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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1859
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1859
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18590502
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dene Ansichten darüber bestehen, ob cs zweckmäßig sei, dergleichen sociale Uebelstände, woran fast alle großen Städte leiden, der öffent lichen Beleuchtung und Beurtheilung durch die Presse zu unterziehen, und ich räume dem Einsender die volle Berechtigung ein, nicht nur kein solches Buch zu verlangen, sondern auch nicht zu verkaufen, aber es wird auch der gegenseitigen Ansicht die Berechtigung einge räumt werden müssen, welche die Beseitigung der mit diesen un heilbaren Uebelstände» verbundenen verbrecherischen Manipulationen und Nichtswürdigkeiten nur auf dem Wege der Presse zu erzielen hofft. Und wie sehr dies theilweisc gelungen ist, ersieht man aus der Vorrede zur zweiten Auflage der ersten Lieferung. Diese letztere Ansicht wird notorisch von mehr als 800 Sorli- mcntssirmcn gethcilt, denn so groß ist die Anzahl der Handlungen, welche feste Eonlinuationen von diesem Buche beziehen. Diese aber alle als „durch Schmutz besudelt" darzustellen, ist doch in der Thal, abgesehen von der Injurie, eine übermäßige Arroganz. Diese letztere Ansicht wird ferner von einer Anzahl ehrcnwerlher Verlagssirmcn getheilt, welche Bücher ähnlicher Tendenz publi- cirten. Um nicht durch ein großes Register zu ermüden, führe ich beispielsweise nur an: vr. Zeisig, Memoiren einer Prostituirten, Verlag von Hoffmann L- Eampe; »r. Lippcrt, die Prostitution in Hamburg, Verlag von B. S. Bercndsohn; viele andere neuerdings in Hamburg, Berlin, Altona ic. erschienenen Schriften. In Ehristern, Geheimnisse von Hamburg, Verlag von Schuberts) L Eo., und sogar in Th. Mundt, „der Delphin", Almanach für 1838, Altona, Hammerich, sind ganze Eapitel über die Hamburger Prostitution enthalten. Endlich bemerke ich, daß wirklich erotische und equivoque Bücher sich dadurch von der in Rede stehenden Gattung unterscheiden, daß die Tendenz der erster« ist, zu sexualen Verirrungen Anleitung zu geben und die Leidenschaft überhaupt zu befördern, während die letztere Gattung dieser Tendenz entgegen wirkt und somit allerdings eine sittliche und moralische Tendenz hat. Diese Tendenz läßt sich bei dem in meinem Verlage erschie nenen Buche auf jeder Seile Nachweisen, und wenn z. B. ein den höchsten Ständen angehörendes und auf moderndem Stroh veren dendes Mädchen sich darstelltsSeite 419.) „als ehrlos, geächtet, ver worfen, verstoßen, gemieden und wie die Pest gefürchtet von jedem, mit dem sie in Berührung kommt", so ist die Sittlichkeit nicht Maske, sondern Tendenz der Schrift. Der Anonnmus will endlich wissen, was er mit seinem Lehr ling bezüglich solcher sexualen Bücher ansangcn soll. 0 ssucts -am- plieilo*! Halte der Anonymus diese Bücher in einem verschlossenen Behälkniß, wovon nur er und sein Gehilfe den Schlüssel hat. Dieses Behältniß müßte aber ziemlich groß sein, da der größte Theil der belletristischen und Romanliteratur, die Geheimnisse der großen Städte, alle Bücher über Liebe, Ehe und Heilung sexualer Krank heiten, endlich alle medicinischen und anatomischen Bücher und schließlich die Bibeln Platz finden müßten, denn auch in der Hei ligen Schrift sind häufig sexuale Angelegenheiten mitunter auf nicht dclicatc Weise verhandelt, obgleich bei allen eine sittliche Tendenz vorlicgt.—Wenigstens wird der Anonvmus sich nicht beklagen kön nen, daß ich ihn 'mit Partien dieses Buches überschwemmt habe, da ich auch kein einziges Exemplar unverlangt versendet und die ü Eond.