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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341103
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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Hindenburg - Gedächtnisausstellung der NS - Kultur gemeinde in Verbindung mit der Neichsjugendbücherei Mit einer eindrucksvollen Feier am Sonntag, dem 28. Oktober cröffnete die NS-Kulturgemeinde ihre Hindenburg-Gedächtnisaus- stellung im Preußenhaus, Berlin <s. a. Nr. 254). Nach Darbietungen des Zernick-Quartetts und eines Hitlerjugend-Chores sprach Neichs- amtsleiter Dr. Slang über die Bedeutung Hindenburgs für die deutsche Jugend und über die Verpflichtung der Jugend, im Geiste Hindenburgs zu leben. Er eröffnete dann die Ausstellung und über gab sie der Obhut des Berliner Stadtschulrats Dr. Meinshausen, der in seinen Ausführungen besonders auf die Kührerpersönlichkeit des verstorbenen Generalfeldmarschalls einging. — Über den Inhalt der Ausstellung wurde im Börsenblatt vom 8. September ausführ lich berichtet, als sie in Leipzig in der Deutschen Bücherei zum ersten Male gezeigt wurde. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Anläßlich der Buchwoche hält die Deutsche Buchhändler-Lehr anstalt Montag, den 5. November, 20 Uhr, im Kleinen Saale des Buchhändlerhauses, Eingang l, einen Sprechabend ab über das Thema »Jugend und Buch«. Es werden folgende Fragen be handelt, und zwar von - Dr. Uhlig: Was liest unsere Jugend? Dr. Vogel, Schulungsleiter der HI: Das Jugendbuch. Frl. Reinhard, Volksbibliothekarin: In der Kinderlesehalle. Hierdurch werben alle herzlich eingeladen, die an der Frage interessiert sind, Verleger, Sortimenter und Jungbuchhändler. Deutsche Dichter sprechen in Danzig Die NS-Kulturgemeinde in Danzig beabsichtigt, neben den regel mäßigen Theater-, Konzert- und Vortragsveranstaltungen eine Reihe deutscher Gegenwartsdichter an besonderen Vortragsabenden sprechen zu lassen. Unter anderen sind vorgesehen: Dwinger, Wiechert und Kolbenheyer. Reichs- und Landessteuerzahlungen im November 1934 1. Reich. 5. Lohnabzug, Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 16. bis 31. Oktober. 5. Bttrgersteuer für Lohnzahlungen im Oktober, soweit die Abfüh rung nicht bereits am 20. Oktober vorzunehmen war. 10. Teilbetrag der Bllrgersteuer 1034 für Lohnsteuerpflichtige fällig. 10. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 10. (17.) Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monatszahler auf Grund des Umsatzes im Monat Oktober. 15. Vermögensteuervorauszahlung in Höhe von einem Viertel des Jahresbetrags. 20. Lohnabzug, Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. November. 20. Abführung der Bllrgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. November an die Betriebsgemeinde, wenn die abzufllhrende Summe mindestens 200 RM beträgt. 20. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 24. Teilbetrag der Bürgersteuer 1034 fällig für Lohnsteuerpflichiige, deren Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 30. Deviscnmeldung an die örtlich zuständige Reichsbankanstalt. 2. Anhalt. 1.—10. Monatsrate der Gebäudesteuer und Steuer vom bebauten Grundbesitz. 15. Vierteljahresrate der Grundwertsteuer. 15.—22. Vierteljahresrate der Gewerbesteuer. 3. Baden. 6. Gebäudesondersteuer für Monat Oktober. 10. (15.) Geineindc- und Kreissteuer (Umlage) bei monatlicher Er hebung. 4. Bayern. 1. Grund- und Haussteuer samt Zuschlägen und Kreisumlagen mit einem Zwölftel der Jahresschuld. 5. u. 20. Kirchensteuerabzug bei Lohnstcuerpflichtigen. 15. Kirchenumlagen zur Vermögensteuer. 5. Braunschweig. 15. Hauszinssteuer für den Monat Oktober. 