MMMMRDrMMViläümM Nr. 398. Leipzig, Dienstag den 29. Dezember 1931. 88. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins VerantwortUchk^ Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. VII (Nr. VI s. Bbl. 1931 Nr. 248). Bekanntmachung -es Vorstandes Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat sich veranlaßt gesehen, den Inhalt der im Georg Müller Verlag im Sommer 1831 erschienenen Schrift: Rudolf Borchardt. ..Deutsche Literatur im Kampfe um ihr Recht" dem Ehrenrat des Deutschen Ver legervereins zur Entscheidung gemäß Z 10 Ziffer 3 der Satzung zu unterbreiten. Diesem Verfahren hat sich Herr Generaldirektor Or. Kilpper, Stuttgart, angeschlossen, und der Verlagsleiter des Georg Müller Verlags, Herr Gustav Pezold, München, hat seiner seits ebenfalls den Ehrenrat in Anspruch genommen. Die Angelegenheit ist nunmehr vor dem Ehrsnrat des Deutschen Verlegervereins durch dis nachstehenden Erklärungen bei gelegt worden. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins begrüßt diese Beilegung. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins Walther Jäh. Erster Vorsteher. Erklärungen Leipzig, 19. Dezember 1931 I. Herr pezold erklärt: 1. Ausführungen der mit meiner Billigung erschienenen Borchardtschen Schrift „Deutsche Literatur im Kampfe um ihr Recht", insbesondere auf Seite 2S. 31 und 37. haben den Anschein erweckt, als ob Herr Ilr. Kilpper hinter den in der Schrift behandelten Angriffen der Presse auf den DHV und den Georg Müller Verlag gestanden habe. Ich erkläre, daß diese Ausführungen sich weder auf Herrn vr. Kilpper noch auf Vertreter irgendeiner buchhändlerischen Organisation beziehen. 2. Die auf Grund meiner Unterlagen von Herrn Borchardt gegebene Darstellung einer planmäßigen Untergrabung der Verlags Georg Müller und Albert Langen ist von unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen. Ich bedaure die im Zusammenhang damit gegen Herrn vr. Kilpper und dessen verlegerische und geschäftliche Tätigkeit gerichteten Worte und Vorwürfe und nehme diese sowie die in einem Briefe an die Deutsche Verlags-Anstalt vom 7. Oktober 1931 enthaltenen verletzenden Äußerungen zurück. 3. Da somit wesentliche Teile der Schrift „Deutsche Literatur im Kampfe um ihr Recht" sich als unrichtig erwiesen haben, wird diese aus dem Buchhandel zurückgezogen und nicht mehr verbreitet werden. II. Herr Nr. Kilpper erklärt: Nachdem durch die Erklärungen des Herrn Pezold der Sachverhalt geklärt ist, stehe ich nicht an. in meinen Erwiderungen in der Abwehr gefallene verletzende Äußerungen über Herrn Pezold zurückzunehmen. gez. G. Pezold. gez. G. Kilpper. Gutachten -er Rechtsauskunftsstelle -es Deutschen Verlegervereins. Zu 8 26 des Verlagsgesetzes. E'in Verfasser verlangt von dem ansraMiiden Verlag nach Auf lösung der vertraglichen Beztehnugen, dte spätestens im Jahre 1929 erfolgt ist, die Hcrauszahlung eines Geldbetrag es um deswillen, weil der Verlag für die vom Verfasser bezogenen Stücke eigener Verlagswerke nicht den niedrigsten Preis .berechnet habe, fiir den der Verlag die Werke im Betriebe seines Verlagsgeschäfts abgegeben habe. Die Bezüge, für welche Rückzahlung verlangt wird, liegen sechs Jahre zurück. F ragen : 1. Ist dieser Anspruch begründet und was ist unter der gesetzlichen' Bestimmung »niedrigster Preis«, fiir den der Verlag das Werk im Betriebe seines Verlags- geschäfts abgibt, zu verstehen? 2. Ist der Anspruch verjährt? Zn 1. Durch VG. 8 26 wird dem Verfasser das Recht auf Überlassung einer beliebigen, Anzahl von Abzügen seiner Werke zu einem Vorzugspreise dem Verleger gegenüber ei »geräumt. Was unter Vorzugspreis zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Wortlaut 37