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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1930
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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173, 29. Juli 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. meisten Fällen lassen sich diese Spesen vermindern auf 49 Pf., das bedeutet eine Ersparnis von 29 Pf. für jede Bestellung. Und nun der Weg dazu: Die postalischen Bestimmungen gestatten beim Biicherzettel außer der Angabe von Verfasser, Titel, Einband und Ausgabe noch den Nachtrag von fünf Worten. Ist nun auf dem Biicherzettel vorge druckt: »direkt zu senden an Herrn — Frau — Fräulein«, dann be trägt der Nachtrag: »Professor Schöller, Jena, Jahnplatz 3« nur fünf Worte, und der Bücherzettel kann mit 3 Pf. frankiert werden. Zu beachten ist hier, daß der Preis des Buches nur dann angegeben wer den darf, wenn eine besondere Spalte dazu vorgesehen ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird die Preisangabe als gebühren pflichtiges Wort berechnet und der Biicherzettel kostet dann 8 Pf. Der Verleger sollte eine Rechnungs k a r t e verwenden nach dem Mustor, das ich kürzlich meiner Firma entworfen habe: 193-° / /- -4- --- Diese Karte erfüllt ihren Zweck vollkommen und kostet dabei nur 3 Pst Porto. Auf der linken Hälfte der Vorderseite ist genügend Platz zur Angabe des Absenders und der Bank- und Postscheckver bindungen. Sehr zu empfehlen ist hier dem Sortimenter, daß er als Bestcllzeichen keine Buchstaben, sondern nur Zahlen angibt, weil sie in diesem Fall gebührenfrei sind. Diese obige Karte kann auch als großes Rechnungssormular nach dem gleichen Schema ge druckt werben und kostet dann im Briefumschlag 5 Pst Porto. Die Rechnungskarte des Sortimenters für seinen Kunden muß folgendes Bild haben: dlagtloburg ckon Lck. 6. 793p ^u! Idie Sssdsüuvz v. 73. S. sLvckts iok liivs.v: Vsrk. u. litel RU kt. 7 7-öm. p-i. 6 — kolto 49 6 49 Xulllknr inn«rb,»Ib 4 VV«»ed«»ll. ^Die in gedruckten Worte und Zahlen sind nachgetragen.) Gebührenpflichtig: 4 Worte — Reno, Rom. Grabstätten, geb. Porto: als Postkarte 3 Pf., in offenem Umschlag 6 Pf. Falsch wäre hier, wenn „Rechnung" oben stünde und es dann hieße: „Für Herrn Prof. Schöller, Jena". Dann wäre „Prof. Schöller, Jena" nicht mehr Adresse, sondern „zum Text gehörend" und gebührenpflichtig. Das sind einige Formulare, auf die sich Sortimenter und Ver leger im eigenen Interesse einigen sollten, denn sie schaffen große Portoersparnis. Ein Sortiment, das täglich 20 solche Direktbestellun gen hat, kann sich im Monat Mk. 150.— ersparen, was ungefähr einem Gehilfengehalt gleichkommt. Und dann noch ein Formular, ohne das heute keine Firma mehr auskommt: (kostLobsolclLoato) UaßckeburZ, cksn 29. 6. 7939. Lettin Kon1v-^U82U8 von Oktvw RU kt. 7. 7. 3 39 39. 7. 2 43 3. 2. 9 29 93 29 29 Porto: als Postkarte 3 Pf., in offenem Umschlag 5 Pf. Ersparnis: 1000 Mahnkarten statt RM 80.— / NM 30 — ^ RM 50.— 1000 Mahnbriefe statt RM 150.- / RM 50.— ^ RM 100.— Hier gilt für die Anschrift »Friedr. Lorenz, Stettin, Wilhelms platz 3« wieder dasselbe wie oben bei der Sortimenterrechnung. Falsch wäre bei diesem Kontoauszug ein solcher Vordruck: Nov-rt Sovckullx RU kt. 7 .. 3 39 39 2 43 Lebr. 3 „ 9 29 In diesem Fall sind alle Worte gebührenpflichtig. Das Wort »Sendung« wird dreimal gezählt. Und zum Schluß noch etwas über Prospekte. Bei der Her stellung von Prospekten, die der Verleger dem Sortimenter als Kun denprospekt zum Ausstempeln seiner Firma anbietet, ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Es muß am Kopf oder Schluß des Prospekts ein freier Raum gelassen werden, in den der Sortimenter seinen Stempel eindrückt. In diesem Fall ist der Stempel Absender angabe und die Worte werden nicht als Nachtragung gerechnet. Heißt es jedoch: »Zu beziehen durch«, oder etwa im vorgesehenen Be stellzettel: »Von der Firma . . . erbitte«, dann werden die Worte des Firmenstempels als »zum Satz gehörend« angesehen und da kommen viele Firmen mit fünf Worten nicht aus. Das sind nur einige erprobte Vorschläge. Nach den obigen Mustern lassen sich leicht noch viele andere Formulare Hersteilen, wie z. B. Vertreteravise, Empfangsbestätigungen, Versand und Gut schriftsanzeigen usw. Alle diese Formulare aber, mit Ausnahme des Bücherzettels, werden nur im innerdeutschen Verkehr, im Ver kehr mit der Freien Stadt Danzig, Litauen, Memelgebiet, Luxem burg, Österreich und Ungarn zu den ermäßigten Gebühren befördert. Im übrigen Ausland unterliegen sic der Postkarten- bzw. Bricf- gebühr. Wertvolle Anleitung gibt auch die im Verlag Jachner L Fischer in Leipzig erschienene Broschüre: »Weniger Porto durch Ausnub">ig der postalischen Drucksachenbestimmungen«. Herausgegeben von Ober postsekretär Schlichter. 717
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