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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1921
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- 1921-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .V. 73, 30. März l92l. richtet. Als ganz zuverlässig darf erst der Artikel -Urheberrechts- reform und Kulturabgabe» in der »Allgemeinen Musikzeuung- Rr. 9 vom 4. März 1921 angesehen werden, weil er offensichtlich von dem Urheber des ganzen Planes, dem Herrn Hofrat vr. t>. c. Friedrich Rösch in Berlin, herriihrt oder beeinflußt ist. Herr Hofrat vr. Rösch ist früher Kapellmeister gewesen, hat bet den Verhandlungen über die Gesetze über Urheber- und Ver lagsrecht von 1901 die Belange der Tonsetzer wahrgenommen und namentlich den Erfolg erzielt, daß im Z 22 des Gesetzes über Urheberrecht die einwirkungssähigen mechanischen Musikinstru mente (Pianola usw.) von der Abgabebesreiung ausgenommen worden sind. In der Novelle von 1910 sind dann alle mechanischen Instrumente den Autoren abgabepflichtig gemacht worden. Herr! Rösch war führend an der Gründung der »Genossenschaft deut scher Tonsetzer» und einer »Anstalt für musikalische Auffllhrungs-j Rechte» s»Afma») beteiligt, wurde deren Leiter, entwickelte sich als solcher aber leider zu einem heftigen Gegner der »Unter nehmer», d. h. der Verleger, deren größten Teil er schließlich durch sein diktatorisches Gebaren veranlaßt hat, als Bezugsbe rechtigte aus der »Afma» auszuscheiden. Herr Rösch ist Mitglied des Reichswirtschaftsrares, dem ausfallsnderweisekein Buch- oder Musikalien händler angehört, und in diesem Reichswirtschaftsrate betreibt er nun die »Kulturabgabe». In der Sitzung des »Unter ausschusses zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit» vom 18. Februar soll der Vertreter der Reichsregierung die Er klärung abgegeben haben, daß alle die mit der Kulturabgabe zusammenhängenden Fragen bereits in Bearbeitung genommen und auch schon mit den Regierungen der Länder erörtert worden seien. Ist das richtig, so ist das Erstaunen am Platze, daß eine so weittragende Angelegenheit überhaupt so weit gedeihen konnte, ohne daß einer der Räch st beteiligten, der Buch- und Musikalienhandel, dem, wie wir sehen werden, die Hauptlast des Planes aufgebürdet werden soll, verständigt oder gehört worden i st. Es ist in der Tat schwer, den Verdacht abzuwehren, daß von dem in solcher Heimlichkeit betriebenen Plane die Buch- und Musikalienhändler erst dann erfahren sollen, wenn der Plan schon eine so feste Gestalt gewonnen hat, daß die zu vermutenden Einwendungen dagegen zu spät kommen müssen'). Wie ich höre, haben inzwischen sowohl der Vorstand des Börsenvereins als auch der Verein der Deutschen Musikalien händler in Eingaben an verschiedene Ämter im Reiclw und den Ländern gegen diese Beiseiteschiebung Einspruch erhoben. Daß es aber überhaupt soweit kommen konnte, ist im höchsten Maße bedauerlich und ein Zeichen der Zeit. Mit welcher Sorgfalt und Unparteilichkeit — ich habe das Mitwirken!» selbst erleben dürfen — haben dagegen das Reichsjuslizamt und das Reichs amt des Innern die Gesetze von l90l, 1907 und die Novelle von 1910 vorbereitet! Nun zur Sache selbst. I. Die »Kulturabgabe« aus den geschützten Werken soll unverkürzt an die Urheber und ihre Erben abgefllhrt werden, um der Notlage willen, in welche -die» geistigen Arbeiter geraten seien. Zum Teil besteht diese Not ja wirklich; aber andere Volks teile leiden auch Not. Da sei zunächst die Frage aufgeworfen: Wohin soll es führen, wenn «in bestimmter Stand sich für not- leidend und besonders kulturwichtig erklärt und vom Staate verlangt, eigens für ihn von der Volksgesamtheit eine Sonder steuer zu erheben? Man hat natürlich zur Begründung das jetzt mehr als je mißbrauchte Wort »Kultur» im Munde. Sind denn ') Man liest neuerdings, daß der Unterausschuß des Reichswirt- jchastsrates außer den Vertretern der verschiedenen Kunstzweigc, »auch Vertreter des Verlags- und Sortimentsbuchhandels» als Sachverstän dige hören wolle lBörsenblatt Nr. 88 vom 22. März). Bel dem Bör- scnveretn war bei Abschluß der Korrektur dieses Aufsatzes noch keine Aufforderung zur Entsendung Sachverständiger etngegangen. Vom Mu- fikhanbcl ist auch in jener Zeitungsnotiz nicht die Rede. die Verfasser der unser Volk verseuchenden