X- 183, 16, Juli 1923, Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Neue Lieferungsbedingungen nach Deutschland. Wir sehen uns genötigt, ab 9. Juli 4923 bis auf weiteres unseren Verlag nach Oeutsch- lanö tn österreichischer Kronenwährung aus zuliefern, M. Mosers Buchhandlung (I. Meyerhoff), Graz. Oris XJl-tOArZpkiscke (früher iVIililünASOArZpItisc^s) Inskiluis in Wien Iisk uns dis alleiniAe ^usiielei'unA sürnklicker Xarken für 111101, MO VOIlOUIlOlkO ül)6rrlc»A6n. Wir ersucüen die k'irnien dieses 6e- diews, die keskeilunAen direkt rin uns 2U ricüien; die nscü Wien Aericlrkeken werden überwiesen und erleiden daüer Ver^ö^erunA. lVIuseuinsrr. 4. Mit sofortiger Wirkung treten für meine Firma die nachstehenden Änderungen im Zahlungsverkehr ein: 4 Alle Monatskonten werden aufgehoben. 2. An alle der „6K6" angeschlossenen Firmen liefere ich in Rech« nung mit Grundzahl mal Schlüsselzahl des Auslieferungstages. Oie Rechnungsbeträge werden gleichzeitig durch die „8^0" zum Schlüssel des Auslieferungstages eingezogen. 3. An alle anderen Firmen liesere ich ausnahmslos nur bar über Leipzig oder unter Postnachnahme. 4. Bestellungen, die einem Reisevertreter übergeben worden sind, werden mit der am Tage der Bestellung gültigen Schlüsselzahl ausgeführt, soweit es sich um vorrätige Werke handelt. Voraus, bestellungcn auf Neuerscheinungen, bzw. auf in der Herstellung befindliche Werke werden mit der am Tage der Ausgabe gültigen Schlüsselzahl geliefert. 5. „Zahlbar nach Erhalt" kann ich wegen der damit verbundenen unproduktiven Buchungsarbeiten nicht mehr liefern. 6. Mit Firmen, die sich besonders für die Werke meines Verlages verwenden wollen, bin ich gern bereit, auf Antrag Sonder- abmachungen zu treffen. Alle Anfragen werden auf dem Wege über Leipzig erledigt. Nur wenn Rückporto beiliegt, erfolgt direkte Beantwortung. Carl Schünemann, Verlag, Bremen ^ Lieferungs- und ^ Zahlungsbedingungen ^ Für alle Lieferungen meiner Vsrlagswerke kommt Le zur Anwendung, Bestellungen, die eine bestimmte Schlüsselzahl zur Bedingung machen, erfordern bei in zwischen erfolgter Schlüsselzahl-Erhöhung Rückfrage ^indziehen durch dieVerzögerungevtl.Preiserhöhungen H>ach sich, Es ist selbstverständlich, daß ich nach wie vor bemüht bin, in der Erledigung der eingegangenen Be- stellungen auf dem Laufenden zu bleiben. Den Nechnungsverkehr in Papiermark kann ich infolge der fortschreitenden Geldverschlechte rung M/' den Firmen gestalten, die der angeschloffen sind. Bei diesen Lieferungen wird die Schlüsselzahl des Lieferungstages angewandt. Lim die durch dieBag mögliche Entlastung der Konten führung voll durchzuführen, kann ich denjenigen Firmen, die der Bag nicht angeschloffen sind, ausnahmslos nur zu folgenden Bedingungen liefern: OeFM I/onreWeLüe/rZ' zur Schlüsselzahl des Zahlungstages. -VacH/raLme zur Schlüsselzahl des Lieferungstages, //r an kreditwürdige Firmen r/r LllÄmae-L Der Ausgleich kann nur zur Schlüsselzahl d.Zahlungstages erfolgen, Buchmarkkonten Einzahlungen vonBuchmarkguthaben können nur nach vorhergegangener Verständigung mit dem Verlag er- folgen. Die Möglichkeit der Schaffung eines Buch markguthabens und die Äöhe desselben behält sich der Verlag in jedem Einzelfall vor. Das Buchmark guthaben berechtigt den Sortimenter innerhalb von 3 Monaten, wom Zahlungstage ab gerechnet, zum Be- zug von Verlagswerken zur Grundzahl ohne Beein- fluffungdurchSchlüffelzahlerhöhungen.DieSendungen werden in Buchmark fakturiert, Portokosten in Papier mark, die als Barauslagen umgehend zurückvergütet werden müssen. Wird das Buchmarkguthaben über zogen, so ist der Saldo zur Schlüsselzahl des Zahlungs tages auszugleichen, Vergütung des Rabatts bei Postbezug meiner Zeitschrift „Die Tat" erfolgt am schnellsten durch die Bag, Der Rabatt für die Tat beträgt durch- gängig 30°/o. Ich bitte die Postbezieher, jeweils 30°/> von dem Betrag der Postquittung, die an mich mit entsprechendem Vermerk einzusenden ist, durch die „Bag" zuerheben. BeiAusbleibenderPostquiltungen muß Rücklastschrift erfolgen. Eugen Diederichs Verjag in Jena 731