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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1934
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- Deutsch
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^ 244, 18. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Tisch». Buchhandel. Ausbildung im Verlag. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Lehrlingen im Verlag. In richtiger Erkenntnis dessen, daß nur wenige Verlagsbuchhand lungen in der Lage sein werden, einem jungen Buchhändler wirk lich eine einigermaßen abgeschlossene Ausbildung zuteil werden zu lassen, stellen nur verhältnismäßig wenige Verlage Buchhandels lehrlinge ein. Wo sie es tun, ist wiederum zu verlangen, daß der Lehrling alle Abteilungen seines Lehrbetriebs durchläuft, daß er neben den Kenntnissen, die diese ihm bringen, durch Teilnahme an entsprechenden Kursen und durch Selbststudium sich auf bücher- kundlichem und literarischem Gebiet so weit fördert, daß er neben seinen Kollegen aus dem Sortiment bestehen kann. Hilfspersonal. Werden ausnahmsweise im Verlag oder im Zwischenbuch handel Lehrlinge eingestellt, die nicht zu Buchhändlern erzogen, sondern rein kaufmännisch ausgebildet werden sollen, so bedarf das in jedem Falle der besonderen Begründung. Es dreht sich dann etwa um Hilfspersonal für einen großen Bürobetrieb oder um die Spezialausbildung zum Buchhalter u. dgl. In jedem solchen Falle muß der Lehrling sowohl wie der Erziehungsberechtigte ausdrück lich davon unterrichtet werden, daß eine solche reine Kaufmanns lehre den Besuch der Reichsschule und die Zulassung zur Gehilfen prüfung ausschließt und daß der Lehrling auf diese Weise später keine Stellung bekleiden kann, bei der Mitgliedschaft in der Reichs schrifttumskammer Voraussetzung ist. Sortiment mit Nebenzweigen. Auch von Sortimcntsbuchhandlungen, die gleichzeitig noch andere Waren, namentlich Schreibwarcn, in größerem Umfang führen, ist angefragt worden, wie sie es mit ihren Lehrlingen halten sollen. Auch hier muß die Regel sein, daß der Lehrling so ausgebildet wird, daß er allen Anforderungen genügt, die an einen jungen Buchhändler zu stellen sind. Das ist bei einem wohldurch dachten Arbeitsplan und bei der nötigen Überwachung durchaus möglich, auch wenn daneben noch eine Beschäftigung in der Schreibwarenabteilung oder in anderen Nebenzweigen stattfindet. Dem entspricht auch der Wortlaut unseres Lehrvertrags, denn dort wird in 8 ? vur gesagt, daß die Beschäftigung in Ncbenzweigen nicht einen Umfang annehmen darf, daß die Ausbildung in buch- händlerischen Dingen darüber vernachlässigt wird. Auch der Lehr ling aus einem solchen Sortiment mit Nebenzwcigen muß also den allgemeinen Anforderungen genügen. Eine Prüfungskommission, die über seine Lehrfirma Bescheid weiß, wird trotzdem der Beson derheit des Falles in gewisser Weise Rechnung tragen können. Ganz abwegig wäre es, wenn solche Firmen des Einzelhandels ihre Lehr linge nun nur kaufmännisch und nur in diesen Nebenzweigen aus bilden wollten. Sie würden damit sehr bald auch auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Denn es wird im Zuge der immer stärke ren Durchsetzung dieser neuen Vorschriften die Beschäftigung nicht voll ausgebildeter Kräfte im Buchverkauf nach und nach ganz verboten werden. Wie der einzelne Fall zu entscheiden ist, das wird klar, wenn man sich den Sinn und Zweck aller dieser Regelungen vor Augen hält. Ihr Ziel ist die gleichmäßig gute und abgerundete Ausbildung verantwortungsbewußter junger Buchhändler. Ihnen legt der Staat nicht nur Pflichten auf, sondern er verleiht ihnen in seiner neuen Schulung und im Vorbehalt bestimmter Stellungen auch bedeutsame Rechte. Sparkonto »Reichsschule«. Was nun die mit der »Bekanntmachung« im Börsenblatt vom 29. September 1934 angcordneten Sparzahlungen betrifft, so ist die Abzweigung eines Betrages von monatlich RM 3.— für man chen sicher eine recht schwere Last. Und doch ist es gerade für den, der mit seinen Mitteln Haus halten muß, nur auf diese Weise möglich, am Tage der Einberufung zur Reichsschule den Betrag von etwa RM 100.