Schundromane, musi kalischen Schlager, Filmdarbietungen, Sudeleien aus Malerlem- wand u. dgl., denen unterschiedlos die »Kulturabgabe« mit zu gedacht wird, sind diese etwa Kuliurbringer? Gibt es nicht geistige Arbeiter, die sich zwar nicht mit dem gedruckten Wort vordrängen, aber anders segensreich wirken? Ich nenne da nur das protestantische Pfarrhaus, eine Kulturstätte ersten Ranges, aus dem so besonders viele tüchtige Männer und Frauen empor- gewachscn sind. In blindem Haß gegen die Grundlage und festen Pfeiler jeder echten Kultur, gegen die Religion, wird jetzt der Psarrerstand schier geflissentlich wirtschaftlich verkümmert. Und wie stehts mit den Ärzten an den öffentlichen Kranken häusern, deren Bezüge oft hinter denen der Unterbeamten zurllck- stehen, und den Ärzten der Krankenkassen! Wenn Schriftsteller oder Künstler in Not geraten, so liegt das häufig genug an der Wahl eines Beruses, für den sie nicht geeignet sind, oder an wirtschaftlichem Leichtsinn; statt daß sie sich selbst helfen oder zu einem sich für sie besser eignenden Berufs übergehen, soll der Staat einspringen. Sogar noch bei ihren Erben! Sonst legt man jetzt aus Erbschaften noch nie dagewesene Steuern; den Erben des Schriftstellers soll die Allgemeinheit frohnen. Der Vorschlag einer allgemeinen neuen Umsatzsteuer zu gunsten aller geistigen Arbeiter beruht, soweit es den Verlags buchhandel angeht, auf der Unterstellung, daß dieser die Aulorcn ganz unzulänglich entlohne. Tatsache aber ist, daß die Hono rare durchweg soweit gestiegen sind, als es die Preisbildung der Bücher, wovon noch die Rede sein wird, erlaubt. Modeschrift- fleller beziehen sogar Einnahmen, von denen sich früher niemand hätte träumen lassen; auch diesen sollen die 10> Zwangsteuer vom Ladenpreise, die einer Verdoppelung der vertraglichen Ver gütung gleichkommen kann, noch obendrein in den Schoß ge worfen werden. Der Gedanke liegt natürlich sehr nahe, daß künftig der Ver leger dem Autor sagen wird: Ja, wenn die 10°/l> vom Staate sicher sind, so wollen wir sie doch gleich von dem Honorar, das ich sonst gezahlt haben würde, kürzen und das Buch um so viel billiger machen. Aber nein, man hört davon, daß dagegen die Urhcber-Organisation einschreiten solle; der Verleger habe zu zahlen, das Publikum habe zu zahlen, der Schriftsteller wolle sein volles Geld st- 10"/> Kulturabgabe. Für den Fall nun, daß bei den herzlosen Verlegern die Unsitte einreisten sollte, daß sie dem Autor erklären: dann würde eben das Buch zu teuer und man bedaure sehr, das Wagnis nicht übernehmen zu können, soll Herr Hofrat Rösch den Hanpt- schlag planen: den von der Urheber-Organisation geleiteten ge nossenschaftlichen Verlagsbetrieb, wie er ihn der Genossenschaft deutscher Tonseyer schon seit vielen Jahren ver sprochen hat'). Damit wären wir dann wieder da angelangt, wo im Jahre 1781 die Dessau« Gelehrtenbuchhandlung be gonnen hat. Auch sie wollte »jedem Gelehrten die Möglichkeit geben, die Früchte seines Fleißes völliger zu genießen als bis her«. Schon 1788 mutzte sie liquidieren. Das war damals, könnte man sagen; jetzt hätten die Kriegsgesellschaften solche Dinge besser anzufassen gelehrt. Nun, die von Herrn Hofrat Rösch vor bald 20 Jahren gegründete Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, die im Jahre 1913 ihren Höchstumsatz mit rund 600 000 gehabt, davon im Kriege aber stark eingebützt hat, ist trotz des Tanz« und Musikiaumels noch lange nicht wieder auf der Höhe, und die ebenfalls yon Herrn Rösch geleitete Anstalt für Verwertung von Rechten auf Übertragung auf mechanische Musikinstrumente ist nahezu gescheitert. Dagegen hat die von Komponisten und Verlegern gemeinsam gegründete <1916) und geleitete »Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Auffüh rungsrechte- (»Gema») im Verband mit der Wiener Autoren- Gesellschaft binnen fünf Jahren es zn 918221.50 Umsatz gebracht, und die auf derselben Grundlage ruhende «Anstalt für ') Nach einer mir gewordenen zuverlässigen Mitteilung. Der Ge danke ist bet Herrn Rösch auch durchaus folgerichtig, denn wer Jahr zehnte hindurch die Verleger aufs heftigste befeindet und ihnen jetzt wiederum vorwirst, daß sle völlig versagt hätten, muß vermeintlich Bes seres vorzuschlagen wissen.
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