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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Jubiläum des Deutschen Buchgewerbevereins Am Sonntag, dem 28. Oktober, beging der Deutsche Buchgewerbe verein zu Leipzig sein fünfzigjähriges Jubiläum durch eine Feier im Deutschen Buchgewerbehaüfe. Der Erste Vorsteher des Vereins, Herr Carl Wagner, konnte zahlreiche Ehrengäste begrüßen und ihre Glückwünsche entgegennehmen. Für den Börsenverein sprach Herr vr^ H e l m u t h, p o n Hase. Oberbürgermeister vr. Goerdeler überbrachte die Glückwünsche der Stadt, zugleich mit dem Versprechen, alles daranzusetzen, um durch Errichtung eines Buchgewerbemuseums bis zum Jahre 1940. die Bedeutung der Stadt Leipzig für bas Buchgewerbe besonders zu betonen. Aus der Festansprache des Ersten Vorsitzenden Carl Wagner führen wir folgende Stellen an: , Am 29. Oktober 1884 konnte im unteren Saal der Deutschen Bnchhändlerbörse der »Centralverein für das gesamte Buchgewerbe in Leipzig« gegründet und der Verlagsbuchhändler vr. Oscar von Hase zuM Ersten Vorsteher gewählt werden. Durch diesen Verein wollte man alle Hilssgewetbe der graphischen Künste erfassen und in dem Wort »Buchgewerbe« vereinen. Durch Ankauf der Klemmschen Jnkunabelsammlung vyn seiten der sächsischen Regierung war der Grundstock für ein neu zu bildendes Buchgewerbemusenm gelegt worden. Nach Fertigstellung des Deutschen Buchhändlerhauses zur Ostermesse 1888 konnte der »Centralverein« von dem rechten Flügel am Gerichtsweg Besitz ergreifen und die ihm vom Staat an vertraute bibliographische Sammlung mit dem inzwischen geschaffenen »Deutschen Buchgewerbemusenm« vereinen. Das von Alexander Waldow gegründete »Archiv für Buchgewerbe« wurde erworben und zum Organ des Vereins umgebildet. Im Jahre 1900 wurde die Königliche Kunstakademie in eine »Königliche Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe« umgewandelt und Professor Max Seliger als deren Leiter berusen. Am 12. Mai endlich konnte das »Deutsche Buchgewerbehaus« der Öffentlichkeit übergeben werden mit seiner prächtig ausgestatteten Gutenberghalle, seinem Buchgewerbemusenm mit anschließendem Lese- und Zeichensaal, seinem großen Ausstel lungssaal für deutsche Verlagshäuser, seiner dauernden Maschinen ausstellung, die bezweckte, dem Gewerbe die technischen Neuerungen an lebenden Beispielen vorzuführen, und seinen Vcrwaltungsräumcn für sämtliche buchgewerbliche Vereine. Ein Zunfthaus für deutsches buchgewerbliches Schaffen war erstanden und bildete die Krönung der fruchtbringenden Tätigkeit vr. Oscar von Hases, der bald darauf am 2. Februar 1901 nach siebzehnjähriger Führung sein Amt nieder legte. Großes hatte er geschaffen und den Grundstock gelegt für eine segensreiche Entwicklung des Vereins in späteren Jahrzehnten. Sein Nachfolger, vr. Ludwig Volkmann, der gleichen Familie entsprossen, die seit Generationen deutsche Buchkultur gepflegt hatte, war dazu berufen, den Namen des Deutschen Buchgewerbevereins weit über Deutschlands Grenzen in Fachkreisen rühmlichst bekannt zu machen. Internationale Ausstellungen, die auch dem Buchgewerbe dienen sollten, wurden von dem Deutschen Buchgewerbeverein be treut, nachdem die Neichsregierung diese Aufgabe vertrauensvoll in seine Hände gelegt hatte, vr. Ludwig Volkmanns Energie war es zu danken, daß die Ziele des Deutschen Buchgewerbevereins auf der unvergeßlichen internationalen Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik, der »Bugra» 1914 machtvoll zum Ausdruck kommen konnte». Hier waren die Buchkuituren fast sämtlicher Staaten der Welt friedlich vereint und offenbarten eigene Bestrebungen, das Buch als Kulturträger hochzuhalten. Die Aufgaben, die durch die »Bugra« dem Verein erwuchsen, schienen dem Vorstand zu groß, um von einer Stelle aus voll und ganz erfüllt zu werden. Deshalb wurde gegen Ende des Krieges durch den Buchgewerbeverein die Gründung des Vereins für Buchwesen und Schrifttum verwirklicht, dem die wissen schaftliche Verwaltung des Buchmuseums anvertraut wurde und der durch seinen Vorstand wohl in Personalunion mit dem Deutschen Buchgewerbeverein verbunden blieb, aber darüber hinaus enge Füh lung mit llniversitätskreisen ausgenommen hatte. Gleichzeitig wurde dieser Verein mit der Führung der neu gegründeten Bibliothekar schule betraut. Ein jährlich erscheinendes Jahrbuch wurde zur Sammelstätte wissenschaftlicher Aufsätze buchkundlichen Inhalts. Es haben sich mit der Zeit siir den Deutschen