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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1935
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- 1935-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1935
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- Deutsch
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VMjÄiMfllrlmDtlMMl VlläülmW. Nr. 182 <R. 94). Leipzig, Donnerstag den 8, August 1935, 192. Jahrgang. Bekanntmachungen Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband E.V. Gehilfenprüfung Es wird beabsichtigt, gegen Ende September eine Gehilfen prüfung statifindcn zu lassen. Der Verband bittet die Mitglieder um umgehende Nennung derjenigen Lehrlinge, die vertragsmäßig im Herbst auslernen bzw, die bei der letzten Gehilfenprüfung um 14 Jahr zurückgcstellt worden sind, oder die infolge einer Be rufung zum Heeres- oder Arbeitsdienst ihre Lehre vorzeitig be enden sollen, Halle a, S., den 5. August 1935, Der Vorstand. HansKnapp, Fachschaft Zwischenhandel Sendungen über d.KommissionärnachBelgien-Luxemburg Nach dem im Börsenblatt vom 3, August 1935 Nr. 178 Seite 631 veröffentlichten Abkommen muß den Sendungen nach Belgien-Luxemburg ein Doppel des Abschnitts ^ der Export- valutacrklärung beigefügt werden, sowie ein Rcchnungsdoppel, das Angaben über die Fälligkeit und die Versicherung enthalten muß, daß die Ware in Deutschland erzeugt oder dort einer Um wandlung oder erheblichen Bearbeitung unterzogen worden ist. Da nun der Kommissionär nicht die Erklärung über die Her stellung bzw, wesentliche Bearbeitung der Sendungen in Deutsch land aus eigener Kenntnis abgebcn kann, ist es erforderlich, daß die Verleger bei allen Sendungen, die über den Kommissionär lausen, die Rechnung in doppelter Ausfertigung beifügen und ein Exemplar davon mit der vorgcschriebenen Versicherung versehen. Bei Barscndungcn stellt der Kommissionär selbst die Export valutaerklärungen aus, bei Rechnungsscndungcn muß jedoch in Befolgung der Vorschrift vom Verleger ein Doppel des Ab schnitts -4. der Exportvalutaerllärung jeder Sendung beigesügt werden. Die Reichsbank wird in den nächsten Tagen Formulare sür Exportvalutaerklärungcn mit zwei Durchschriftssormularen hcrausgeben. Bis dahin müssen die bisherigen Formulare ver wendet werden und der Verleger muß sich zum eigenen Gebrauch selbst eine zweite Abschrift des Abschnitts L Herstellen, Sendungen, die nicht die Rechnungen in doppelter Ausferti gung mit der obengenannten Versicherung und, bei Rechnungs sendungen, das Doppel des Abschnitts ^ der Exportvalutaerklä rung enthalten, müssen vom Kommissionär zurückgcgeben werden, da sie der Kunde in Belgien nicht aus dem Zoll bekommen kann, Leipzig, den 5, August 1935, Der Leiter der Fachschast Zwischenhandel im Bund Reichsdeutscher Buchhändler. Reichsverband der Deutschen Musikalienhändler Nebenberuflich betriebener Musikalienhandel Gemäß Ziffer II der Anordnung der Reichsmusilkammer vom 30, Juli 1934 ist der als Nebcnzweig betriebene Musikalien handel mcldepslichtig beim Reichsverbande der Deutschen Musika lienhändler zwecks Eintragung in die Stammrolle dieses Fach verbandes der Reichsmusikkammer, Wer den Ausweis über die Eintragung in diese Stammrolle nicht in Händen hat, ist nicht berechtigt, den Musikalienhandel zu betreiben. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann vom Präsi denten der Rcichsmusikkammer mit' Ordnungsstrafe belegt werden. Die Anmeldung hat zu erfolgen beim Rcichsverband der Deutschen Musikalienhändler, Leipzig C l, Querstraße 121. Die Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler haben auf Grund eines 'Gegenseitigkeitsvertrages ein unbedingtes Anrecht darauf, in die Stammrolle eingetragen zu werden; die Eintragung erfolgt aber erst nach Zahlung der Stammrollengebühr in Höhe von RM 5,— an den Reichsverband, Zahlreiche Zuschriften aus Buchhändlerkreisen lassen erken nen, daß über die Meldepflicht sür den Musikalienhandel noch ziemliche Unklarheit besteht. Wir sehen uns daher veranlaßt, hier mit besonders darauf hinzuwciscn, daß die Zugehörigkeit zur Reichsschrifttumskammei über den Bund Reichsdeutscher Buch händler nicht ohne weiteres zum Vertrieb von Musikalien be rechtigt. Leipzig, den 31, Juli 1935, Fachverband ? Rcichsverband der Deutschen Musikalienhändler der Rcichsmusikkammer, Der Leiter: WaltherFischer. Die deutschen Volksbüchereien Von Prof. Dr. G. Menz Zum ersten Mal ist eine umfassende Erhebung der Ver hältnisse bei den deutschen Volksbüchereien durchgesührt worden, die jetzt als Band 471 der Statistik des Deutschen Reichs (Berlin, Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik. 3.— RM) der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist. Bisher standen immer nur Teilfcststcllungen zur Verfügung, Was in dieser Hinsicht insbesondere den Jahrbüchern der deutschen Städte und anderen Quellen zu entnehmen war, hat Gerhard Schönfelder seiner Zeit im Rahmen der in meinem Seminar für Buchhandelsbetriebs- lchre an der Handels-Hochschule Leipzig durchgeführten Arbeiten über Büchereielatsverhältnisse zusammengestellt'und später ge legentlich ergänzt (vgl, Bbl, 1928 Nr, 162, 1929 Nr, 196, 202, 206 und 1930 Nr, 79), Es ist lehrreich, die damals gewonnenen Einblicke mit den jetzt vorgelegten umfassenden Statistiken zu ver gleichen, Zwar Ist das nur mit Einschränkung möglich, da ja, wie gesagt, schon umfangsmäßig die Erhebungen nicht ganz übercin- stimmcn. Immerhin aber lassen sich doch einige Schlüsse ziehen. An dieser Stelle interessieren dabei in erster Linie natürlich die Etatsangaben, nicht so sehr die Zahlen über Bestände und Be nutzung, Nachstehend seien deshalb auszugsweise wiedergegeben die Auswandsstatistiken sür die einzelnen Reichsgebiete (S, 642) und insbesondere noch für die Großstädte (S. 643), Die Zahlen, die in dem Band der Reichsstatistik in noch größerer Ausführ lichkeit geboten werden, sprechen für sich selbst. Für die Groß- 841
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