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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1939
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- Deutsch
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Neufassung der Durchführungsverordnung zum Dcvisengesetz Die Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisen bewirtschaftung vom 23. Dezember 1938 bringt Vorschriften zur Exportkontrolle. Im grossen und ganzen sind die früheren Bestim mungen unverändert geblieben. Wir wiederholen: Die Waren, die aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgcführt werden, sind durch Abgabe einer Exportvalutaerklärung (Vordruck I) anzumelden. Als Ausfuhr gilt der Ausgang über die Grenzen des deutschen Wirtschaftsgebietes. Das deutsche Wirtschaftsgebiet im Sinne dieser Vorschrift umfaßt das Reichsgebiet ohne die badischen Zollausschluß gebiete. Von der Anmeldung sind ausgenommen u. a.: die Ausfuhr von Waren in Briefsendungen mit Ausnahme von Warensendungen in Päckchen, Wertbriefen und Wertkästchen sowie in eingeschriebenen Briefsendungen, die mit einem grünen Zollzettel versehen sind. Der Ausführer ist verpflichtet, zum 10., 20. und letzten jeden Monats der örtlich zuständigen Neichsbankanstalt auf der von der Neichsbank vorgeschriebencn Exportvalutaerklärung (Vordruck II) die Beträge der in inländischer oder ausländischer Währung einge gangenen Ausfuhrerlöse anzuzeigen. In gleicher Weise ist anzuzeigen, in welcher Höhe und in welcher Form Ausfuhrförderungen anders als durch Zahlung ausgeglichen worden sind. Im Buchhandel sind »verrechnete« Sendungen bisher schon meistens gemeldet worden. Die Devisenstellen haben in einzelnen Fällen, wo dieser Forderung bisher nicht entsprochen war, das Nötige veranlaßt. Die Forschungsstelle Papiergeschichte in Mainz In Ergänzung unseres Aufsatzes in Nr. 207/1938 »EineForschungs- stellc Papicrgeschichte im Gutenberg-Musenm, Mainz« sind wir heute in der Lage, Näheres über die Umstände zu berichten, die es möglich machten, diese Stelle zu errichten und ihren Bestand zu gewähr leisten. Wir entnehmen diese Angaben einem im »Wochenblatt für Papicrfabrikation« Nr. 61/1938 veröffentlichten Vortrag, den Armin Ncnker, der Obmann des Unterausschusses für Papiergeschichte und Wasserzeichenkunde auf der Hauptversammlung 1938 des Ver eins der Zellstoff- und Papier-Chemiker und -Ingenieure in Berlin gehalten hat. Er war vor zwei Jahren vom Vorsitzenden des Vereins, Dr. Müllcr-Clemm, mit der Übernahme des Unterausschusses für Papicrgeschichte und Wasserzcichenkunde im Nahmen des Vereins betraut worden, und es war ihm nach vielen Verhandlungen und Mühen in zweijähriger Arbeit gelungen, die Einrichtung der Forschungsstelle Papicrgeschichte zu erreichen. Neben der Standort frage, die auf Grund der bekannten Erwägungen zugunsten von Mainz entschieden wurde, mußte auch die Frage nach dem Fach mann, dem die Leitung der Forschungsstelle übertragen werden konnte, gelöst werden. Der Vortragende führte dazu aus: »Der deutsche Papiermacher hat bisher den Gedanken der Papiergeschichte stets mit dem Namen des Seniors der deutschen Papiergeschichts forschung vr. Karl Theodor Weiß in Mönchweiler im Schwarz wald verbunden, und das mit vollem Recht, vr. Weiß ist ohne Frage auf dem Gebiet der papiergeschichtlichen Forschung die be deutungsvollste Erscheinung, die wir besitzen. Sein Wissen ist uner reicht, seine Sammlungen sollen von einem bisher nicht erreichten Ilmfang sein, besonders was die Wasserzeichen anbelangt. Und doch war es leider nicht möglich, Herrn vr. Weiß in den Dienst unserer gemeinsamen und gemeinnützigen Aufgaben zu stellen . . .