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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Nummer 115, 19. Mat 1936 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel einem Drucker gedruckt sind, der innerhalb des Landes Baden nur eine Zweigniederlassung hat. § 3. Von der Ablieferungspflicht befreit sind: Druckwerke, die nur dem Verkehr, dem innerdienstlichen Gebrauch von Behörden, dem häuslichen oder geselligen Leben oder gewerblichen Zwecken dienen, ferner Stimmzettel und Angaben über den Wahlvorgang. Durch Verordnung des Ministers des Kultus und Unterrichts kann von der Ablieferung weiterer Arten von Druckwerken abgesehen und die Ablieferungspflicht für bestimmte Arten befreiter Druckwerke angeordnet werden. § 4. Die Freistücke sind innerhalb einer Woche nach Beginn der Verbreitung des Druckwerkes, wenn aber eine Verbreitung nicht statt finden soll, innerhalb einer Woche nach Fertigstellung des Druckes abzuliefern. Jeder Sendung sind zwei gleichlautende Listen beizu fügen, in denen der Titel des Werkes, der Verfasser und der Ver leger oder Drucker angegeben ist: eine der beiden Listen geht als Empfangsbestätigung an den Absender zurück. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche in fortlaufenden Stücken erscheinende Druckwerke sind der Landcsbibliothek in derselben Weise wie den privaten Beziehern zu übermitteln. 8 5. Die Verpflichtung zur Ablieferung von Freistücken ist eine den Verlegern und Druckern obliegende öffentliche Abgabe, die im Verwaltungswege erzwungen werden kann. Außerdem hat die Landesbibliothek bei Nichterfüllung der Ver pflichtung nach vergeblicher Mahnung das Recht, das Druckwerk, von dem ein Freistück zu liefern ist, käuflich zu erwerben und die Kosten von dem verpflichteten Verleger oder Drucker im Verwaltungswege einzuziehen. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Geldstrafe bis zu 150 NM oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 7. Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen werden vom Minister des Kultus und Unterrichts erlassen. 8 8. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1936 in Kraft. Karlsruhe, den 27. Februar 1936. Das Staatsministerium: Köhler. Im Namen des Reichs verkünde ich das vorstehende Gesetz, dem die Neichsregierung ihre Zustimmung erteilt hat. Karlsruye, den 20. April 1936. Der Reichsstatthalter in Baden: Robert Wagner. Freizeit Niedersachsen Vom 14. bis 21. Juni 1936 im »Hannoverschen Berghaus« bei Lembruch am Dümmersee. Gesamtthema: Von deutscher Art. Folge der Arbeitsgemeinschaften: Sonntag, den 14. Juni, vormittags 10 Uhr: Hanckel: Einführung in den Leitgedanken der Freizeit. — nachmittags 3 Uhr: l)r. Heiligenstaeöt, Hannover: Wie unter scheidet man in der Literatur das Echte vom Unechten? Montag, 15. Juni, vormittags 10 Uhr: vr. Heiligenstaedt: Volks bildungsarbeit in Volksbücherei und Buchhandel. — nachmittags 3 Uhr: Übungen in Buchbeurteilungen. — abends: Einüben von Liedern. Dienstag, den 16. Juni, vormittags 9 Uhr: Pg. Contermann, Olden burg: Die Kulturpolitik des Tritten Reiches. — nachmittags 3 Uhr: Hanckel: Arbeitsgemeinschaft über im Rahmen des Freizeitthemas liegende Dinge, nach Wünschen und Anregun gen aus dem Kreis der Teilnehmer. Mittwoch, 17. Juni: Wandertag (mit vr. Otto Gmelin). Donnerstag, den 18. Juni, vormittags 9 Uhr: vr. Otto Gmelin: Deutsches Wesen in deutscher Geschichte. — nachmittags 3 Uhr: vr. Gmelin: Vorlesung. Freitag, 19. Juni, vormittags 9 Uhr: Kurt Böttcher, Bremen: Wie kann der Buchhändler seine praktische Arbeit kulturpolitisch wirk sam gestalten? — nachmittags 3 Uhr: Hanckel: Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft vom Dienstag. Sonnabend, 20. Juni, vormittags 9 Uhr: Arbeitsgemeinschaft »Junge Sonntag, 21. Juni, vormittags 10 Uhr: Hanckel: Rückschau u. Ausblick. Das »Hannoversche Berghaus« liegt in den sogenannten Stemmer Bergen direkt am Walde. Es ist Gelegenheit zu Glimnastik und Schwimmen vorhanden. Sämtliche Vorträge gehen in arbcitSgcmcin- schaftlicher Form vor sich. Die Teilnehmergebühr beträgt einschließlich Unterbringung und Verpflegung 25.