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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1933
- Strukturtyp
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- 1933-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1933
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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stimmung der Presse, und in wiefern es für dieselbe nothwendig und ersprießlich, der Verwaltungsbehörde derartige Befugnisse einzuräumen. 2. Einem in M. etablirten Buchhändler werden folgende Werke zum Verlage angcboten: i. Eine Auswahl der Musterwerke deutscher Classiker: Wieland, Lessing usw. in einzelnen kleinen, möglich billigen Lieferungen. 2. Eine engl. Übersetzung von Humboldt'ü Kosmos und Gutzkow's Ritter v. Geiste, z. Eine Novellen-Zeitung, welche wöchentlich einmal erscheinen und von einer Privat-Gescllschaft hcrausgcgeben und rcdigirt werden soll. Man prüfe, welche Vorschriften hierbei, - sowohl was die Person des Herausgebers, Verfassers und Redacteurs, als den Inhalt der Schrift betrifft, - zu beobachten sind, ent scheide sich unter Angabe der Gründe für daö Unternehmen sub g, und entwerfe einen Verlags-Contrakt, den man der gedachten Gesellschaft vorlegcn will. g. Welches sind die Gesetze, die den Betrieb des Buchhandels be treffen, sowie die hauptsächlichen Feststellungen derselben und in wiefern weichen die jetzt gültigen Vorschriften von den frühem in der allg. Gewerbe-Ordnung do. 17. Januar 1845 und der Verf.-Urk. do. 4. Decbr. 1848 enthaltenen im wesentlichen ab. Man verbreite sich über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Beweggründe, welche den Gesetzgeber zu diesen Festsetzungen bewogen haben mögen. Je zwei dieser Aufgaben, von welchen L 1. zu 1. u. s. w. gehört, wurden durchschnittlich in etwa 4 Stunden, ohne alle Hilfsmittel und so gelöset, daß die Commission nach §. 7. der Jnstr. do. 10. Aug. 1851 die Candidaten zu der mündlichen Prüfung zulassen durfte. Dieselbe erstreckte sich, wie wohl nicht anders möglich, Buch händlerischer Seits besonders auf Liter.-Gcschichte, - Lit. Hülfs- mittel im Buchhandel, - Buchhändler-Messe, - Abrechnungswesen, Iahltermine, Ansicht über Haftpflicht bei den Disponenden, - Unter schied zwischen dem deutschen und dem französ. und engl. Buch handel, des erstem Vortheil für Gelehrte und Wissenschaften, - gol denes Zeitalter der Literatur, ältere und neuere Dichter, Pädagogen, Historiker usw., Verfasser und Verleger der wichtigeren Werke über Physik, Theologie usw. - Richtige Eintheilung eines Sortiments lagers u. s. w. Eine weitere Ausführung würde den Raum dieser Blätter über schreiten. Der Herr Regierungs-Commissar hatte die Ansicht fest gestellt, daß von den Candidaten zwar unbedingt eine genaue Kennt- niß des Prcßgesctzes vom 12. Januar 1851, sowie des Nachdruck- gcsetzcs von 18^7 und der einzelnen einschlagcnden Bestimmungen der Allg. Gewerbe-Ordnung do. 1845 und der Verf.-Urk. do. 1850 ver langt werden müsse; aber auf die Lieferung juristischer Abhand lungen und auf eine juristische Fachkenntniß kein Anspruch zu machen sei. Es werde daher eine mehr practische schriftliche Arbeit aufgegeben, und beim mündlichen Examen auf die fehlende juristische Vorbildung entsprechende Rücksicht genommen. Der Herr Regierungs rath prüfte demnächst mit großer Humanität die Candidaten über die Gesetzeökunde, insofern sie den Buchhandel angehet, über das Gewerbe-, Preß- und Nachdruckgesetz, über Concessionswesen und Concessions- Entziehung usw., sowohl was den Geist als den Buchstaben der Ge setze betrifft. Dem mündlichen Examen wurden ebenfalls jedeSmal etwa vier Stunden gewidmet; es bereitete der Prüfungs-Commission die