MAchMMmDcMtM VMKaM Nr. 234. Leipzig, Donnerstag den 6. Oktober 1832. 89. Jahrgang. ÄedMLoneller Teil Mitteilungen der Geschäftsstelle 1) Bctr.: Mitglieder-Abzeichen. Das nebenstehende Mitglieder-Abzeichen des Börsenoereins, das sich bereits häufig auf Rechnungen, Drucksachen, Briefbogen, Bestell zetteln und Dokumenten vorfindet, wird, um es besonders einprägsam zu machen, auch als Anstecknadel und Brosche hergestellt. Die Form ist oval, die Ausführung in Emaille auf dunkelblauein Grund, mit weihen Büchern, dunkelblauen Buchstaben in silbernen Konturen und silberner Umrandung. Es empfiehlt sich, das Abzeichen bei Tagungen und Zusammenkünften zu verwenden. Die Lieferung erfolgt durch die Geschäftsstelle, Abteilung Verlag, zum Selbst kostenpreis von RM —.50 für das Stück. trolle festgestollt, daß einzelne Exportfirmen, die gegen aus ländische Währung verkaufen, später ihre Kunden anweisen, Mattstellung in Reichsmark durch Scheck oder Auszahlung aus Deutschland vorzunehmen. In derselben Weise erfolgt die Ein ziehung ihrer ausländischen Währungsguthaben. Die Firmen glauben, auf diese Weife die Ablieferungspflicht nach K I der Durchführungsverordnung zur Deoisenordnung umgehen zu können. Ich muß demgegenüber darauf aufmerksam machen, daß die Umwandlung einer Balutaforderung in eine Reichs- markfordcrung und die Entgegennahme von Reichsmark für eine Balutaforderung Verfügungen darstellen, die nach 8 4 der Dcvisenverordnung der Genehmigung der Devisenbewirt- schaftungsstelle bedürfen. Das von den Firmen geübte Ver fahren ist daher unzulässig und würde gegebenenfalls eine Bestrafung nach sich ziehen.» Leipzig, den 5. Oktober 1932. vr. Heß. 2) Bctr.: Devisenbestimmungen. Die vielfachen Bemühungen der Geschäftsstelle und der Spitzenverbände von Handel und Industrie, Erleichterungen für das Verfahren der Exportvaluta-Erklärungcn zu erlangen, sind trotz der Erklärung des Herrn Reichswirtschaftsministers (s. Bbl. Nr. 194 vom 20. August 1932) ergebnislos gewesen. Verschiedene Anfragen vcraulasscu uns zu dem Hinweis, daß gemäß 8 19 der neuen Fassung der Durchführungsverordnung vom 23. Mai d. I. unter Verwendung des Vordrucks II die Beträge der eingegan genen Exportvaluten in inländischer und ausländischer Wäh rung dekadenweise zu melden find (s. auch Bbl. Nr. 47 vom 25. Februar d. I.). Der Reichswirtschaftsminister hat kürzlich hierzu der Haupt- gemeinschast des Deutschen Einzelhandels nachstehende Bdit- teilung mit der Bitte um Weitergabe übersandt: »Wie mir vom Reichsbank-Direktorium mitgeteilt wird, hat eine Reichsbanknebenstelle gelegentlich der Dcvisenkon- Dereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins. Der Vorstand der Bereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins hat beschlossen, jungen Berliner Sortiments gehilfen und -gehilfinnen, die an dem im Bbl. Nr. 230 und 218 angekündigten Sortimenterkursus in Leipzig vom 18. bis 22. Oktober 1932 teilnehmen wollen, in Anbetracht der außerordentlichen Fort bildungsmöglichkeit durch diesen Kursus eine Beihilfe von je RM 25.— zu gewähren, soweit die hierfür zur Verfügung stehen den Mittel ausreichen. Bewerber wollen sich mit beigefügter Befürwortung ihres Prinzipals unverzüglich an die G e s ch ä f t s st c l l e d e r V e r - einigung der Berliner Mitglieder des Börsen vereins, Berlin SW, Wilhelmstraße 98, wenden. /ln^e!gen-Ter1 kin Vierk, cisr in keiner guten vuckksnciiung keklen cisrk wiekkunzekk-vnvk 2krc>iic»ik »r« «in«! V0t.kr^v56^Sk Ik LlUkKl 6/tkH.klkkkS/tNV z» 5.50 ISO. Iau«en<t - 400 leiten Lrollolltav - Zvo ^bbilciungen - IS rsrbtskein ^ P^UI. ULkk venire. U 693