— NM. Wegen etwaiger Ermäßigungen und ganzer oder halber Freistellen (nur sehr beschränkt verfügbar) wende man sich eiligst an den Freizeitleiter. Anreise der Teilnehmer nach Möglichkeit schon am Sonnabend. Treffpunkte in Osnabrück und Bremen werden noch in direkten Runschreiben bekanntgcgeben. Wegen der weit vor geschrittenen Zeit werden die Anmeldungen umgehend erbete n. Osnabrück, Krahnstraße 17/18. Bruno Hanckel. Ausstellung „Das deutsche Recht" Die für den Deutschen Juristentag im Stadtgeschichtlichen Mu seum zu Leipzig ausgestellten Sammlungen von kulturgeschichtlichen Rechtsaltertümern und Archivalien finden in der Ausstellung der neuesten rechtswissenschaftlichen Literatur, zusammengestcllt von der Deutschen Bücherei, einen glücklichen Abschluß. Nach Eröffnung des Juristenlages besichtigten Neichsjuristenführer Minister Frank und der Stellvertreter des Führers Neichsminister Heß auch diesen Teil der Juristentag-Ausstellung und zeigten dafür lebhaftes Interesse. Durch einen Raum, in dem mittelalterliche Ritterrüstungen aus gestellt sind, gelangt man zu der Abteilung der Ausstellung, die dem Juristen das moderne geistige Rüstzeug für seinen Beruf vor Augen führt. Diese Abteilung ist betitelt: Das Recht im Schrifttum derGegenwart und von der Deutschen Bücherei zusammengestcllt worden. Aus den Beständen der Deutschen Bücherei konnte nur eine Auswahl getroffen werden, die nach den Wünschen des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen gehalten ist. In vierzehn Gruppen sind einige der ausgeprägtesten Persönlichkeiten des Rechts- lebens und der Rechtswissenschaft mit ihren Werken vertreten. Nicht nur die neueste Rechts-Literatur ist berücksichtigt worden, es liegen auch einige ältere Bücher aus, sofern sie heute noch aktuell und wichtig sind. Außer der Gruppe Rechtslehre sind Staatsrecht, Rassengesey- gebung und Judenfrage, Strafrecht und Bauernrechl als die heute wesentlichsten Gebiete besonders hervorgehoben worden. Während in diesen Gruppen neues Schrifttum stark vertreten ist, sind auf anderen Gebieten, z. B. im Handelsrecht, fast keine Neuerscheinungen zu ver zeichnen. Auch die Bibliothek des Reichsgerichts zeigt aus Anlaß des Deut schen Juristentages in Leipzig in ihrem Hanptsitzungssaale eine Aus wahl aus ihren Beständen. Ein halbes Jahrtausend deutscher Nechts- geschichte wird hier im juristischen Schrifttum lebendig. Eine besondere Abteilung bildet die Zusammenstellung von Literatur, die als Bei spiel einer nationalsozialistischen Beamtenbibliothek bezeichnet ist und neben Schriften über den Nationalsozialismus Werke zur Volks- und Russenkunde, über die Wehrmacht und die Kolonien usw. enthält. Druckfehler In dem Aufsatz »Das Schrifttum des deutschen Arbeitsdienstes« in Nr. 113, Seite 440, rechte Spalte, 19. Zeile von unten muß es richtig heißen: Klaus Nebe (Verfasser des Arbeitsdienstromans »Schippen aufnehmen«). Wer hat in letzter Zeit seinen Laden umgebaut? Wir wiederholen unsere Umfrage aus dem Börsenblatt vom 7. Mai. Für die Lichtbildsammlung, die wir an umbaulustige Buch handlungen ausleihen, brauchen wir Aufnahmen aus neuerer Zeit. Außer den Ansichten von Jnnenräumen interessieren besonders: Neue Schaufenster, Eingänge und Gesamtansichten von der Straße. Ferner sind Angaben über die Baustoffe und vielleicht auch über den aus führenden Architekten erwünscht. Werbe st eile. Personalnachrichten Am 6. Mai verschied unerwartet infolge eines Herzschlags einer der tüchtigsten und angesehensten badischen Sortimenter, der Buch händler Carl Zimmer i. Fa. Fr. Wagncrsche Universitäts-Buch handlung in Freiburg i. Br. Er war in der Westpfalz, in Alten kirchen 1866 geboren. Sein Vater und seine Vorfahren waren West- pfälzcr. Die Volksschule vermittelte die ersten Schulkenntnisse, die hierauf in der Lateinschule in Kaiserslautern erweitert wurden. 1882 kehrte er in seinen Geburtsort zurück, um als Lehrling in der Hand lung der Großmutter zu arbeiten. Doch suchte er einen anderen Weg, der seinem Wesen entsprach, und der ihn im folgenden Jahre als Lehrling in die Buchhandlung von Eugen Crusius nach Kaiserslautern führte. Nach Beendigung der Lehrzeit arbeitete er als Gehilfe 1887 in 451
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