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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.12.1834
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.12.1834
- Sprache
- Deutsch
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1081 2. Wechsel wurde alsbald von mir eingelöst, als Hr. De. Hamann mir die gerichtliche Anzeige von dem Besitz des selben machte, und befinden sich beide in meinen Händen, eben so die Beweise des — Ankaufs. Cs ist zu be merken, daß mcbrbenannte Wechsel an Julius Schu berts) ecdirr waren, welcher mich, laut der Cirarion, in der Eigenschaft eines Kaufmannes belangen ließ. Die Ciiarion besagt nämlich wörtlich: I. Schuberts), Kaufmann, große Bäckcrstraßc, contra B. A. Herr- mann, Comissionair. In der Thar kostet es mich einige Ucberwindung, dein Hamburger Commercium oder überhaupt der chrenwerthen Kauf mannschaft dieser Stadt zu diesem jungen College» zu gramli- rcn, indem ich ungewiß bin, ob eine Condolation nicht besser thäle? — sintemal die Anmerkung zum §. 2. der- Schuberrh'schen Bescheidenheit also lautet: „daß dergleichen Aussteller von Sola-Wechseln sich, in Ham burg, nur durch Fallissement dem Gefängnis; entziehen können." Ein Unsinn der Art dürfte dein jungen Kaufmann S ch u- bcr th zu Gute gehalten werden muffen; nur bedaurc ich, daß, nach dieser Aeußerung, Schubert!) keine Aussicht mehr har, bei der neuen, zu erwartenden Wechsel-Ordnung als Mit arbeiter angestellr zu werden. Es eirculiren, jährlich, hiesclbst über 30,000Sola-Wechsel. Nach des junge» Kaufmann Schubert!) Ansichten Härten wir demnach jährlich 30,000 Falliien oder Arrestanten. Au dieser Masse jedoch wären die Hamburger Gefängnisse überall zu klein, und cs gäbe nur einen Ausweg — Itzehoe, Neu- Uörk oder Hildburghau seu in Anspruch zu nehmen, um diese Unzahl von Gefangenen placiren zu können. ^,ck 3) beklagen sich die bescheidenen Leute, daß ich leider nicht pfandbar befunden worden, anstatt sich vielmehr zu freuen, daß ich ihnen dessenungeachtet meine Schuld be zahlt! — Insofern mich aber Schuberch und Nie- mey er wirklich für zahlungsunfähig halten, weshalb aequiriricn sic denn meine beiden Wechsel, im Betrage von 650 Mk? 'Aus kaufmännischer Speeulation oder aus Nächstenliebe??? Was hierauf Schuberts) und Nic- meper von Freizektel radoiiren, ist ein fernerweit erbau licher Beitrag zu ihrer örtlichen Ne cht S - Ken n cn iß. — Wenn es sich jedoch um ein Beispiel crccniorischcr Anfech tung handelt, so diene zu einem solche», daß, in dem Jahre 1631, ein hiesiger durch seine Firma chrenwerth be kannter, des besten Rufes genießender und sich dessen auch noch erfreuender Buchhändler zu der Strafzahlung einer gar nicht unbedeutenden Summe verurtheilc wurde. Aus welchem Grunde immer — gewiß aber nicht aus dem der Geld-Verlegenheit — ließ er die Sache bis zur Vollzie hung der Erceution kommen, d. h. bis man ihm den Betrag aus der Caff^zu pfänden schritt. Nichtsdestowe niger ist dieser Mann heute noch wohlbegütert und ge ehrt, und Niemand denkt daran, wegen jenes Vorfalls, ihn oder seinen Credit auch nur entfernt zu verdächtigen. Angehend die Behauptung von Schuber rh und Nie meyer: daß ich die Nest-Zahlung meiner Schuld an sie, wi der ihr Wissen (!) am 23. Aug. geleistet, und zwar nach Empfang einiger Leipziger Ballen, so ist wenigstens dieses letztere eine vcrläumdcrische Behauptung! Um jedoch ein solches Wort von Rechtswegen auS- zusprechen: „fordere ich sämnitlich "Buch -, Musik- und Kunsthandlun gen, so wie den Comissiönair der Handlung, Hrn. Krappe in Leipzig, ausdrücklich hie mir auf, in einem der bei den Börsenblätter, oder in beiden, zu beantworten: ob sic dem Magazin für Buchhandel, Musik und Kunst, oder mir, als dessen Geschäftsführer, auch nur die kleinste Sendung gemacht, welche bis nun 23 Aug. hier ringe- troffen sei)» konnte? und wenn somzes geschehen, diese Sen dung