15. Vierteljahrszahlungen für die Grundsteuer und die Gewerbe steuer nebst Zuschlägen. V. Hessen. 15. 3. Ziel der Kirchensteuer 1034. 25. 4. Ziel der Gemeinde-Grundsteuer, der Gemetnde-Sondergebäude- steuer und der Gemeinde-Gewerbesteuer 1934. 7. Preußen. 15. Zahlung der Gewerbecrtrag- und Gewerbekapltalsteucr für das Vierteljahr Oktober/Dezember 1034. 15. Zahlung der Lohnsummcnstcuer für Oktober 1034. 15. Zahlung der staatlichen Grundvermögensteuer für Monatszahler nebst 100 Prozent Staatszuschlag. 15. Zahlung der Hauszinssteuer für November 1034. 8. Sachsen. 5. Mtetzinssteuer. 15. Kirchensteuer. 9. Thüringen. 10. Miets-(Aufwertungs-)Stcuer für den Monat Oktober. 10. Gewerbe- und Grundsteuer. Vierteljahresraten. 15. Kirchensteuer, Vicrteljahresrate. 10. Württemberg. 8. Je ein Zwölftel der Jahressteuerschuld der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Gebäüdeentschuldungssteuer. Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1033 wurde di« Verbreitung nachstehend genannter ausländischer Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: »Deutsche Briefe« (Luzern): »Dessins rouZss« (Parts): »loi Daris« (Paris): «Da dlouvslls Doo- trinv cks Ousrrs Xllswanck«« (Paris); »De Dovcks Dost« (Amster dam); «Der deutsche Weg« (Olöenzaal). Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »D'r Elsässer Kaländer — D'tHmansotl ck'^Issoe 1935« (Soeiete Tllsaeienne cke DubUoations, lAuIüouss); Eduard Fuchs: »Die Geschichte der erotischen Kunst«, 2. Teil: »Das individuelle Problem« (Albert Langeü, München); Max Hodann: »Bringt uns wirklich der Klapperstorch?« (Universitas Deutsche Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin); Hermann Kesten: »Die Liebes-Ehe« (Gustav Kiepenheuer Verlag, Berlin); Ernst Kühn: »Erinnerungen und Bekenntnisse eines Aktmodells« (Heinrich Blö- mers Verlagsbuchhandlung, Leipzig); Dr. Erich Mehne: »Lebens freude Allein«, Werbeschrift des Neichsverbandes für Freikörper kultur. Auf Antrag der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums in München sind die im Verlag Paul Schmidt in Berlin erschienenen Schriften: »Wir sind Deutschlands Zukunft« (Jugendliederbuch): »Deutschland! Glaub' ans Glück« (Liederbuch in Noten); »Lieberbuch der NSDAP« (Adolf Hitlers Werdegang) auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezogcn. (Deutsches Kriminalpoltzeiblatt Nr. 1903—1006 vom 29., 30., 31. Oktober und 1. November 1934.) Verkehrsnachrichten Briefe mit zollpflichtigem Inhalt nach Danzig Nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig ist die Einfuhr zoll pflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen, eingeschriebenen und Wert briefen vom 30. Oktober 1034 an nicht mehr zulässig. Zollpflichtige Drucksachen, ferner Warenproben und Päckchen (Päckchen bis zu 2 KZ und Briefpäckchen bis 1 KZ) mit zollpflichtigem Inhalt dürfen auch weiterhin nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig versandt werden; sie müssen auf der Vorderseite mit dem grünen Zollzettel beklebt sein. Sprechsaal Zur Beachtung! Firmen, die mit Heinrich May, Frau Gertrud May, Studienassessor Kurt Leo Walter und Kurt Frobentus eine Geschäftsverbindung eingehen, wollen sich vorher mit dem Brunnen-Verlag Willi Bischofs in Berlin SW 68 in Verbindung setzen. Verantwortlich: vr. Hellmuth Langenbuche r. — Verantw. Anzeigenteile!: Walter Hersurth, Leipzig. — Verlag: Der BSrlenverctn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schristleitung und Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 28, Poslschlicstfach 274/75. — Druck: ErnstHcdrichNachf., LeipzigCl, Hospitalstrahe 71»—lZ. — DA: 77M/IX. Davon KZ88 mit Angcbotenc und Gesuchte Bticher.
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