9434 242, 15. Oktober 1927. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Oie ^kden und ikeoloZisek-kanonisdsekes Ouiaetiwn ^uni 8oIir-jsUurn 508L?tt ^IHI08 r//rci /ss^/r »Das Lr>e/r^« / Autorität unü Kreiheit im Katholizismus. Die Hierarchie unö Joseph Mittig. Im Jahre 1925 ist Joseph Willig, da mals aktives Mitglied der katholisch-theologischen Fakultät an der Universität Breslau, in einen Konflikt mit seiner kirchlichen Behörde geraten. Der Konflikt spitzte sich zu, Wtttlgs Bücher kamen auf den Index, und schließlich, im Juni 1926, wurde er exkommuniziert. Der Vorgang erregte sehr großes Aufsehen, denn Wittig war nicht bloß Untversitätsprofessor, sondern er ist auch ein be gabter Volksschrtftsteller mit einem großen Leser kreise, und er hat zahlreiche persönliche Anhänger, denen er in Seclennöten durch Wort und Schrift geholfen hat. Man hat seither nicht mehr viel von der Sache gehört; die Katholiken wissen, daß eine Angelegenheit, die den Ausgang genommen hat wie der Fall Wittig, kirchlich zunächst erledigt ist. Aber die Diskussion wird jetzt wieder ausgenom men werden infolge einer Publikation, die soeben erschienen ist. In dem mehrbändigen Werke »Das Alter der Kirche«, bas Eugen Rosenstock und Jo seph Wittig herausgeben, ist als fünfter Band eine Sammlung der gesamten Akten über den Fall Wittig erschienen in Verbindung mit einem aus führlichen theologisch-kanonistischen Gutachten. Man darf sagen, daß dieses auf den ersten Anblick an scheinend trockene Buch sich wie ein Roman liest. Auf mehr als hundert Seiten werben die Akten ausgebrettet, der Briefwechsel mit dem Fürst bischof von Breslau, die Mahnung des Karbtnal- staatssekretärs, die Verhandlungen mit den kirch lichen Zcnsurbehörben, das Gutachten des Pro fessors Krebs über Wittig, erstattet auf Veran lassung des Fürstbischofs von Breslau, der Spruch des Heiligen Offiziums, die Emeritierung Witttgs und seine Exkommunikation. Man liest mit gespanntem und gesteigertem Interesse die Dokumente über diese menschliche Tragödie, und man vertieft sich gern in das Gutachten, das eben falls mehr als hundert Seiten umfaßt. Dieses Votum, dessen Verfasser sich aus begreiflichen Gründen nicht nennt, ist von einer außerordent lichen Objektivität. Es geht keineswegs darauf aus, dem Exkommunizierten unbedingt recht zu geben, sondern es sucht Licht und Schatten zu ver teilen. „IHankkur-ter' Teilung". ^.nkariA äor auskükrliLlieii Les^rreetiuri^im l.^lor^eu- klatt vom 9. Oktober 1927. 80Nll61'gU8K3b6 km. 7.50 Das Hier der Lireke LaMel und ^kden kÄnk IHksrurtAsu 8uIi8kriplioQ8pr6i8 js k.m. Z.ZZ Oer Lervß einer Oiekerung verxklielitet rur ^bnelune äe» Genien IVerke». VLUO^O lUVILLIH / 8LIMM