-Beziehung bedeutend erschwert batte. Soweit die Entgegnung. Eine besondere Rüge verdient aber noch der Redacteur des Blattes, nicht nur wegen der Aufnahme die ses Artikels, sondern besonders für die von ihm hinzugefügte Note. So wenig faclisch daran gelegen ist, ob eine Anzeige im Börsenblatt ausgenommen wird, oder nicht, da man durch die Wahlzettel und besondere Eirculare denselben Zweck erreiche» kann (ganze Kataloge j und Verzeichnisse von wirklich erotischen Büchern und Bildern wer den fortwährend versendet), so scharf muß es principiell gerügt wer den, wenn der Rcdactcur sich unterfängt, auf eine grundlose De- nunciakion hin nahe an 800 Buchbändler in einem Blatte zu be schimpfen, welches nicht sein Eigenthum, sondern Eigenthum des Bör senvereins ist. Der Redacteur ist angestcllt, um die für das, gemeinschaft lichen Geschäftszwecken gewidmete Blatt eingehenden Anzeigen zu ord nen und zu rubriciren, was beiläufig derFactor oder Metteur cn pagcS der Druckerei auch könnte, er ist aber nicht angestellt, um Dictator des Börsenvereins zu sein; eine solche Diktatur liegt aber darin, wenn der Redacteur auf eigene Faust ein Buch verbietet und mithin Ankläger, Sachverständiger, Zeuge und in erster und letzter Instanz erkennender Richter in einer Person ist. Der Redacteur steht nicht über, sondern unter dem Börsenvereine und nicht er hat dem Bör- senveceine, sondern der Börsenverein hat durch seinen Vorstand ihm Gesetze vorzuschreiben. Vermeinte der Rcdactcur sittlicheZweckc zu befördern, und war es ihm nicht nur um Scandal und Ehrenkränkung zu thun (auch ein ehrenwerthes Mitglied des Börsenvorstandes*) ist durch jenes Gebaren injuriirl, das ebenfalls feste Eonlinuationen bezieht), so durfte er den Artikel nicht aufnehmcn, sondern konnte sich deßhalb an seine Vorgesetzte Behörde, den Börsenvorstand, wegen weiterer Maaßnahmen wenden. Wegen eines früheren Angriffs im Börscnblattc war der Be- theiligtc im Wege des Strafproccsses von einem Königlich sächsischen Kreisgericht verurtheilt worden. Aus persönlicher Hochachtung für meinen Herrn Gegner hatte ich selbst beim Gericht Erlassung der Strafe beantragt, und statt den Abdruck des ganzen Erkenntnisses i»> Börsenblatt zu verlangen, wozu ich vollkommen berechtigt war, hatte ich nur eine kleine Anzeige eingcsandt, die mehr ehrenvoll als ehrcnkränkcnd für meinen Herrn Gegner war. Diese kleine Anzeige wollte der Rcdactcur jedoch nur dann aufnehmcn, wenn sie ihm von dem Gericht selbst zur Aufnahme cingesendct würde. Das hätte ich nun sehr leicht bewerkstelligen können, aber das Gericht hätte dann natürlich nicht den Abdruck meiner Anzeige, sondern des ganzen Er kenntnisses verlangt und darum ließ ich aus Rücksicht für meinen Herrn Gegner die Sache aus sich beruhen- Meine Frage wird aber gerechtfertigt sein: Ist der gerügtcehren- schänderische Artikel etwa auch dem Redacteur vom Gericht zur Auf nahme eingcsandt i Altona. E. M. Heilbutt. Wieder eine Ausschreitung. A. ist Verleger und zugleich Eommissionär von 8. Der Sorti menter 0. verschreibt von 8. Bücher für ca. 6 Thaler. A. verweigert die Auslieferung unter dem Vorgeben, noch eine Forderung an zu haben. Es bleibt anzunehmcn, diese angebliche Forderung sei noch nicht liquid, denn ein anderer Grund dürfte schwerlich vor handen sein. Genug, 6. erhält keine Bücher, und sieht sich dadurch veranlaßt, andere statt der bestellten zu verkaufen. Streng genom men, hat 8. burch das Verfahren des Verlust erlitten, und kann auf Entschädigung dringen, nicht einmal der weiteren nacb- thciligcn Folgen zu gedenken, die aus A.'s Willkür für 8. ent springen können, den» die in Frage stehenden Bücher waren Schul bücher, auch nicht ohne Concurrenz, und können leicht für immer aus dieser Schule verdrängt sein. A. *) Ein anderes Mitglied desselben. Hr. vr. Deir, ist eben jetzt mit dem Re ferat über Petitionen beschäftigt, welche beim preuß. Hause der Abgeord neten wegen Wiedereinführung der Bordelle eingcgangcn sind, obne daß cs einem vernünftigen Menschen cinfälll. hierauf einen Vorwurf zu dc- gründen. Anm. d. Einsend.
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