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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1932
- Strukturtyp
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- 1932-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1932
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- Deutsch
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X: 92, 21. April 1932. Redaktioneller Teil. Philippopel begegnete, die dafür in Betracht kamen. Ein großer Teil der von den Verlagen überlassenen Bücher konnte während der Ausstellungswoche verkauft bzw., da manche Werke von mehreren Personen gewünscht wurden, bestellt werden. Auch von den übrigen Büchern wurde verschiedenes bestellt. Im ganzen beliefen sich die auf Grund der Ausstellung gemachten Bestellungen auf einen Be trag von mehr als 200 NM. Etwa 50 Prozent der Bestellungen gingen von deutschsprechenden Bulgaren der Stadt aus; 99 Prozent dieser Bücher waren deutschsprachig. Der Erfolg der Ausstellung war demnach, als erstmaliger Versuch in beschränkten Verhältnissen und mit geringen finanziellen Mitteln, ein durchaus zufriedenstellender. Wir glauben, daß es gelungen ist, manche Anregung zu geben und manche Verbindung zwischen Deutschland und Bulgarien wieder enger zu knüpfen. Und in diesem Sinne sei darum allen Helfern und Untersttttzern nochmals herzlich gedankt! Philippopel. Siegfried Noh nieder. Hans Lasso w. Aus Wien. — Am Sonntag, dem 10. April, fand die Haupt versammlung des Vereins dev österreichischen Buch-, K u n st - und Musikalienhändler statt, bei der auch Mitglieder aus Salzburg, Graz, St.Pölten und anderen Orten anwesend waren. Der Vereinsvorstand erstattete durch seinen lang jährigen Vorsitzenden, Herrn Kommerzialrat Wilhelm F r i ck, einen ausführlichen, wohlgegliederten Bericht, der zum größten Teil zu wesentlichen Debatten keinen Anlaß bot. Nur zwei Punkte wurden ausführlich und von vielen Seiten besprochen: der Modus der Be rechnung der Bücher des reichsöoutschen Verlages zum Schillingpreis und die Beschaffung der fremden Valuten im Wege der Devisen- zcntrale. Manche deutschen Verleger haben, wie im Börsenblatt be- kanntgegeben, ihre Wiener Vertreter beauftragt, bei der Auslieferung die Mark zu 2 Schillingen umzurechnen; diese Artikel stehen also außer Debatte, ebenso diejenigen, bei denen die Umrechnung mit 8 1.70 erfolgt, da wird der Ladenpreis einschließlich Warenumsatzsteuer mit 8 1.80 festgesetzt. Was nun die Bücher betrifft, die der Sortimenter aus Deutschland kommen lassen muß, so erfolgt die Berechnung — unter ^Berücksichtigung des Valutenrisikos — mit 8 1.90 einschließlich Warenumsatzstener. Es zeigte sich nun in der Versammlung, daß eine Anzahl Mitglieder den Umrechnungskurs noch höher, mit 8 2.05 an- setzen will. Eine vorgenommene Abstimmung ergab für diese höhere Ziffer eine allerdings ganz geringfügige Mehrheit, aber dem Vor stande schien die Sache doch noch nicht spruchreif und die Lage nicht hinreichend geklärt, so daß eine neuerliche außerordentliche Versamm lung mit der alleinigen Tagesordnung — Berechnung der deutschen Bücher beim Verkauf — anberaumt werden dürfte. Der Punkt »De- visenzentralc« gab wiederum Anlaß zu zahlreichen Klagen und Be schwerden, da die Devisenzentrale dem Warenhandel nur ganz gering fügige Mengen von Valuten zur Verfügung stellt. Wann sich eine Besserung einstcllen wird, läßt sich nicht sagen, jedenfalls erlahmt der Vcreinsvorstand nicht in seinen Bemühungen, mindestens eine Er leichterung für den Buchhandel herbeizufiihren. Ein Vortrag des Syndikus des Vereins Herrn vr. S. W i s l o s ch i l l : »Unsere Wirt schaftssorgen« brachte eine ausgiebige Mnsterkarte aller Erschwernisse und Lasten, unter denen der Buchhandel zu leiden hatte. Begreiflicher weise fand er verständnisvollste Aufnahme seitens der Versammlung. Friedrich Schiller. Der neue Fiinfjahrplan des russischen Bibliothekswesens. — Uber die Vorarbeiten der »Sektion für Volksbildung« betreffs Aus bau des Büchereiwesens im Nahmen des zweiten Fünsjahrplans berichtet die Moskauer Abendzeitung »WetZedernjaja Noskrva« vom 13. April: Der gesamte, rund 3 Millionen Bände umfassende Bücher- svnds des Landgebictes des Moskauer Gouvernements soll bis zum Abschluß des zweiten Fünsjahrplans ungefähr verzehnfacht werden, sodaß ans jeden Dorfbewohner vier, auf jeden Städter (ohne Moskau) fünf Bücher entfallen würden (bisherige Quoten: 0,4 un9 0,9, d. h. zwei