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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1934
- Strukturtyp
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- 1934-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1934
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- Deutsch
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wegen sehr schwer zu erfüllen sein, weil die Volksgenossen selbst in ihrem Geschäftsleben und persönliche» Leben tagtäglich die schwie rigsten und manchmal verstiegensten Rechtsbeziehungen ankniipfen, die oft genug dein Richter und den Anwälten die größte Muhe ver ursachen, hineinzulenchten und zu entwirren, um festzustellen, was die Parteien vereinbart, und noch schwieriger, was sie beabsichtigt haben. Ein Mittel zur Vereinfachung erwähnt Rechtsanwalt Zacherl im Deutschen Recht vom 25. April 1934 auf Seite 184, der ähnlich den auf Anregung des Neichsjnstizministeriums eingefiihrten ein heitlichen Mietverträgen auch einheitliche Formulare für Verträge über Ratenzahlungen, Viehkänfe, Maklerverträge, Versicherungsver träge schaffen will. Der Gedanke ist nicht neu, denn Banken,- Ver sicherungsgesellschaften usio. haben in ihren allgemeinen Geschäfts bedingungen schon weitgehend Einheitsverträge geschaffen. Wenn auch diese Einheitsverträge ohne Mitwirkung des Partners, der ja vor Eintreten des Bedarfs nicht bekannt ist, vorausschanend festgesetzt sind. Hier muß eben der Schutz der Gerichte vor wirtschaftlicher Aus beutung des Schwächeren eintreten. Einheitsverträge für die Dauer zu schaffen, wird kaum möglich sein, denn das Leben bringt Tag für Tag neue Probleme, man braucht bloß an die neuen Erfindungen zu denken, die unmöglich in allen Kormnlarverträgen voransgesehen werden können. vr. Eugen Bahr. Vernachlässigte Lyrik?*) Von Karl Rauch. (S. auch Nr. 92, 113 und 116.) In Nr. 92 des Börsenblattes hat vr. Langenbucher bereits den ausführlichen und durch Tatsachen belegten Nachweis erbracht, daß Fritz Diettrichs im Januarheft der »Literatu r« erhobener Vorwurf, die großen Verleger kümmerten sich viel zuwenig um das Gebiet der Lyrik, im Grunde unberechtigt ist. Inzwischen hat nun Diettrich im Maiheft des »S ch r i f t st e l l e r« nicht nur diesen Vorwurf gegenüber den führenden schöngeistigen Verlagen wiederholt, sondern durch Vorschlag eines neuen Neichsgesetzes zur Förderung der Lyrik erweitert. Er schreibt dort: »Die zehn größten deutschen Verlage müssen sich endlich dazu bequemen, der Lyrik den Weg zu ebnen, um ein jahrzehntelanges kulturelles Unrecht wieder gutznmachen. Mir erscheint die Schaffung einer lyrischen Serie, an der die zehn Verlage finanziell in gleicher Weise beteiligt sind, als günstigster Ausgangspunkt. — Die im Nahmen dieser Serie zur Veröffentlichung geeigneten Lyrik-Bände würden von einem Ausschuß von Lyrikern und Lyrik-Kritikern, den der Neichsfachschastsfiihrer in jedem Jahre neu zusammensetzt, vor zuschlagen sein. Wenn sich aus den vorliegenden Versbänden keine zehn wertvollen Erscheinungen absondern lassen, ist der Ausschuß be fugt, auch weniger als zehn Versbände den Verlagen vorzuschlagen. Denn auf keinen Fall darf das Qualitätsprinzip erschüttert werden. — Der Ausschuß ist aber nicht gehindert, den Verlagen mehr als zehn Versbände vorznschlagen. Denn die Verleger, oder, sofern sich diese zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, diese Verlegergsmein- schaft, sollen das Recht haben, aus den vorgeschlagenen Bänden die jenigen zehn Bände anszuwählen, die veröffentlicht werden sollen. Sie haben auch das Recht, unter sich zu bestimmen, welcher Verlag die Publikation nnt seinem Namen zeichnet, sofern sie sich nicht zur Herausgabe einer Gemeinschaftsvcröffentlichung (unter einem Serien titel) entschließen können. — Sollte sich die Verlegerschaft gegen ein Gesetz sträuben, bas der Lyrik mit Entschiedenheit eine Wirkungs basis schaffen will, sollte sie einen ,unerhörten Eingriff' in ,privat- wirtschaftliche Rechte' als Vorwand konstruieren, um ein solches Gesetz abznwenden, so kann ich darauf Hinweisen, daß im Bühnentarif vertrag eine genaue Parallele bereits besteht, deren segensreiche Aus wirkungen die deutschen Dramatiker erfahren haben. Jedes deutsche Theater ist verpflichtet, mindestens eine Uraufführung im Jahre heransznbringen. Was der Dramatik recht ist, die auch sonst in jeder Beziehung heute knlturamtlich gefördert wird, das ist der Lyrik billig.« Lassen wir die Sache mit den Dramen-Uranfführungen beiseite. Für jeden Sachkundigen ist der Vergleich natürlich eine Unmöglichkeit. Aber zur Sache selbst: glaubt jemand, daß durch die Verwirklichung dieses Vorschlags von Diettrich die Lyrik sichtbare Förderung und Verbreitung gesichert erführe? Genügt es, daß die zehn größten Ver lage, zu denen übrigens der rein wissenschaftliche Verlag Julius *) Wir geben diesem Beitrag zu unserer Diskussion: »Ver nachlässigte Lyrik? Ist der Verleger der Schuldige?