VMMMMwMlltsckmMälkMä Nr. 286. Leipzig, Donnerstag den 10. Dezember 1931. 98. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Nach den bisher vorliegenden Mitteilungen enthält die neue vierte Notverordnung der Neichs- regierung tiefeinschneidende Vorschriften, die auch für den Buchhandel von weittragender Bedeutung sein werden. Da der genaue Wortlaut der Notverordnung erst am Donnerstag, dem 10. Dezember zu erwarten ist, vermag die Geschäftsstelle auf die bereits zahlreich eingehenden Anfragen heute noch keine genaue Auskunft zu geben. Wir müssen den Sesamtbuchhandel bitten, sich zu gedulden. Es wird alles geschehen, um seine Interessen zu wahren und ihm so bald wie möglich die nötige Aufklärung über alle aus der Notverordnung sich für ihn ergebenden Fragen zu verschaffen. Am Freitag, dem 11. Dezember, tagen in Leipzig der Gesamtvorstand des Börsenvereins und der Steuerausschuß) auch treten die Vorstände verschiedener Fachverbände zusammen. Über das Ergebnis dieser Beratungen werden wir am Sonnabend, dem ir. Dezember, im Börsenblatt berichten. Bis dahin ist von Maßnahmen irgendwelcher Art abzusehen. Leipzig, den 9. Dezember 1931. Oer Gesamtvorstand -es Börsenvereins -er Deutschen Buchhändler zu Leipzig Dr. Friedrich Oldenbourg, Erster Vorsteher. Börsenblatt f. d. Deutschen Buchhanbel. 98. Jahrgang.