Bücher auf fünf Dorfbewohner und nicht ganz ein Buch ans jeden Städter). Das entspräche einer Verdoppelung der städtischen Massenbibliotheken im Laufe dieses Fünsjahrplans. Für die Dorf büchereien nennt die Zeitung folgende Zahlen 382 (1932), 504 (1933), 532 (1931), 560 (1935), 770 (1936) und 950 (1937), d. h. 6—7 Büche reien je Bezirk. Besondere Aufmerksamkeit will man den Jugend- büchcreien zuwenden, die in den nächsten zwei Jahren von 70 ans 143 vermehrt werden sollen. Abgesehen von der Vermehrung der staatlichen Bibliotheken ist eine umfassende Versorgung des beruflich organisierten Teils der Bevölkerung durch Gewerkschaftsbüchereien vorgesehen. Auch ist beabsichtigt, das ganze Organisationssystem hin sichtlich des Bücheraustansches zwischen den einzelnen Büchereien uinzngestalten. — Für die Stadt Moskau selbst sind die entsprechen den Zahlen noch nicht ausgearbeitet. H. N. Friedrich Andreas Perthes A.-G. in Stuttgart. — Rechnungsabschluß auf 30. Juni 1931. Soll. RM Grundstücke und Gebäude 92 500 Maschinen und Einrichtungsgegenständc 21 000 Schriften 6 000 Kasse, Wechsel, Bankguthaben 178 80 158 389 20 70 000 Sonstige Vorräte 9 240 — 357 308 Haben. Aktienkapital 195 000 Gesetzliche Rücklage 19 500 50 000 Rücklage für Erneuerungen 42 000 Rücklage für Verluste aus Forderungen 23 000 Hypothekenaufwertung 18 240 45 6 950 21 Gewinn ISS0/3I I SSI,41 2617 34 357 308 Gewinn- und Verlustrechnung, RM 9 455 40 Abschreibungen 14 705 76 Gewinn 2 617 34 26 778 50 Vortrag vom Vorjahr 1055 93 Gesamtertrag 26 722 57 26 778 50 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 68 vom 21. März 1932.) Mantcltarif-Schiedsspruch für das Buchdruckgewcrbe. — In der Nacht vom 16. ans den 17. April d. I. fällte das Zentral-Schlichtungs- amt einen Schiedsspruch, durch den im großen und ganzen der Mantel tarif in seinem bisherigen Aufbau bestehen bleibt und verlängert wird. In einigen tariflichen Punkten wurde im Schiedsspruch auf eine etwas größere Beweglichkeit der Betriebe Rücksicht genommen. Tie wesentlichsten Bestimmungen des Schiedsspruchs seien nach stehend kurz aufgeführt: Die Tagesarbeitszeit liegt statt wie bisher zwischen 6 Uhr morgens und 6 Uhr abends oder zwischen 7 Uhr morgens und 7 Uhr abends nunmehr zwischen 6 Uhr morgens und 8 Uhr abends. Ein Uberstnndcnanfschlag für die Zeit von 6 bzw. 7 Uhr abends bis 8 Uhr abends findet also nicht mehr statt: bei Verschiebung der Arbeitszeit kommt der erste Aufschlag auf die Stunde von 8 bis 9 Uhr abends. Die regelmäßige Sonn tagsarbeit wird mit 75A Aufschlag bezahlt, statt wie bisher mit 90A. Mit einer Frist von drei Tagen kann der Prinzipal bei Arbeitsmangel, wenn eine Vereinbarung mit dem Personal nicht zustande kommt, für den ganzen Betrieb oder für einzelne Abtei lungen des Betriebes die Verkürzung der Arbeitszeit ansagen. Einige Bestimmungen regeln dann die Aufschläge ans ttber st u n d e n, die während der Kurzarbeit geleistet werden. Bis zur normalen achtstündigen Arbeitszeit beträgt der Aufschlag z. B. 10H. Eine wichtige, jedoch z e i t b e s ch r ä n k t e Änderung erfuhr die Entschädigung, die einem Gehilfen während des Urlaubs zusteht. Während ihres Urlaubs erhalten die Gehilfen nur noch 7 0 ^ ihres U r l a u b s g e l de s, d. h. des Lohnes, der ihnen während der Ur laubszeit tariflich zusteht. Diese Beschränkung bzw. Minderung soll aber nur für eine »N otzeit« gelten, und zwar für die Zeit vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1933. Die Anzahl der Ferientage ist geblieben (im Höchstfälle zwölf Arbeitstage). Auch die bisherigen Aufschläge für Maschinensetzer (20?L) und für Korrektoren (7^A) blieben unverändert, desgleichen die Staffelung der Lvhnklasscn und die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit (48 Stunden) wöchentlich. Der Lohn der Lehrlinge (sog. Kostgeld) würbe ans 10, 15, 25 und 85A des örtlichen Spitzcnlohnes für Gehilfen der höchsten Lvhnklasse herabgesetzt (bisher 10, 20, 30 und 40A). Bis znm 20. April d. I. haben sich die Tarisparteien über An nahme oder Nichtannahme des Schiedsspruchs zu entscheiden. Der verlängerte und nur unwesentlich geänderte Mantcltarif für das Bnchdruckgcwerbe gilt für die Zeit vom 1. Mai 1932 bis 30. April 1933. Wird der Tarif nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so läuft er stets mit der gleichen Kündigungsfrist auf ein Jahr weiter. K. 335
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