« um so lieber Raum, als sein Verfasser das Problem: »Gute und schlechte, gedruckte und ungedruckte Lyrik« schon seit Jahren mit tätiger Aufmerksamkeit und kritisch fördernd verfolgt. Die Schriftleitung. Springer gehört, und einige technische oder politische Spezialverlage!, auf dem Wege der Empfehlung dieses lyrischen Reichsausschusses künftig zusammen jährlich zehn Lyrikbücher drucken lassen und zu vertreiben suchen? Muß nicht dies »Reichsgesetz« dann notwendig auch den vertreibenden Buchhandel mit erfassen und anordnen, baß — wie die großen Verlage jeder jährlich ein Lyrikbuch herauszu bringen haben — jeder deutsche Buchhändler nach Maßgabe seines Gesamtumsatzes zwangsmäßig soundsoviel Exemplare von Gedicht bänden an den Mann oder an die Frau bringt? Und ist Ziel und Sinn einer wirklichen Förderung erreicht, wenn die Bücher verkauft wurden? Muß nicht in klarer Konsequenz dann einfach jedem er wachsenen Volksgenossen vom 18. Lebensjahre an auferlegt werden, daß er jährlich drei, vier, fünf oder sechs Gedichtbücher kaufe und auch lese? Ich bin seit Jahren der Öffentlichkeit dafür bekannt, daß ich mich bemühe, »der Lyrik eine Bresche« zu schlagen. Deshalb rege ich die Einrichtung eines Reichs-Lyriktages an. Er möge im Mai stattfinden; das ist ja für Produzenten und Konsumenten gleicherweise der lyrische Monat. An diesem Tage mögen dann alle Volksgenossen, einer wie der andere, den über zeugenden Nachweis erbringen, daß sie nicht nnr ein jeder mehrere Lyrikbücher gekauft, sondern sie auch gelesen, Gedichte sich innerlich angeeignet haben. Ich könnte mir das ganz wundervoll in der Weise denken, daß jeder — Mann und Frau und Jüngling und Maid — an diesem Tage vor seinem Vorgesetzten, Betriebs- oder Fachfchafts- führer zu erscheinen und ein oder zwei der erlernten Gedichte aufzu sagen hat: der Briefträger genau so wie die Waschfrau, der Bank prokurist und die Zahnarztassistentin. Doch: Scherz beiseitel Prüfen wir zuallererst einmal ganz nüchtern und sachlich, was denn die »zehn größten deutschen Verlage« während der letzten Jahre für das allgemein als so vernachlässigt empfundene Gebiet der Lyrik getan haben und gegenwärtig tun. Korrigieren wir aber gleich Diettrichs bedauernswerten Irrtum, indem wir nicht die zehn größten Verlage überhaupt, sondern die zehn wichtigsten schöngeistigen Verlage uns vornehmen. Es ergibt sich da bei ganz unvoreingenommenem Untersuchen eine große Überraschung, die auch Fritz Diettrich selber sicherlich verblüffen wird. Ganz genau weiß ich nicht, welches die zehn größten schöngeisti gen Verlage einer nach dem andern sind. Aber immerhin: ich hoffe, mit der nachstehenden Liste keinem unrecht zu tun. Es haben während der letzten fünf Jahre, also 1929, 1930, 193 1, 1932und1933 bis einschließlich April 1934 insgesamt Gedicht bände herausgebracht: Deutsche Verlags-Anstalt: 11 Werke S. Fischer: 8 Werke Insel-Verlag: 19 Werke Langen-Müller: 26 Werke Paul List: 25 Werke Paul Zsolnay: 6 Werke, woraus sich für nur sechs große Verlage und fünf Jahre bereits die Gesamtzahl von 95 Gedichtbänden ergibt, im Jahresdurch schnitt also fast zwanzig. Unberücksichtigt ist aber in dieser nüchternen und raschen Zusammenstellung, die durch die Verlags verzeichnisse der einzelnen Firmen ohne weiteres belegt werden kann, die doch wohl auch Fritz Diettrich bekannte Tatsache, daß andere »größte« deutsche Verlage schöngeistigen Gebiets Jahr für Jahr auch eine Anzahl Gedichtbücher herausbringen: Franz Eher N f., EugenDiederichs, Phil. Reclamjun., L. Staackmann, Gerh. Stalling, um nur aus der Reihe der größten Verlage noch einige der hier besonders verdienstvollen Namen zu nennen'. Auch ist die Tatsache nicht zu leugnen, daß seit vielen Jahren bereits der Verlag Georg Bon di sich fast ausschließlich dem lyrischen Lebenswerk des Dichters Stefan George widmet! Die größten schöngeistigen Verlage tun also seit Jahr und Tag zur Förderung der Lyrik be reits das Vielfache dessen, was Fritz Diettrichs Gesetzentwurf von ihnen zwangsmäßig fordern will. Und sie tun es zudem organischer und wirkungsvoller aus eigener Initiative, als Beratung, Auswahl, Empfehlung und Zwang eines »Ausschusses von Lyrikern und Lyrik-Kritikern« vermutlich vermöchte. Es ist nämlich keineswegs schlecht, was diese Verlage in der Mehrzahl an Lyrik herausgebracht haben; es sind vielmehr großenteils lyrische Spitzenleistungen des gegenwärtigen Schrift tums, die hier — oft mit viel Mühe, Aufwand und Liebe! — gedruckt und vertrieben werden. Oder gelten Namen wie Ernst Bertram, Hans Carossa, Theodor Däubler, Hans Heinrich Ehrler, Ina Seidel, Heinrich Lersch, Agnes Miegel, Hans Leifhelm, Karl Nötiger, Hanns Johst, Her- mannCIaudius, HeinrichAnackeru.a. nicht ganz zweifels ohne mehr als die Namen von tausend sich wegen des eigenen Unge drucktbleiibens verkannt fühlender »Lyriker«?
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