K4t2 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Geschäflllche Einrichtungen und Veränderungen. 26 163, 16. Jul! 1923. Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler Die am 29. Juni d. I. im Saale der Handelskammer zu Salzburg abgehaltene Tagung der Vertreter des österreichischen Gesamtbuchhandels hat zu der praktisch undurchführbaren Bekanntmachung der AußenhandelSncbenstelle für das Buchgewerbe in Leipzig vom 20. Juni d. I. Stellung genommen: Es wird erwartet, daß der deutsche Verlag gemäß dem Abkomme» von, 7. Juni in, eigensten Interest« bei der katastrophalen Weiterentwertung der Mark nach Österreich nur in Kronen liefert. Die in der Bekanntmachung vom 20. Juni vorgesehene behördliche Unterstützung kann von österreichischer Seite nicht gegeben werden, so daß die Markberechnung Schiebungen Tür und Tor öffnen und zum PreiSchaoS in Österreich führen müßte. Nachdem der gesamte Überweisungsverkehr nunmehr nur auf Krone» eingestellt ist, kann das österreichische Sortiment eine doppelte Verrechnung — in Kronen und Mark — nicht vornehmen. Überdies würden die durch den Stempelaufdruck verunzierten und entwerteten Bücher von ernsten Bücherkäusern und Liebhabern meistens abgelehnt werden und andererseits im Auslande ein gesuchtes HandelSobjckt bilden, wie es in andere» Branchen bereits der Fall ist. Die österreichischen Sortimenter können deshalb solche durch den Stempelaufdruck beschädigten Bücher nicht annehnien und können überhaupt nur bei währung-einheitlichen Preisen Lagerbeftellungen tätigen. Ein großer Teil des deutschen VwlageS hat mit Rücksicht auf di« Kronenpreise bereits einen Grsamtrabatt von nach Österreich all gemein zugestanden, was gegenüber dem bisherigen Zustand (Rabatt -b Teuerungszuschlag) noch immer «ine Ver schlechterung bedeutet. In richtiger Erkenntnis der wirtschaftlichen Lage des Sortiments in Österreich haben diese Verleger den erhöhten Rabattsatz als für die Fortführung der Betriebe notwendig erkannt und bewilligt, da die Spanne zwischen dem österreichischen und dem deutsche» Nettopreise genügend Möglichkeit zu dieser Rabattierung bietet. Im Gegensatz zu diesem einsichtsvollen Verhalten haben einzelne Verleger leider die Bedingungen deS Punktes I des Abkommens vom 7. Juni d. I. (Bbl. Nr. I ZZ vom I I. Juni) bisher nicht erfüllt. Im Falle der für das österreichische Sortiment notwendige Gesamtrabatt nicht gewährt wird, wäre das österreichische Sortiment gezwungen, einen entsprechenden Sortiments-Teuerungs-Zuschlag wieder zu erheben, was lebhaft zu bedauern wäre. Der gänzliche Verzicht auf den bisherigen, behördlich anerkannten SortimentS-TeuerungSzuschlag konnte in dem Abkommen nur unter der Voraussetzung zugestande» werden, daß seitens des deutschen Verlages den österreichischen Verhältnissen genügend Rechnung getragen und als Ersah für den Zuschlag ein entsprechend hoher Rabattsatz eingeräumt wird. Wir ersuchen dringend, von bisher bei manchen Verlegern üblichen Vorfakturen abzusehen, da der deutsche Verlag in der Wertbeständigkeit seiner deutschen Guthaben vor Verlusten geschützt ist, die aus einem Zahlungsverzug entstehen könnten. Der Verein erhielt in Salzburg nachstehendes Telegramm des Deutschen Verleger-VereinS: „Verlegerverein hält an Kronenberechnung fest Partei." Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler