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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1930
- Strukturtyp
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- 1930-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1930
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Xr 137, 17, Juni 1830. Redaktioneller Teil. Die Gnwändc -der Revision bewogen sich auch hier auf tat sächlichem, einer Nachprüfung des Revisionsgerichts vevschlosse- nem Gebiete. Die Ausführungen des Verteidigers Wer die Grundsätze der Offenbarungspfkicht können auf sich beruhen. Hier kam es, wie die Strafkammer richtig erkannt hat, allein darauf an, was der Verlag — ausdrücklich oder nach dem Zu sammenhänge der gebrauchten Worte — tatsächlich zugesichert h a t und inwieweit diese Zusicherung der Wahrheit entsprach. Auch in diesem Punkte ist die Unwahrheit der Angabe und ihre Eignung zur Irreführung ohne erkennbaren Rechtsirrtum als erwiesen angssehen worden. 3. Zur Begründung der Annahme des inneren Tatbestandes genügt die Feststellung, daß der Beschwerdeführer sich über diesen — unmittelbar vorher zusammengesaßt dargologten — Sachverhalt klar war. Damit ist erkennbar auch die vorher erörterte Unwahrheit seiner Angaben und ihre Eignung, irrezuführen, gemeint. Die Anwendung des H 59 StGB, war mit solcher Feststellung rechtsirrtumsfrei ausgeschlossen.» Es ist wesentlich fcstzustellen, -daß sowohl nach dieser straf rechtlichen Entscheidung, wie auch nach der früheren zivilrecht lichen, -die Anwendbarkeit der Vorschriften -des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor Men Dingen bejaht wird, iveil der wahre Sachverhalt hinsichtlich 'der Unkosten für die Aus gabe 8 und -des Vertriebes der Ausgabe .-V verschleiert wird. Di« Urteile zeigen aber auch, -daß lediglich die Verwendung -des Wor tes »gratis- noch kein unlauterer Wettbewerb ist, sondern daß sich -der Tatbestand erst herausbildet -im Zusammenhang mit dem übrigen Inhalt des Angebotes. Es bedarf also stets einer sehr eingehenden Prüfung, inwieweit gegen Gratis-Angebote mit Erfolg vorgogangen werden kann. Das Verfahren des Gu-tenberg-Verlages kann jedenfalls nach den nunmehr vor liegenden Urteilen des Reichsgerichts als endgültig erledigt an gesehen werden, wenigstens soweit -das Reichsgebiet in Betracht kommt. Die Anzeigen sind -bekanntlich auch in weitgehendem Maße im deutschsprachigen Ausland und in Ungarn verbreitet worden. Man -hat sich auch dort zur Wehr gesetzt; Mit bestem Erfolg in Ungarn. Herr Or. von Szäniö, der Vorsitzende des Landesver eins Ungarischer Verleger und Buchhändler, wird demnächst an dieser Stelle über das Vorgehen des -genannten Vereins gegen die in ungarischen Blättern erschienenen Anzeigen -der Ham burger Firma und das von ihr geübt« Lieferverfahren, das dem in Deutschland geübten völlig glich, berichten. Es ist dem Lan desverein Ungarischer Verleger und Buchhändler -gelungen, -durch drei Instanzen hindurch -die Entscheidung der königlichen Kurie, die unserem Reichsgericht gleich zu achten -ist, zu erlangen, wonach das Vorgehen des Gutenberg-Verlags ebenfalls wie in den deutschen Urteilen als Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angesehen und demnach verboten wird. vr. Heß. Ein Gegner von Schmutz und Schund im galanten Zeitalter. Gabriel Nikolaus Raspe, verstorben zu Nürnberg im Jahre 1785, war ein Verlagsbuchhändler, dessen Tätigkeit es in mancher Hinsicht verdiente, als ein Vorbild aufgestellt zu werden, wofern Berufs-Idealismus und noble Gesinnung es nicht vorziehen, ganz in der Stille fortzuwirken »geheimnisvoll verbreitet«, wie Gottfried Keller sagt. Aber sein Leben weist überdies so manche Besonderheit auf, die uns heute interessant und beherzigenswert ist, daß es gerechtfertigt erscheinen mag, das Wirken dieses tätigen Mannes und edlen Men schenfreundes dennoch der Vergessenheit zu entreißen. Einer seiner Autoren, Johann Hieronymus Chemnitz, Pastor »der teutschen Guarnisongemeinöe zu Copenhagen«, der ein viel bändiges Werk über die verschiedenen Arten der Muscheln schrieb, hat dem Raspe nach seinem Tobe ein literarisches Denkmal gesetzt, bas im Verlage der Raspeschen Witwe erschien, verziert mit einer kleinen, in Kupfer gestochenen Vignette, die ein Bild des Ver legers trägt. Chemnitz beginnt setn Büchlein mit der sehr richtigen Bemer kung: »baß dankbare Verleger zum öfteren dafür gesorget, die Lebensläufe und Bildnisse mancher Gelehrten ihren Werken vor- znsetzen, davon wüßte ich manche redende Beweise und Zeugnisse namhaft zu machen: aber, wenn ich aufgefordert würde, ein Register solcher Gelehrten zu verfertigen, die sich beeifert, verdienstvolle Verleger der Vergessenheit zu entreißen, und ihre Bildnisse und Lebensbeschreibungen dem Publico darzulegen, so würde ich war- lich