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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1915
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 21, 27. Januar 191». Stand und Wohnort der letzteren sowie ihre Stammetnlagcn zu ent nehmen sind, zum Handelsregister cinzurelchen. Sind seit Einreichung der letzten Liste Veränderungen hinsichtlich der Person der Gesell-! schaftcr und des Umfanges ihrer Beteiligung nicht eingctreten, so ge-! nligt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung. Da das Register gericht nach K 14 des Handelsgesetzbuches die säumigen Geschäfts- sührer durch Ordnungsstrasen bis zu 39V Mark zur Befolgung der obigen Gesetzesvorschriften anzuhaltcn hat, so bringen wir diese Vor schriften den Geschäftssiihrern der Gesellschaften mit beschränkter Haf tung hiermit in Erinnerung. Bekanntmachuug über die Vertretung der Kriegsteilnehmer in bürgerliche» Rechtsstrciligkcitcn. Vom 14. Januar ISIS. — Der Bnndcsrat hat aus Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundcsrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 sReichs-Gesetzbi. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Einem Kriegsteilnehmer 18 2 des Gesetzes von: 4. August 1814, Neichs-Gesetzbl. S. 328), der ohne Vertreter ist, kann der Vorsitzende des Prozcßgerichts aus Antrag des Gegners eine» geeigneten Ver treter bestellen, der die Rechte und Verpflichtungen des Kriegsteil nehmers im Rechtsstreit wahrzunehmcn hat. Die Bestellung ist nur zulässig, wen» sie zur Verhütung ossenbarer Unbilligkeiten erforderlich erscheint. Vor der Bestellung soll der Vorsitzende, soweit tunlich. Ver wandte des Kriegsteilnehmers oder andere Personen hören, die mit dessen Verhältnissen vertraut sind. Die Bestellung des Vertreters soll dem Kriegsteilnehmer unver züglich mitgeteilt werden. Der Kriegsteilnehmer kann dem Ver treter die VcrtretnngsbefugniL entziehen, soweit er einen andern Ver treter bestellt. 8 2. Der 8 3 Abs. 2 des Gesetzes, betressend den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 sRclchs-Gesetzbl. S. SZ8> erhält folgenden Satz 2: »Betrifft der Rechtsstreit einen vermögcnsrechtlichen Anspruch, so kann das Prozeßgcricht den Antrag ablehncn, wenn die Aus setzung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig ist.« 8 s. Soweit durch die Bestellung eines Vertreters l8 1) besondere Kosten entstehen, hat der Gegner des Kriegsteilnehmers sic auch >m Falle des Obsiegens zu tragen. 8 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. In den zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung anhängigen vermögcnsrechtlichen Streitigkeiten, in denen das Verfahren aus Grund des Gesetzes vom 4. August 1S14 (Reichs-Gesetzbl. S. 328) unter brochen oder ausgesetzt ist, kann der Gegner den Kriegstetlnehmer zu Händen des Vertreters zur Aufnahme des Verfahrens und zu gleich zur Verhandlung der Hauptsache laden. Der Kriegstetlnehmer ist zur Aufnahme des Verfahrens nur verpflichtet, wenn die weitere Unterbrechung oder Aussetzung nach den Umständen des Falles of fenbar unbillig ist: die tatsächlichen Behauptungen, die zur Begrün dung dieser Verpflichtung dienen, sind in dem die Ladung enthal tenden Schriftsatz mitzuteilen. Erscheint in dem Termine slir den Kriegsteilnehmer niemand und ist nach den als zugcstandcn anzuneh- mendcn tatsächlichen Behauptungen die Verpflichtung zur Aufnahme begründet, so gilt das Verfahren als ausgenommen und ist zur Hauptsache zu verhandeln. Berlin, den 14. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Postkarlenvcrkaus unter Ankündigung eines Wohltätigkeitszweckes. — Gemäß der Bekanntmachung des PollzelamteS der Stadt Leipzig vom 8. d. M. bedarf im Bezirke der Stadt Leipzig der Verkauf von Postkarten mit Ankündigung eines Wohltätigkeitszweckes der poli zeilichen Genehmigung. Die erteilte Genehmigung ist ersichtlich durch einen aus der linken unteren Ecke der Adressenscite ausgeprägten kleinen Stempel des Polizeiamtes. Da sich auch die Vertreter des »Roten Kreuzes« und der »Kriegsnotspende« mit der polizeilichen Abstempe lung ihrer offiziellen Postkarten einverstanden erklärt haben, darf seit ZV. d. M. — bei Vermeidung von Strafe — keine Postkarte, die einen wohltätigen Zweck angibt, mehr im Stadtbezirk verkauft werden, die nicht diesen polizeilichen Stempel aufweist. Wie verlautet, wird die polizeiliche Genehmigung und Abstempelung nur dann bewilligt werden, wenn die Postkarte aus der Adressenscite oben links den Ver- ! kaufspreis uud den der Wohltätigkeitsanstalt zugedachten Betrag zah- n lenmäßig in Pfennigen