— zur Verfügung zu haben, der zur Bestreitung aller Kosten nötig sein wird. Auch dieses Sparen soll aber nicht mit Härte durchgeführt werden. Es ist nach den erfolgten »Be kanntmachungen« durchaus möglich, daß in Fällen besonderer Be dürftigkeit durch den Lehrherrn die Ermäßigung des Monats betrags, in Ausnahmcfällen auch der völlige Erlaß beantragt wird. Steht dann zum Zeitpunkt der Einberufung nicht der volle Betrag zur Verfügung, so kann das Fehlende aus den Mitteln der Kasse vorgeschofscn werden mit der Verpflichtung des Lehr lings gegenüber der Angestelltenschaft, die diese Kasse mitver waltet, diesen Betrag von den ersten Monatsgehältern seiner ersten Gehilfenstcllung abzuzahlen. Bei allen Maßnahmen ist, wie die Reichsschrifttumskammer mir gegenüber immer wieder betont hat, eine Förderung jedes einzelnen und der Gesamtheit unseres Nachwuchses das Ziel. Jede Härte und Unbilligkeit, insbesondere in den Übergangsjahren, läßt sich durch sinngemäße Auslegung der Verordnungen, nötigenfalls durch Antrag des einzelnen an den Bildungsausschuß gewiß ver meiden. Ein Kapitel über Lieferungsbedingungen im Buchhandel Von 5) ans Ferdinand Schulz I. Die Fragestellung Wenn man bei Freizeiten ober bei der Gehilfenprllfung oder bei einer anderen Gelegenheit im Kreise junger Berufsgenossen die Sprache auf die Lieferungsbedingungen der Verleger bringt, dann sticht man auf eine erschreckende Unkenntnis. Höchstens von irgend einem Sonderfall, wo der und jener Verleger sich ganz unglaublich wenig entgegenkommend gezeigt habe, weiß der eine oder andere im Tone des Protestes zu berichten. Daß in den Lieferungsbedingungen ein gewisses System liegt oder wenigstens liegen sollte, ist kaum einem aufgegangen. Auch der fast untadelige Berater Uhlig schweigt sich darüber aus. Dabei liegt die Entscheidung über unser wirtschaft liches Dasein als Sortimenter nicht nur beim Umsatz, den wir uns erkämpfen, sondern in ebenso starkem Matze bei den Lieferungs bedingungen, die uns der befreundete Verlag einräumt. Darüber hinaus gewährt die Betrachtung der Verschiedcnartigkeit der Liefe rungsbedingungen bei de» verschiedenen Typen von Büchern dem unbefangenen Beobachter einen nicht uninteressanten Einblick in die Arbeitsweise des Buchhandels. So hat, glaube ich, der Versuch seine Berechtigung, einmal das Gesamtgebiet der Lieferungsbedingungen im Zusammenhang darzustellen. Wenn ich dabei nicht nur Tatsachen berichte, sondern vom Grundsätzlichen her hier und da auch Kritik übe, so möchten diese Ausführungen nicht nur den Jungbuchhandel, sondern auch ältere Kollegen und den Verleger, den es angeht, zum Nachdenken anrcgen. Nach der buchhändlerischen Vcrkehrsordnung ist der einzelne Verleger berechtigt, die Lieferungsbedingungen für seine Verlags- vro werke nach eigenem Ermessen festzusehcn. Voraussetzung ist, daß diese Lieferungsbedingungen dem Sortiment, auf dessen Mitarbeit er Wert legt, ermöglichen, wirklich zu arbeiten. Ist ein Sortimenter mit den Lieferungsbedingungen eines bestimmten Verlegers unzufrieden, dann bleibt ihm nach einer Beschwerde als einziges Kampfmittel, die Werke dieses Verlages bei seiner Vertriebsarbeit und seiner Lager haltung unberücksichtigt zu lassen. Je nach seiner Monopolstellung und seinen sonstigen Vertriebsmöglichkeitcn wird der Verleger dieses Kampfmittel gering achten oder sich danach richten, indem er seine Lieferungsbedingungen allgemein oder im einzelnen verbessert. Das Kampfmittel ist um so wirksamer, je mehr Sortimenter es gleich zeitig auwcndcn. Worte wie Monopolstellung und Kampfmittel ent stammen dem Wortschatz des Wirtschastsliberalisinus und sollten eigentlich verschwunden sein. Ich habe sie verwandt, weil sie die Frontstellung innerhalb des Buchhandels unvergleichlich scharf hcr- vortretcn lassen und weil ich überzeugt bin, daß cs innerhalb des Buchhandels noch viel zu ordnen und zu klären gibt. Das wird im Verlauf meiner Ausführungen noch deutlicher werden. Unabhängig von Monopolstellung und Kampfmitteln sind die Lieferungsbedingungen Ausdruck der Wertschätzung, die der Verleger dem Sortimenter entgegenbringt, und Anerkennung der Leistung, die der Sortimenter für den Verleger ausübt. Wir haben aber drei Haupttypen von Büchern, bei denen die Arbeitsleistung des Sorti menters stark voneinander abweicht, und infolgedessen drei Haupt typen von Lieferungsbedingungen beim Schulbuch, beim wissenschaft lichen Buch und beim schöngeistigen Buch. Eine Sonderstellung nehmen viertens die Zeitschriften ein.
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