Buchgewerbeverein Ziele herausgebildet, die er vornehmlich zu pflegen hat. Durch sein monatlich einmal erscheinendes »Archiv« soll er zur Fachwelt sprechen und das Gewerbe über zeitgenössische künstlerische und technische Fragen unterrichte». Durch seine Ausstellungen buchgewerblichen Inhalts soll er mithelfen, das Gewerbe dauernd zu befruchten und Buchkünstler dem Gewerbe näherzubringen, durch die Bugra- Maschinenmesse soll er den Hilfsgewerben der graphischen Künste Gelegenheit geben, in jedem Jahr einmal deutsche Maschinentechnik interessierten Kreisen vorzuführen und zum Kauf anzureizen, in seinem Buchmuseum soll er die Buchkulturen aller Zeiten und Völker umfassen und mit seinen technischen Sammlungen vereinen. Wenn die letzten fünfzig Jahre der Erreichung der drei ersten Ziele Erfüllung gebracht haben, wartet das letzte und vornehmste Ziel noch seiner Vollendung. Die nächsten Jahre müssen beweisen, daß es für die Buchstadt Leipzig und für den Deutschen Buchgewcrbe- vcrein vornehmste Pflichterfüllung bedeutet, den Volkmannschen Ge danken bis zum Ehrenjahre 1940 zur Ausführung zu bringen. Während der Festansprache wurden Bildnisse von Heinrich Fl in sch, Heinrich Wagner, Georg Giesecke und Arndt Meyer, vier um den Deutschen Buchgewerbeverein hochverdiente Männer, enthüllt. In seinem Schlußwort gedachte der 2. Vorsteher des Vereins, Herr vr. Karl S e e l i g c r, der zukünftigen Aufgaben des Vereins, von denen er die Pflicht, den Qualitätsgedanken des deutschen Buches zu verallgemeinern, als die wichtigste betrachtete. Er bankte allen Gratulanten und enthüllte daraus die Bilder des verstorbenen Reichspräsidenten von Hindenburg und des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler. Begutachtungsstelle bei der Neichsamtsleitung d. NSLB Die Reichsleitung des NS-Lehrerbundes ersucht uns um Ver öffentlichung der nachstehenden Mitteilung: Tie Neichsamtsleitung des NSLB hat bei der Abteilung Er ziehung und Unterricht eine Begutachtungsstelle für das gesamte pädagogische Schrifttum einschließlich der Lehrbücher und für Lehrmittel errichtet. Diese Stelle ist mit der Begutachtung im Namen der Neichsamtsleitung des NSLB beauftragt. Durch diese Einrichtung wird das Begut achtungsverfahren sür die Verlage wesentlich vereinfacht und ver billigt. Verlagsanstalten, die Wert darauf legen, ihre Bücher durch den NSLB begutachten zu lassen, wird mitgeteilt: 1. Zu begutachtende Bücher sind in sechs Stücken an die Begut achtungsstelle bei der Neichsamtsleitung des NSLB (Bay- reuth, Schließfach 8) einzureichen. Davon verbleiben zwei Exemplare bei der Bücherei des NSLB und vier gehen zur Begutachtung hinaus. 2. Die Gutachten der Begutachtungsstelle der Reichsamtsleitung werden dem Einreicher zur Verfügung gestellt, in der »Reichs zeitung der deutschen Erzieher« veröffentlicht und den ein zelnen Gauen in ihren Zeitschriften zur Veröffentlichung über geben. 9. Manuskripte werden wie bei der parteiamtlichen Prüfungs kommission und andern Buchprüfungsstellen grundsätzlich nicht begutachtet. 4. Für zu begutachtende Lehrmittel gilt ein entsprechender Vor gang. 5. Die Begutachtung erfolgt kostenlos. Die Begutachtung des gesamten Jugendschrifttums wird durch diese Stelle nicht berührt. Verbot des Wahrsagens in Sachsen Das Sächsische Ministerium des Innern hat durch eine Ver ordnung vom 25. Oktober 1934 (Sächsisches Verwaltungsblatt Nr. 85) das Wahrsagen gegen Entgelt, die öffentliche Ankündigung entgelt lichen oder nichtentgeltlichen Wahrsagens sowie den Handel mit Druckschriften, die sich mit Wahrsagen befassen, in Sachsen verboten. Unter dieses Wahrsagen fallen insbe sondere bas sogenannte Kartenlegen, die Stellung des Horoskops, die Sterndeuterei und die Zeichen- und Traumdeutung. Die Deutung des Charakters aus der Handschrift auf anerkannt wissenschaftlicher Grundlage gilt jedoch nicht als Wahrsagen im Sinne dieses Verbotes. Entgeltliches Wahrsagen liegt auch dann vor, wenn zwar kein Entgelt gefordert, jedoch angenommen wird. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Verlags- und Sortimenterkakaloge Die Abteilung Gemeinschaftsarbeit des Börsenvereins (Berlin W 35, Potsdamer Privatstraße 121 v) bittet die Verleger um je weilige Zusendung ihrer Verlagskataloge, und zwar Neuausgaben ab 1. Oktober 1934. Sortimenter, die eigene Kataloge zusammen stellen, bitten wir ebenfalls um Zusendung von je einem Exemplar für unser Archiv.
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