Freude, allen drei Candidaten das Zeugniß der Reife zum selbständigen Be triebe des Buchhandels geben zu können. Münster, am 27. August 1852. F. H, D. 144 Ein weiterer Bericht aus dem östlichen Preußen, aus Breslau, lautete: In Breslau fand am 27. Juli c. die erste Buchhändler-Prüfung statt. Als Regierungs-Commissar fungirte der Polizei-Präsident v. Kehler, als weitere Examinatoren die Buchhändler E. Trewendt und E. Neubourg. Einige Tage vorher hatte der Examinand zwei schriftliche Aufgaben zu lösen: a) vom Regierungs-Commissar: Ucber die Einwirkung der Preß freiheit aus den preußischen Buchhandel. b) von den Buchhändlern T. u. N.: Der deutsche Buchhandel in seiner eigenthümlichen Organisation und im Unterschiede vom eng lischen, französischen und amerikanischen. In der mündlichen Prüfung wurden folgende Fragen behandelt: a) vom Regierungs-Commissar: Begriff der Presse und der dabei betheiligten Personen des Buchhändlers, Verlagshändlers, Schrift stellers. - Begriff der Unbescholtenheit im Sinne der Gewerbe ordnung und des Preßgesetzes. - In welchen Fällen Entziehung der Concession nach dem Preßgesetze und auf dem Verwaltungs wege möglich. - Begriff der periodischen Druckschrift nach dem Preßgesetze. - Verpflichtung des Verlegers usw. zur Hinterlegung von periodischen und nichtperiodischen Druckschriften. - Deren vorschriftsmäßige Bezeichnung bei und ohne Cautionspflicht. - Der Buchhandel als Gewerbe; kaufmännische Rechte desselben. - Ob er zum Groß- oder Kleinhandel zu rechnen. - Stempel- und Postzwangüpflichtigkeit der Zeitungen und Zeitschriften. b) vom Buchhändler E. N.: Die besten Handbücher der Geschichte der allgemeinen Literatur. - Aeltestes Denkmal der Literatur. - Sittlicher und sprachlicher Einfluß der lutherischen Bibelübersetzung. - Die besten Bibelausgaben. - Geschichtliche Reihenfolge griechischer Schriftsteller mit Nennung der vorzüglichsten neueren Ausgaben. - Goldenes Zeitalter der römischen Literatur; Schriftsteller und Dichter mit Beifügung der besten Ausgaben. - Periodische Ein- theilung der deutschen Literatur. - Die ältesten deutschen Historiker mit Bezeichnung des großen Sammelwerks, in welchem sie ver einigt. - Aufzählung der bedeutendsten Dichter und Prosaisten aus der Blüthezeit der französischen Literatur. - Die vorzüglichsten englischen Dichter und Historiker. - Unterschied der neuen englischen Romanliteratur von der französischen, nach Form und Inhalt. 0) vom Buchhändler E. T.: Welche Geschäftszweige der Buchhandel umfasse. - Wie die Sortimentslager beziehungsweise anzuordnen seien. - Die dem Sortimenter unentbehrlichsten Verleger. - lieber das Wesen der einfachen und doppelten Buchhaltung. - Nach welchen Principicn Ladenpreise bei Verlagswerken festzustellcn seien. - Erfordernisse eines Vertrags-Contraktes. - Kurze Ge schichte der Buchdruckcrkunst. - Anfänge des Buchhandels im Allgemeinen und besonders des deutschen. - Aelteste Vertriebs plätze deutscher Bücher. - Weshalb Frankfurt a. M. aufhörte, Buchhändler-Meßplatz zu sein. - Wohin er später verlegt und seit wann Leipzig als solcher bestehe. Der Examinand bestand in dem schriftlichen und mündlichen Theile der Prüfung. ES darf nicht übersehen werden, daß damals die für den Verleger wichtigen Kenntnisse in erster Linie standen. Interessant ist aber auch so, was man damals glaubte von dem angehenden Buchhändler verlangen zu können. Bei der späteren Änderung des Preßgesetzes fiel der Prüfungszwang wieder. Insofern haben jene Berichte naturgemäß zunächst nur historisches Interesse. In einem Rückblick, wie hier im Rahmen der Jubiläumsbettach tungen, hilft aber auch daö wohl das Bild beleben.
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