Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1932
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- 1932-10-25
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X- 250, 2b. Oktober 19S2. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschnBuchhandeU illustrators Gooöhue, der namentlich um die Jahrhundertwende seine schaffenssreudigste Tätigkeit in Amerika entwickelte und später viel für die klerr^mount ?re88 Updikcs sowie für den New Aorker Orolier Olud tätig war. Es lohnt sich, in sein Wesen als Ausdruck einer meist als überwunden betrachteten Zeit ein- zudringen, denn seine ornamentale Linienführung ist voll heiterer Phantasie, ohne jegliche Manier, und wirkt noch durchaus zeitgemäß. Nicht ganz frei von Beardsleyschen Anklängen und unverkennbar von William Morris beeinflußt ist Goodhue in seinen Seiten- und Titelblattumrahmungcn, in den stilisierten Entwürfen der Buch umschläge und ganzseitigen Illustrationen sowie auch in seinen Ex libris und Druckermarken rein zeichnerisch unendlich klar, leichtflüssig und voll dekorativer Eindringlichkeit. Vielleicht noch ansprechender sind seine Initialen und Typenentwürfe, in denen namentlich die gotischen Buchstaben wärmer berühren wie die lateinische Schrift. 5t Jllustrationsseiten sprechen in dem Werk für sich selbst, mit dessen Herausgabe und Ausstattung sich der Orolier Olub ein weiteres Verdienst erworben hat. 9, 480 Veiten. I-einen. K 5.—. Das Werk umfaßt die Periode von 1760—1900, in der sich — namentlich nach Abschaffung der Sklaverei in den Südstaaten der Union durch Lincoln 1864 — der Kampf um die geistige Anerken nung der Schwarzen abspielte. Schrittweise hat sich der Neger durchgcsetzt, nachdem sich ihm durch manche Merksteine in seiner Geschichte, wie Gründung der Antisklaverei-Loge in den Nordstaaten (1827), Gründung der negcrischen Freimaurerei (1840) usw. Er leichterungen dazu boten. Und namentlich seit den letzten dreißig Jahren ist er als beachtlicher Autor hcrvorgetreten. Loggins geht der schöpferischen Entwicklung der amerikanischen Negerrassc von ihren Anfängen an nach, bringt interessante Biographien und macht sein Buch nicht zuletzt wertvoll durch eine übersichtliche Biblio graphie der Werke von über 200 schwarzen Schriftstellern der Wissenschaft und Literatur. I^orck, deremiad O. kl., and kutd 0 a n 8 i n §. Oervantes. kross, 1931. gr. 8° 12, 239 Veiten, deinen. F 5.—. Mit dem feinen Instinkt des Büchcrliebhabers, auch die ent legensten Ausgaben auszugraben, haben sich die Verfasser hier in eine mühsam zusammcngetragenc, ungemein vielseitige Bibliographie Cer vantes' vertieft, die sie bescheiden einen Versuch nennen. Es ist ein beachtlicher buchkundlicher Vorstoß in die spanische Literatur, der vor allem neben dem unsterblichen Don Quichote — von dem Aus gaben in 40 Sprachen angeführt sind — auch die minder bekannten Werke des Klassikers wie Galatea, Novclas Ejcmplares, Pcrsiles y Sigismonda, Viaje del Parnaso usw. eingehender Würdigung unterzieht. Die Hauptwerke und die vielen Übersetzungen sind nach Erscheinungsdaten geordnet. Dann folgen den Gesamtwerten und den Auswahlausgaben die untergeschobenen und die verlorenen Werke, die vielen literarischen Imitationen, die Opern- und Musikstücke nach Cervantes, Festschriften, Periodica mit Arbeiten über den großen Spanier, während die biographischen und kritischen Bücher über ihn gesondert behandelt werden. Das der Harvard ldniveraity ?r688 auch äußerlich würdige Werk ist in 12 Abteilungen gegliedert und für die Cervantes-Forschung höchst wichtig. villy Dante. InvinZ ^ntdor8. I1lu8trated. lle>v Vork, II. VV. VVil8on Oo. 1931. I^ex.-8° 7, 466 Veiten. 1-einen. K 5.—. Ein ganz brauchbares bio-bibliographisches Lexikon von etwa 400 lebenden Autoren der Weltliteratur, sachlich und unkritisch. Als Verfasser zeichnet villv ?ante, ein gerade nicht vorteilhaft gewähltes Pseudonym, das anscheinend ein Wortspiel für Dilettant sein soll. Das Buch, welches gedrängte biographische Notizen (mit jeweiliger Bildbeigabe) und eine chronologische Aufstellung der Werke der ein zelnen Schriftsteller bringt, umfaßt alle Kulturländer und zählt von den nicht englisch schreibenden Autoren diejenigen auf, deren Werke in englischen Übersetzungen vorlicgen. Von Deutschen sind behandelt: Bruno und Leonhard Frank, Frenssen, Fülöp-Miller, Hanptmann, Emil Ludwig, Heinrich und Thomas Mann, Meier-Graefe, Salten, Schnitzler, Spengler, Thieß, Wassermann, Werfel, Arnold und Stefan Zweig. 