genau anzugebcn, damit jene erbärmliche, aus Brot neid'entstandene Ballen-Lüge und Ballen-Ver- 1082 läumdung in ihrer eigenen Ballen - JLmmcrlichkeik unrcrgehe!" — Vom l3. bis 31. Aug. d- I. befand ich mich in Berlin. Während dieser meiner Abwesenheit forderte der Anwalt der Handlung Schubcrth und Niemcycr meine Frau schrift lich auf, ihm die Nest-Forderung für Schubcrth und Nic- mcycr ungesäumt zuzusendcn, da er keine Ordre habe, die Zahlung bis zu meiner Rückkehr abzuwarcen. Meine Frau sandte das Geld und erhielt die Quittung darüber. Cs ist daher eine neue kaufmännische und rechtskundige Verherrli chung, von Schuberts) und Niemcycr, wenn sie selbst an- fnhrcn: daß genannte Zahlung ohne ihr Wissen Statt ge funden. (!) Der Anwalt 1),. Buck forderte das Geld im Namen und im Aufträge seiner Clienten; die Zahlung konnte mithin nur an den Anwalt geleistet werden. Des Letzeren Pflicht war es nun, seine Clienten zu benachrichtigen, daß die Zahlung erfolgt sey, oder die Schuldigkeit von Schu bert!) und Nie ineyer sich dieserhalb bei ihre»; Rechts- frcunde zu erkundigen ^ bevor sie drucken ließen; ich sey ih nen schuldig!" „Wohl ansgesvnnen, Pater Lamormain!" Au bemerken bei dieser Gelegenheit, daß mein Mobi liar-Vermögen, in der Bicber'schen Assecuranz mit 5000 Mk. Beo (2500 thl. x6.) versichert ist; mithin Schubcrth und Nie me per für ihre damalige Forderung von -46 thl. pL. hinreichende Deckung gefunden, falls sie um einer solchen in V.e rlcgenheir waren! — Lck 4) ist die Schubcrth und Nicmeyer'sche Beschei denheit sehr possirlich. Genannte nennen Hrn. Gan- ganelli einen von mir gepriesenen Verwandten.— In meinem Circulair steht in Betreff seiner: „er'wäre seit 1813 hiesiger Bürger und jederzeit zu erfragen." — Wie kann ein vernünftiger Mensch hierin eine besondere Lob preisung finden, außer der Ehre deS „Bürgerscyns?" — Wenn ich dasselbe von Schubert!) und Niemcycr sagte, d. h. daß sie Bürger wären und auf der großen BäM'istraste wohnten, so konnte ich, in solchem Falle, nur vermachen, daß sie von Bürgerlhum und der großen Bäckcrstraßc nichts wissen wollten, weil sie in ihrer Be scheidenheit eine solche Bemerkung für all zu geprie sen halten würden! — Hr. Ganganelli soll gegen Schu berts, und Niemeyer noch eine Verbindlichkeit haben; es ist dieses möglich. So viel ich mich entsinne, verwei gerte Hr. G. die Zahlung, weil sich Schuberts) und Niemcycr den bewilligten Rabatt nicht wollte deeorti- ren lassen. Gegen Ende 1832 unternahm der Erstere eine Reüe nach iLüddeutschland, von wo er in diesem chahre zurückkehrtc, und Theilfeld No. 9. bei der Witwc"Wil- lers wohnte. Während seiner A bwesenhcit konnte sein Name sin Addreßbuchc nicht ausgenommen werden, wor über die Weisheit von Schubcrth und Niemeyer ei nige Zeit Nachdenken möge! — Hr. G. ist gegenwärtig in Bremen, wird jedoch nach vollzogener ehelicher Verbin dung mit einer dortigen BürgerSrochter wieder in Ham burg cintrcffc». Ucbrigens wurde Hr. G- während seiner letzten Anwesenheit Hieselbst in unserer Petri-Kirche öf fentlich proklamier, weshalb denn sein und seiner Braut Namen unter den Aufgebote ne n, in den „Wöchentli chen Nachrichten," mithin zugänglicher als in ebnem Ad- dreßbuche — zu finden und zu lesen waren! — Schu berts, und Nie me per haben hierauf wohl nicht reflek tier; wahrscheinlich, weil Schuberch aus Erfahrung weiß, daß man sich hier auch verheirakhen kann, ohne proelamirt zu werden! — Ich habe hicmit in Betreff Schuberts, u. Niemeyer meine letzte Erklärung abgegeben: d. h. ich werde auf keinen ferneren Angriff dieser Handlung auch nur eine Sylbe weiter antworten, bis die Untersuchung und Proteste gegen sic ent schieden; wo ich dann den Erfolg und Ausgang derselben zu gemeinsamer Kenntniß bringe. — Was sagen jetzt die r csp. Herrn Buch-, Musik- und Kunsthändler, von dem
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