1130 33, 8. Februar 1928. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. vlrsenblatt s. d. Dtschn. «Suchhund«!, In 5»ilker ksLkrrdibliotkek ei-sckiisn soeben: Kr. 12 vss 5ck«erbescksriigtsnsssstr Kommsnion rum Qsssir über bie össcböftigung Scb>verb6scböcligtsr von l)r. jur. st rer. pol. Xnook. 217 Seiten / in bsinen gs- bunclen 5.— Oer Kommentar will eine wi'ssensckaktlicke Leksndlunx 6er Materie mit müxlickst xroüer krsuckbsrkeit des kuckes verbinden. Von diesem Qedanken aus werden ru- näcbst die tkeoretiscken Orundlaxen jeder Lestimmun^ untersuckt und sodann die raklreicken LtreitksIIe der Praxis erörtert, deren fülle das auskükrlicbe Intialtsverreicti- nis erkennen lädt. Oie frörterune des Oesetrestextes ist in s>stematisclier >Veise er folgst, da bei der Kompliriertkeit der öestimmunxen eine Kommentierung in form von Anerkennungen nickt rweckmäüix gewesen wäre. ^Ile seit dem Lesteken des Qe- setres ergangenen, bisker nickt russmmengeksüt gewesenen Abänderungen sind ein- gekügt worden. Oie pklickten der Arbeitgeber, die pecktslage der 8ckwerbesckädigten und die kekugnisse der mit der Ourcktükrung des Oeretres betrauten öekörden sind eingekend behandelt. ^n Hand statistiscken Materials wird geretgt, dakl die kedeutung des sick rurreit suk einen Personenkreis von nickt viel weniger als einer kalben Million erstreckenden Oesetres in sbsekbsrer 2eit keine Minderung ertskren dürfte. Lowokl den einrelnen Arbeitgebern, deren Organisationen, den 8ckwerbesckädigten und deren Verbänden, aber auck den flsupttürsorgestellen, Anwälten und ^rbeitsge- ricktsdekörden wird dieser Kommentar daker wertvolle Oienste leisten können. Vsrlsg (-sorg 5tilko, vsrlin I»Ivf 7, Earl Heymanns Berlag zu Merlin ^8 8 Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen Soeben wurde ausgegeben: Zweites Buch Recht der Schuldverhältniffe Von Dr. Paul Oertmann o. b. Professor der Rechte u. Geh. Justizrat in Göttingen Fünfte, umgearbeitete Auflage Erste Abteilung 88 241 bis 432 Ganzleinen gebunden 28 Mark, Lalbleder 30 Mark Die neue Auflage deS berühmten Kommentars wird von der gesamten Juristenwelt mit Spannung erwartet. Ich empfehle Justizbehörde«, Rechtsanwälten, Rechtsabteilungen von Handels- und Jndustriefirmen, Banken, ferner den Dozenten für Bürgerliches Recht und Handelsrecht diese vorzulegen. Die 2. Abteilung des Kommentars befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich schon >m Herbst dieses Jahres zur Ausgabe gelangen. Früher erschien: Erstes Buch Allgemeiner Teil Von Dr. Paul Oertmann o. ö. Professor der Rechte u. Geh. Justizrat in Göttingen Dritte, umgearbeitete Auflage (die erste war von Karl Garei-) Erste Hälfte (88 1 bis 115) Zweite Hälfte (88 116 bi- 240) 1926, Preis 16 Mark 1927, Preis 21 Mark Beide Teile in einem Band gebunden: Leinen 40 Mark, Laibleder 42 Mark