«. Man mußte also auf ihn und seine wertvollen Sammlungen verzichten, fand aber in Alfred Schulte eine Persönlichkeit von anerkanntem Wissen und Können ans papicrgeschichtlichem Gebiet, die als Leiter der Forschungsstelle die Gewähr dafür bot, daß deren Ausgestal tung und gedeihliche Entwicklung die bestmögliche Förderung erfährt und sic die ihr von der Wissenschaft und Wirtschaft gestellten Auf gaben in vollem Umfang erfüllen kann. Herr Schulte hat seine Tätig keit am 1. Oktober ausgenommen. Der Vortragende gab ferner einen Überblick über die finanzielle Sicherung der neuen Forschungsstelle. Die Räumlichkeiten mit ihren Einrichtuugsgegenständen waren von der Stadt Mainz zur Ver fügung gestellt worden, die gleichzeitig für die Unterhaltung sorgt. Für die Finanzierung haben sich zunächst die drei Wirtschastsgruppen Papier-Erzeugung, Druck und Papierverarbeitung und die Fach gruppe »Papier« der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhr handel zur Verfügung gestellt. Ferner bezweckte ein Rundschreiben an die gesamte Industrie der Papicrerzeugung, Papierverarbcitung, des Drucks und verwandter Zweige die Schaffung eines Fonds, aus Sammlungen augekaust werden können. Der Aufruf ergab in wenigen Wochen einen Betrag von über dreißigtauscnd Mark, darunter be trächtliche jährliche Spenden, die den Bestand der Forschungsstelle für die Zukunft sichern sollen. Unter den Spendern befinden sich die bedeutendsten Werke wie Feldmühle, Waldhof, Aschaffcnburg u. a. Zum Schluß seines Vortrags konnte Herr Armin Nenker auf die allgemeine Anerkennung Hinweisen, die die Forschungsstelle Papicrgeschichte bereits gefunden hat: »Nicht allein die Fachindustrie aber hat an unserem Werk ein lebhaftes Interesse genommen, nicht allein die Fachpresse hat die Berichte über die Gründung der Forschungsstelle Papicrgeschichte gebracht, die gesamte Tagespreise des In- und Auslandes hat berichtet. Die Papierforscher auch außerhalb der Grenzen des großdcutschen Reiches haben sich zu den Vorgängen geäußert, sie haben lebhaften Anteil daran genommen, daß hier zum erstenmal aus der gesamten Wirtschaft heraus, im Verein mit einem städtischen Gemeinwesen eine geschichtliche Forschungsstätte ent standen ist«. Gebührenordnung der Überwachungsstelle für Papier Die im Börsenblatt Nr. 120 vom 29. Mai 1937 veröffentlichte Fassung der Gebührenordnung der Uberwachungsstelle für Papier ist außer Kraft gesetzt und durch eine neue ersetzt morden (s. Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1938). Als gebühren pflichtige Tatbestände gelten jetzt: 1. die Erteilung von Bescheinigungen auf dem Gebiete der De visenbewirtschaftung, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll, durch die Uberwachungsstelle für Papier, sowie die Mitwirkung der Uberwachungsstelle im sonstigen Genehmigungsverfahren auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, sofern die Mit wirkung eine Genehmigung zur Folge hat (Devisengebühr): 2. die Erteilung von Genehmigungen auf dem Gebiete der inner deutschen Bewirtschaftung, die nach den Anordnungen der Uberwachungsstelle für den Verkehr mit Waren notwendig sind (Vcrkehrsgcbühr); 3. die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung, Verlängerung oder sonstige Abänderung einer der in Zifs. 1 und Ziff. 2 ge nannten Genehmigungen und Bescheinigungen (Bearbeitungs- gcbühr): 4. die Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen. Als Gebühren werden erhoben: 1. die Deviscngebüh r. Sie beträgt für Waren des 12. Ab schnittes des Statistischen Warenverzeichnisses (Bücher, Bilder, Gemälde) eins vom Hundert: 2. Die B e a r b e i t u n g s g e b ü h r beträgt NM 1.—. Die Gebühren werden mit Zugang der Gebührenrechnung fällig, soweit sie nicht durch Nachnahme oder durch Entwertung von Gebührenmarken erhoben werden. Sic sind binnen zehn Tagen nach Fälligkeit zu bezahlen. Die Auslandabtcilung des Börsenvereins stellt gern den voll ständigen Text der neuen Verordnung zur Verfügung. Veranstaltungen der Gruppe Buchhandel Gau Berlin — Fachschrift Angestellte Der »Fortbildungskursus für Vcrlagshersteller«, der unter der Leitung des Herrn Schröder steht, beginnt am Donnerstag, dem 12. Januar, 19.30 Uhr. Der Kursus »Die Arbeiten des Buchhändlers« (allgemeiner Bildungskursus für jüngere Berufsangchörigc) beginnt am Freitag, dem 6. Januar. Beide Kurse finden im Buchhändlersaal des Wirtschaftsvcrban- " des der Berliner Buchhändler, Berlin W 35, Winterfeldtstraße 36, statt. Hans Zöberlein liest in Berlin! Am Dienstag, dem 10. Januar, 20.15 Uhr veranstaltet die Fichte-Gesellschaft Berlin im großen Saal des deutschen Studenten werkes, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 34 (Eingang 7
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