in die äußerste Verlegenheit hineingerathen, und mein Register würde sehr klein werden, ja aus wenigen Zeilen bestehn. Und doch ist es unleugbar, daß manche Verleger ungleich mehr Verdienste um die Welt gehabt, als viele Schriftsteller und Gelehrte«. Raspe hatte in der berühmten Gleditschischen Buchhandlung zu Leipzig »conditionnieret« und wurde 1739 als Leiter der Johann Steinschen Sortiments-Buchhandlung nach Nürnberg berufen. Einige Jahre später heiratet er eine Tochter des verstorbenen Stein, über nimmt die Handlung und wandelt sie in einen Verlag um. Seine Verlags-»Articul« beliefen sich zuletzt auf über 600 verschiedene Schriften aus dem Gebiete der Theologie, Juristerei und Medizin, Geschichte, Naturgeschichte und Kriegswissenschaft. Dazu verlegte er Musicalia, Wörterbücher, Landkarten und Kupferstiche, auch eine Hans Sachs-Ausgabe brachte er heraus. Ein Zeichen seiner großen Arbeitskraft ist es, daß er, nach einigen üblen Erfahrungen mit unehrlichen Angestellten, beschloß, alles selbst zu machen. Er war nicht nur sein eigener Korrespondent, sondern auch sein eigener Buchhalter; nur einen Ausläufer hielt er sich, »dessen er sich zum Einpacken und Tragen bedienet«. Daß er dies alles aber nicht aus Geiz tat, bewiesen mehrere von Chemnitz angeführte Beispiele einer großzügigen und feinfühligen Wohltätig keit: er schickte u. a. an bedürftige Gelehrte Bücher seines Verlages, die sie brauchten, »frank und frei«. Er war aber, wie es in dem Nachrufe heißt, »nie zu bewegen, schmuzige, verführerische Romanen, die der Unkeuschheit das Wort redeten, freygeisterische Schriften, die der Tugend spotteten, u. dgl. in seinen Verlag zu nehmen, so sehr man sie ihm auch öfters auf- nöthigen, ja aufdringen wollte, und so groß vielleicht der schein bare Gewinn gewesen wäre, den er bey unkeuschen, nach unzüch tigen Schriften begierigst greifenden Leuten, davon hätte hoffen können. Er war davon überzeugt, daß ein Schriftsteller, der solche Schriften schreibe, und ein Buchführer, der sie verlege und ver breite, ein schreckliches Ärgernis anrichte, ja noch nach dem Tode, so lange ein Blat solcher verführerischer Schriften übrig sey und gelesen werde, fort und fort sündige. Eine jede Seele, welche durch die Lesung ihrer unseligen Schriften verführet, in ihren Sitten und Gesinnungen wie vergiftet, in Lehre und Leben ärger, unedler, unkeuscher, ungöttlicher gemacht, und zu Sünden und Missetaten ver anlaßt werden, darauf sie sonst von selbst wohl niemals gekommen wären, werde ohne jeden Zweifel am Tage der Vergeltung und des gerechten Gerichtes ihre Verschuldung größer, ihre Verantwortung schwerer und ihr Urteil schrecklicher machen«. Zur Bekräftigung seiner Behauptungen erzählt Chemnitz die folgende Geschichte aus Raspes Leben: »Als Gera vor einigen Jahren mit Feuersbrunst heimgesuchet und zugleich einer seiner Freunde daselbst seines Hauses und aller Habseligkeiten beraubt ward, so ließ es ihm Raspe fürs erste nicht an Hülfe fehlen. Um aber die Delikatesse seines Freundes zu schonen, und von den Wohltaten auch den geringsten Schein des Almosens zu entfernen, so machte er ihm den Vorschlag, ob er ein französi sches Werk für den Raspeschen Verlag gegen ein ansehnliches Hono- rarium übersetzen wollte. Der Vorschlag wurde angenommen, und die Wahl traf nun zuerst das Leben des Roselli. Viele dazu nötige Kupfertafeln waren nun schon gestochen und ein Alphabet des Textes bereits zum Drucke eingeliefert worden, als unserm Raspe mehrere anstößige und unanständige Stellen in die Augen fielen. Mehr bedurfte es nicht, ihn alsbald zum Entschluß zu bringen, den weitern Druck einzustellen, die Kupferplatten zu zerbrechen und die ganze Schrift zu unterdrücken«. Der Entschluß, Satz und Platten zu vernichten, muß ganz be sonders auffallen in einer Zeit, der die Geschichte den Beinamen des »galanten« Zeitalters gegeben hat. Die Buchillustration war völlig von Frankreich beeinflußt, Themata, wie »das überraschte Paar«, »der Vergleich der Busen«, »der schwache Widerstand«, »der verliebte Schäfer« usw. wurden in unzähligen Variationen und Wiederholungen in Kupfer gestochen und als Einzelblätter oder Buchtllustrationen zu entsprechenden Texten verbreitet. In Basel erschien — um nur eines zu nennen — 1780 Wielands Musarion mit durchaus galanten Stichen, und der Prospekt eines Augsburger Kunsthändlers der gleichen Zeit bringt Nummern wie: »Musibora, oder der Sommerabend«, »bas neustaffierte Freudenmädchen« usw. Ein gutes Geschäft wäre bei der gewaltigen Nachfrage nach derlei Dingen sicher zu machen gewesen! Raspe aber gab sich lieber mit dem Verlage des wenig lohnenden Muschel-Werkes ab, genannt bas »Conchylien-Cabinet«, und empfiehlt noch kurz vor seinem Tobe 563
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