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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1921-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1921
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
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Ml llll Nr. 73 53). Geschäftsstelle oder Postüberweisung innerhalb Deutsch-»;'/.Seite S5 M. Nicht mit glie de rpreis: die Sette 2.25 M.. lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmitgliedor jedes >/, S. 750 M..'/-6. 400 M., '4 6. 205 M. Stellengesuche Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die N 40 Pf. die Seile. Auf alle Preise werden 25A. Teuer.-Suschl. Leipzig, Mittwoch den 30. März 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, werden hier mit zu der am 25. April 1921, vormittags 10)4 Uhr stattfin« dendcn Hauptversammlung des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlcrhause, Portal in, eingeladcn. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. L. Rechnungslegung. 8. Neuwahlen. 1. Satzungsänderung. L. Allgemeines. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler Sitz Leipzig Or. Arthur Meiner, Vorsteher. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Eingetragener Verein mit dem Sitz in Frankfurt a. M. Frankfurt a. M., Marburg, Mainz, Darmstadt, Cassel, den 23. März 1921. Die diesjährige satzungsgcmäße Frühjahrsvcrsammlung findet am Sonntag, dem 19. April 1921, morgens 101-- Uhr zu Frankfurt a. M. im Ratskeller, Paulsplatz, statt Tagesordnung: 1. Beschlichsassung über die Vorschläge sür die Wahlen in den Börscnvereins-Vorstand und in die Ausschüsse. 2. Wahl der Vercinsvcrtrcter für die Hauptocrsaniinlung des Bör- senvcrcins und des Verbandes der Kreis- nnd Ortsvcrcinc. 8. Bericht des Vorsitzenden über die im Februar stattgcsundcne ausserordentliche Hauptversammlung in Leipzig. 4. Bericht des Herrn Ait-Franksnrt a. M. über de» Stand der Kom- mlsstonsberatungcn in Leipzig für die Notstandsordnung. 5. Besprechung der seitens der Hauptversammlung des Bvrsenver- eins ausgestellten Beratnngsgegenständc. li. Beschlussfassung über den Vorschlag des Vorstandes, eine Umlage von -ii 50.— von de» Bereinsmitglicdcrn z» erheben. 7. Wahl des Versammlungsortes der Hauptversammlung 1821. 8. Beschlußfassung über die Verwendung einer dem Verband ge machten Stiftung. 8. Etwaige Anträge von VcrbandSmitglicdcrn. Dieselben müssen spätestens bis zum s. April beim Schriftführer angemcidct sein. 1V. Besprechung geschäftlicher Angelegenheiten. Wir laden hiermit die Mitglieder des Mitteldeutschen Buch händler-Verbandes zu zahlreichem Besuch ein. Richtmitglieder find als Gäste willkommen. Nach der Mitglieder-Versammlung gemeinschaftliches Mittagessen im Ratskeller. Preis des trockenen Gedecks 25.—. Anmeldungen an Heinrich Tiedemann, Frank furt a. M., Schillerst!. 15. Der Vorstand des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes. Braun, Kemps, Kleinschmidt, Scheller, Scholz, Tiedemann. Münchener Buchhändler-Verein (E. V.) Organ des Börsenvcreins. M unchen, den 24. März 1921. Hierdurch geben wir das Ergebnis der am 23. März stattge- fundcncn Neuwahl des Vorstandes bekannt: A l e x a n d e r K re m e r, 1. Vorsitzender, Ernst Reinhardt, 2. Vorsitzender, Paul Ackermann, Schriftführer, WalterHimmer, Schatzmeister, O t t o F r i e d r i ch , Beisitzer, Karl Hugendubel, Beisitzer. Zuschriften sind an den Ersten Vorsitzenden Alexander Kremer, Direktor der Herderschen Buchhandlung, München, Löwengnibe 14, zu richten. Ter Münchener Buchhändler-Verein. A. Kremer, 1. Vorsitzender. Die „Kulturabgabe". Von Robert Votgtländer. (Nachdruck gestattet.) Die von mir im November v. I. (Börsenblatt 1920, Nr. 279) ausgesprochene Befürchtung, daß in dem Wirrwarr dieser Zeit es versucht werden könnte, den alten Ladenhüter der Schrift steller, den Gedanken nämlich, den Ertrag gemcinfrei gewordener Werke zugunsten einer Unterstützungskasse für Schriftsteller imd Künstler durch den Staat mit Beschlag belegen zu lassen, ist sehr rasch Wirklichkeit geworden. Nicht nur das; dem Vor- schlage, der im Reichstag vom Jahre 1991 -als ein vollständig lotgeborcnes Kind- abgelchnt wurde (das Nähere in jenem meinem Aufsätze), hat sich ein viel weilergchender zugcsellt. Nicht nur von gcmeinfreien Werken, sondern von jeder gewerblichen Verbreitung, Aufführung, Vorführung von Werken des Schrifttums, der bildenden und der Ton kunst soll eine Abgabe erhoben werden'). Soweit die Werke noch urheberrechtlich geschützt sind, sott die Abgabe — 10 b. H. des Ladenpreises oder des Eintrittgeldes sind vorgeschlagen — den Urhebern selbst oder ihren Erben zufließen als Zuschlag zu dem — angenommen — immer unzulänglichen vertraglichen Honorar; melden die Berechtigten sich nicht, so fließt auch dieser Teil der neuen Umsatzsteuer zur Unterstützung notleidender Künstler in eine -Kultiirkasse«. Denn das Reich habe »diemoralischePslicht,dsmgeistigSchaffenden zu Lebzeiten eine angemessene Lebensfür- sorge angedeihen zulassen« und jedem Geistes- arbciier unter allen Umständen einen une let zte h baren Mtnde stautet! an dem Ertrag seiner W e r ke z u s i ch e r n I über diese Pläne haben die Zeitungen, offenbar aus einer bestimmten Quelle gespeist, schon seit einiger Zeit allerlei be- r»z f Vgl. Börsenblatt iSLI, Nr. 48.
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