6o8ton, Inttle, Vrovvn Oo. 1931. 8" 13, 350 Veiten. deinen. H 4.—. Nach den ausgezeichneten Büchern A. Edward Newtons und anderen neueren Erscheinungen über Bibliophilie bringt vorliegendes Buch wenig Neues, es sei denn eine anschauliche Übersicht durch sein reichhaltiges gut gewähltes Jllustrationsmaterial. Der Verfasser, ein bekannter amerikanischer Büchcrsammler, macht hier u. a. die erlesenen Schätze seiner Sammlung zum Gegenstand seiner Betrach tungen. Der erfahrene Kenner englischer und amerikanischer Lite ratur, von Erstausgaben, Kinderbüchern, Autographen, Manuskripten und Einbänden plaudert wohl ganz anregend über Privatsammlungen, Ausgabenunterschieöe, Kataloge, Händlerpsychologie usw., ist aber mehr auf das Kommerzielle als auf das Buchkünstlerische eingestellt. Mögen Curries gute Beziehungen zu internationalen Händlern noch so weit verzweigt sein, zum deutschen Antiquariat und seinen vor bildlichen Katalogen scheint er sich noch nicht bekannt zu haben. Sie sind — eine große Lücke in seinem Buch — mit keinem Wort erwähnt. Herzog, vr. vr. Berthold: Das neue Zugaberecht unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für Industrie und Kartelle. Berlin 1932: Franz Bahlen. NM 1.90. Obwohl die Verordnung vom 9. März 1932 in erster Linie auf Wünsche des Einzelhandels zurückgeht, zeigt der offenbar der Brau industrie nahestehende Verfasser, daß die neuen Bestimmungen auch für Industrie und Kartelle von sehr einschneidender Bedeutung sind. Die Verordnung faßt den Zugabcbcgriff sehr weit, sodaß auch Zu behör und Nebenleistungen vielfach unter das Zugabeverbot fallen. Besonders bemerkenswert find die Ausführungen des Verfassers über die Bedeutung der Kartellbeschlüsse für die Handelsüblichkeit, von der die Zulässigkeit einer Zugabegewährung abhängt. In Gewerbc- zweigen, in denen beispielsweise wie im Buchhandel von jeher zu folge Verbandsstatuts das Zugabeverbot bestand, wird dieses nun mehr auch auf die Außenseiter erweitert. Welchen erschreckenden Umfang das Zugabeunwesen auch in der Industrie angenommen hat, wird durch die vom Verfasser S. 23 ff. angeführten Einzelfälle (Wagenfahrten, Nechtsauskünfte, Warenrabatte, Reklame, Einrich tungen, Darlehen, Verkauf unter Preis usw.) belegt. Abschließend bringt der Verfasser noch die Gcsetzesmaterialien und gibt Ratschläge für die Praxis einschließlich einiger Muster für Zugabeverbote in Verbandssatzungen. Das Büchlein ist neben dem im gleichen Verlag erschienenen Erläuterungsbuch von Klauer über das Zugabewcsen ein brauchbares Hilfsmittel zum Verständnis der Verordnung vom 9. März 1932. vr. Kurt Runge, Rechtsanwalt in Leipzig. Für die buchhändlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift- leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschlieh- fach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1932, Nr. 244. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. Ter Bahnhofsbuchhandel. 27. Jg., Nr. 10. Leipzig. Aus dem Inhalt: H. Götze: Elemente des steuerpflichtigen Einkommens. — Das Verbot einer periodischen Druckschrift erstreckt sich nicht auf die zum Verbot Anlaß gebende Ausgabe. Lidlioxrapkie dar 8orisI>vi88en8e1lakten. 28. dg., H. 9. Verlin: Oongl-68 de la Oonkederation internationale de8 8oeiete8 d'au- teui-8 et eoinp08iteur8 (Vienne, 6—11 juin 1932). Eichendorff-Haus, Wien 1: Verzeichnis: Das gute Buch. Herbst 1932. 4 S. Fachiuger, vr. Josef: Kreditsicherungsrecht. Allgemeinverständlichc Darstellung der gebräuchlichen Nechtsformen der Kreditsicherung im Handelsverkehr. Mit 11 Mustern. Darmstadt 1933: Ernst Hofmann L Co. VIII, 114 S. Geb. NM 3.50. Das Buch gibt Ausschluß über die Kreditsicherungsmittel, ins besondere über die Sicherung durch Bürgen, durch Pfandrecht, Hypothek und Grundschuld, Jmmobiliennicßbrauch, durch Abtre tung von Rechten und Forderungen, Diskontierung von Buch außenständen, Sicherungslibereignnng und Eigentumsvorbehalt. Die hiermit zusammenhängenden täglichen Fragen des Glänbiger- schutzes sind klar hervorgehoben. Die im Anhang mitgeteilten Muster ermöglichen es, die Ratschläge in die Praxis umzusetzen. Oema-Xaebric Iiten. Verlin. kir. 51 v. 6. OIrt. 1932. ^U8 dein In- ^ ^ 777
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