4748 x° 122, 29. Mai 1928. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatts, d. DtsSin. Buchbandel. Earl Heymanns Äerlag zu Merlin Ä) 8 IllI»I»I>NII»UItt«»MII!>»M»U»»U»UIU>IUMMMU>I»iIUI»I»INUIttI»I>I«»»I»IN»>»U»IU»IiMU> In den nächsten Tagen erscheint und wird nach den Fortsetzungslisten versandt: cs M. von Brauchitsch Verwaltungsgesetze für Preußen Neu herausgegeben von Dr. Bill Drews Staatsminister, Präsident des OVG. Honorarprofessor an d. Universität Berlin Zweiter Band Dr. Gerhard Lassar Professor an der Universität Hamburg Allgemeines und besonderes Polizeirecht 21., vollständig neu bearbeitete Auflage Preis in Ganzleinen gebunden 30 M Die Entwicklung der Gesetzgebung hat schon jetzt eine völlige Umarbeitung der im Jahre 1925 erschienenen 2l». Auflage des zweiten Bandes der Brauchitschbearbeitung erforderlich gemacht. Ich bitte daher, diesen Band allen Abnehmern der bisher vor liegenden Bände I, 2 und 4 unverlangt zur Fortsetzung zu liefern. Wie bereits bei Ankündigung des 4. Bandes (1926) bekanntgegeben wurde, haben sich die Herausgeber auf Grund der ihnen zahlreich zugegangenen Wünsche aus dem Abnehmerkreis entschlossen, den Umfang der Neubearbeitung des Brauchitschwerkes zu erweitern und auf die Vollständigkeit der Vorkriegszeit zu bringen. Das Werk wird nunmehr insgesamt 8 Bände umfassen, und zwar erscheint demnächst Band 6, ferner im Laufe des Sommers Band 3 und eine Neuauflage von Band 1. Band 6 und 7 gelangen Anfang nächsten Jahres zur Ausgabe, Band 8 folgt, sobald die Beamtengesetzgebung zu einem gewissen Abschluß gelangt ist. Zur besseren Orientierung gebe ich nachstehend noch eine Inhaltsübersicht der einzelnen Bände und erwähne dabei nochmals, daß die neue Auflage von Band 2 und späterhin von Band 1 ebenso wie die anderen Bände allen Abnehmern mitzuliefern sind. Die acht Bände der Neubearbeitung des Brauchitsch-Werkes bringen die gesamten Gesetze für die preußische Verwaltung in folgender Einteilung: Erster Band Landesverwaltungsgesetz, Verwaltungszwangsver- fahren, Zuständigkeitsgesetz, Gesetzgebung über den Kompetenzkonflikt und Nebengesetze. Neue Auflage im Laufe des Sommers. Zweiter Band Allgemeines Polizeirecht (Z 10 II 17 A.LR., Recht des Waffengebrauchs, Recht der gerichtlichen Polizei, Polizeiverwaltungsgesetz, Polizeikostengeseh, Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs gegen polizeiliche Ver fügungen, gerichtliche Polizei). Vereins-, Versammlungs- und Ausnahmerecht. Presse- und Lichtspielgesetz. Medizinalpolizeirecht. Kraftfahrzeugrecht. Landwirts chaftspolizeirecht. Baupolizei- und Wegerecht. Neue Auflage s. oben. Dritter Band Waffergesetz. Moorschuhgesetz. Fischereigeseh. Enteignungsrecht. Neue Auflage im Laufe des Sommers. Das Brauchitsch.Werk wird vom Preußischen Ministerium des Innern in größerer Zahl für die ihm nach- geordneten Behörden beschafft. Wie bisher scheiden also auch für die neue Auflage des zweiten Bandes die diesem Ministerium Nachgeordneten Dienststellen zum Teil als Käufer für den Buchhandel aus. Der Käuferkreis für die Neubearbeitung des berühmten Werkes ist jedoch außerordentlich groß und es kommen neben den staatlichen Behörden, für die allein der Vorzugspreis gilt, vor allem die kommunalen Behörden, sowie die einzelnen Beamten als Käufer in Betracht. Auch der Buchhandel ist in der Lage, diesen II. Band zum vertraglichen Vorzugspreis von 24 M zu liefern: solche Exemplare rabattrere ich mit 2S°/>. ^ Vierter Band Landwirtschaftsrecht. Wohnungsgesetz, Armen- und Fürsorgerecht, Per- sonenstandsgefeh. Recht der Iugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung. Gesetz über die Industrie- und Handelskammern. Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht. 17. Auflage 1926 erschienen. Fünfter Band Gewerbeordnung mit Nebengesehen. Erscheint in 6—8 Wochen. Sechster Band Volkss chulgesehgebung. Recht der höheren Schulen. Hochschulrecht. Erscheint Anfang 1929. Siebenter Band Kommunalrecht (Städte-, Provinzial-, Kreis- und Ge meindeordnungen, Kommunalbeamtengeseh, Kommunal wahlreckt). Preußisches Steuerrecht. Erscheint Anfang 1929. Achter Band Beamtenrecht (Reichs- und preußisches Beamtengesetz, Reichs- und Landesdienststrafordnung). Erscheint voraussichtlich in 1s^—2 Jahren.