angegeben ausgedruckt enthält. Dieser ist bei leinen, Verkaussprcise der Postkarte von 19 «s aus wenigstens 2 bet einem solchen von 5 «j aus wenigstens 1 «s festgesetzt worden. Diese an die Wohltätigkeitsaustalten abzusiihrenden Beträge sind vor der polizeilichen Abstempelung aus dem Polizeiamte zu erlegen, das die vereinnahmten Summen an die bedachten Wohltätigkeitsanstalten abfiihrt. Tie Abführung eines solche» Betrages erübrigt sich natür lich bet den vom »Roten Kreuz« und der »Kriegsnotspende« ossiztell herausgegebenen oder in deren Selbstverlag erschienenen Postkarten. Diese brauchen daher de» Verkaufspreis und den abzusiihrenden Be trag nicht ausgedruckt zu enthalten, führen aber, wie schon gesagt, den polizeilichen Genehmtgungsstempel ebenfalls. Eine Mahnung an die deutschen Exportfirmen. — Die Berliner Geschäftsstelle der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer, New Port, macht die deutschen Exporteure aus die Gefahr aufmerksam, die aus der Art zu erwachsen droht, mit der die anglo-amerikanischen Importeure den deutschen Exporteuren gegenüber ihren Verpflichtungen nachzukom- mcn belieben. Diese Anglo-Amerikaner beziehen nach wie vor aus Deutschland Waren, verkaufen sie auch in Amerika und lassen sie sich gut bezahlen. Von den deutschen Kausleute» erbitten sie dann aber einen Aufschub der Zahlungen bis »ach dem Kriege, und zwar mit der Begründung: die Geschäftslage ln Amerika sei so schlecht, daß sle im Augenblick nicht imstande wären, Zahlungen zu leisten. Es erscheint demgegenüber dringend notwendig, daß die deutschen Exporteure fest zustellen suchen, ivcr von ihren Kunden Engländer, Amerikaner ober Deutsche sind, ehe sie sich auf Stundung der Zahlungen elnlassen. Engländern sollte nur gegen vorherige Kasse geliefert werden. Die Jahrhundert-Ausstellung westdeutscher Kunst, die inDüssel - dors im Rahmen der Großen Düsseldorfer Ausstellung stattftnden sollte und durch den Krieg ebenfalls in Frage gestellt war, soll nun doch noch stattfinden. Die Ausstellungsleitung, der die Professoren Paul Clemen und Fritz Roeber angehören, hat sich entschlossen, da die kunsthistortschen Vorarbeiten bereits erheblich vorgeschritten waren, den Plan nicht aufzngeben, sondern die Ausstellung eventuell in Ver bindung mit einer modernen Kunstausstellung sobald angängig zu ver wirklichen. Personalliachnchten. Gestorben: am 18. Januar in München nach kurzem Kranksein Herr Ernst Heinrich Moritz im 61. Lebensjahre. Der Verstorbene war seit 1. April 1895 Mitinhaber der Firma Paul Neff Verlag in Stuttgart, aus der er 19V0 ausschied, um am gleichen Platze eine Verlagsbuchhandlung unter seinem Namen zu grün den. Januar 1911 zog er sich von diesem Geschäft zurück, nachdem er schon vorher seinen Wohnsitz nach München verlegt hatte. Arthur Auwers st. — Am 24. Januar ist in Lichterselde der Wirk liche Geheime Oberregierungsrat Pros. Or. v. Auwers, Mitglied der Akabenitc der Wissenschaften und Kanzler der Friedensklasse des Or dens ftour Io mörito, im Alter von 76 Jahren gestorben. Als Astro nom der Berliner Akademie und langjähriger ständiger Sekretär dieser gelehrten Körperschaft gehörte er seit fast einem halben Jahrhundert zu den bekanntesten und angesehensten Persönlichkeiten der Berliner Gelehrtenwelt. Sans Schulz st. — Bei den letzten Kämpfen ist Privatdozent Or. Hans Schulz von der Freiburger Universität als Kriegsfreiwilliger gefallen. Der junge Gelehrte hat ein Alter von noch nicht 29 Jahren erreicht. Sein Arbeitsgebiet war besonders das Mittelhochdeutsch« und die deutsche Grammatik. Bon einem deutschen Fremdwörterbuch, das er auszuarbeiten unternahm, liegt der erste Band mit den Buch staben A—K vor. Auch einen trefflichen Abriß der deutschen Gram matik hat Schulz geschrieben. Erich Eckertz st. — Der Schriftsteller Or. Erich Eckertz, der als Oberleutnant im Felde stand, ist, wie aus Wiesbaden gemeldet wird, gefallen. Der noch nicht 32>ährige Schriftsteller hat sich durch zahl reiche literarische uud philosophische Essaps einen geachteten Namen geschaffen. Er schrieb auch ein Buch spanischer Geschichten »Stiere, Hahnen, Kurtisanen«, in denen sich neben einer farbenreichen Kunst der Schilderung auch ein grotesker Humor kundgab. Verantwortlicher Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: Der Bdrseuveretuder Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, Deutscheg vuchhdudlerhaud. Druck: Ramm L Geemauu. TLmtlich tu Leipzig. — Adresse »er Redaktton und Expeditton: Leipzig, »ertchtgweg dg sBuchhdutlerhauSI. 108
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