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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 1 .V es, 22. März IS22. haben, der uns den österreichischen Verhältnissen mi! Riesen schritten entgegenfllhren würde; die Bücherpreise würden erneut kolossal anziehen und in diesem Chaos werden wir weiterwursteln. Vor einigen Wochen tauchte im Börsenblatt ein kleiner Licht- blick in dieser Frage auf. Er war sehr verschleiert und wenig übersichtlich bekanntgegeben und fand daher keine Beachtung. Auch ich muß gestehen, daß ich anfangs dieser neuen Idee skep tisch gegenüberstand, weil ich mir sagte, die Verwirklichung käme zu spät. Heute aber, nachdem ich diese Idee einige Wochen mit mir herumgetragen und sie nach allen Richtungen durchgearbeitet habe, glaube ich doch, daß dies nicht nur dereinzige, sondern vor allen Dingen auch der einfachste Weg wäre, eine Einheit lichkeit der Bllcherpreise zu erzielen. Außerdem kämen wir auf diesem Wege am schnellsten an der Klippe vorbei, auf die uns vor einiger Zeit Herr Robert Lutz <Bbl. Nr. 25) in so beachtens werter Weise aufmerksam gemacht hat, daß die Verleger durch künstliche Niedrighaltung ihrer Preise ihr Betriebskapital in unverantwortlicher Weise verschleudern, sodaß sie in absehbarer Zeit an dieser Klippe zerschellen müßten. Die Idee der Einheitlichkeit der Preise, angedeutet bereits in einem früheren Börsenblatt-Aufsatz, ist die folgende: Die Verleger setzen einen Grundverkaufspreis für jedes Buch fest. Dieser Verkaufspreis ist auf Basis des Friedenspreises des Buches zu veranschlagen. Diejenigen Bücher, die bereits vor dem Kriege existierten, erhielten also evtl, wieder ihren alten Preis, z. B. Ullsteinbuch .71 l.—, Jnselbücherei -kl 0.88, Reclam- Heft .71 0.25. Diese Preise werden mit einem Goldzuschlag belegt, den ein dazu berufener Wirtschaftsausschuß zu bestimmen hätte. Dieser Wirtschaftsausschuß hätte aus etwa zehn Verlegern der verschiedensten Richtungen in Verbindung mit dem Börsenver einsvorstand zu bestehen. Der Goldzuschlag gilt für Ord.- und Netto-Preis. Beispiel: Der Wirtschaftsausschuß hat für die gegenwärtige Zeit einen Goldzuschlag festgesetzt von beispielsweise: 14007». Alle ausgezeichneten Bücherpreise sind also mit 15 zu multipli zieren. I Reclamheft, Grundpreis -kt 0.25 Plus 1400?S Goldzu schlag, ergäbe -kl Z.75. 1 Ullsteinbuch, Grundpreis »kt l.— plus 14007» Goldzuschlag, ergäbe ^1 15.—. Die Berechnung der Verleger hätte natürlich in gleicher Weise zu erfolgen. 100 Reclamnummern, ord. je .71 0.25, bar -kl 0.15 — -L 15.—, 14007» Goldzuschlag -« 210.—, zusammen -kt 225.—. Der Wirtschaftsausschuß hat aus eigenem Antrieb — oder auf Antrag von mindestens 25 Verlegern, innerhalb acht Tagen — die Höhe des Goldzuschlags neu zu bestimmen. Bei Bestim mung des Zuschlags ist nach Möglichkeit daraus Rücksicht zu neh- men, daß die Multiplikationsziffer ein schnelles Rechnen ermög licht. Der von mir genannte Zuschlag entspricht ungefähr dem gegenwärtigen Stande unserer Bücherpreise; ich nehme an, daß zum I. April ein erneuter erhöhter Zuschlag nötig wäre, z. B. lSOOTS, sodaß alle Preise mit 20 zu multiplizieren wären. Nun kann ich cs mir sehr Wohl vorstellen, daß ich mit dieser neuen Idee (die übrigens insofern schon lange nicht mehr neu zu nennen ist, als das Deutsche Reich die gleiche Einrichtung beim Zoll getroffen hat) bei den Herren Kollegen vom Verlag zuerst auf großen Widerstand stoße, weil sie sich sagen werden, ihnen wäre hierdurch die Selbstbestimmung ihrer Ladenpreise genom men. Das erscheint jedoch vorerst nur so und ist vollkom men irrig. Dem Verleger ist und bleibt die einzige Bestimmung überlassen, wie seine Werke verkauft werden sollen. Rehmen wir auch hier wieder mein Beispiel vom Reclamheft. Gesetzt den Fall, der Wirtschaftsausschuß träte in einem Vierteljahr in Funk tion und bestimmte einen Goldaufschlag von 1S00?S. Reclam kal- kullert, das er zur Zeit dieses Aufschlages ^1 8.— ord. für seine Nummer berechnen muß, folglich setzt er den Grundpreis auf .71 0.30 fest. Käme Reclam mit .71 5.— ord. aus, betrüge der Grund preis .71 0.25. Der gleiche Weg einer Kalkulation ergibt sich bei jeder Neuerscheinung. Neuauflagen allerdings müßten möglichst ihren Grundpreis beibehalten, der Goldzuschlag wird dafür sor gen, daß die Verleger ihr Geschäft dabei machen, und sicherlich kein schlechtes. Wissenschaftlichen Verlegern und vornehmlich Schulbnchver- legern, die ihre Preise möglichst niedrig zu halten bestrebt sein Z6L wollen, steht es ja frei, bei Nennung des ersten Goldzuschlages ihre Grundpreise so niedrig cinzusetzen, daß sie plus Goldzuschlag denjenigen Preis erzielen, den sie bei Einrichtung des Goldzu- schlagsystems für ihre Bücher für richtig halten. Eine Verschie denheit der Goldzuschläge sür wissenschaftliche und nichtwissen schaftliche Bücher müßte aber aus jeden Fall vermieden werden, La dadurch wieder die Grundidee des ganzen Systems, die Ein heitlichkeit, gefährdet wäre. Der Wirtschaftsausschuß muß und kann natürlich nur aus Verlegern bestehen, da sie allein, an Hand ihrer Kalkulations zahlen, in der Lage sind, den Goldzuschlag, der für die Herstel- lung eines Buches nötig ist, zu errechnen. So grundverschieden werden die Herstellungskosten eines Buches in Deutschland nicht sein, daß sich der Wirtschaftsausschuß nicht auf einer bestimmten Basis, deren Grenze bei verschieden vorliegenden Kalkulationen natürlich stets nach oben zü ziehen wäre, wird einigen können. Änderungen der Goldzuschläge müßten stets aus der ersten Seite an erster Stelle im Börsenblatt bekanntgegebcn werden, und zwar nröglichst an einem bestimmten Wochentage, bei spielsweise im Sonnabend-Börsenblatt, mit Wirkung ab darauf folgendem Montag. Jeder Verleger und Sortimenter wird sich verpflichtet fühlen, am Montag morgen sofort nach Eintreffen des Blattes nachzusehen, ob ein neuer Goldzuschlag bestimmt worden ist. Von dem Tage der Wirkung ab hat dann jeder Verleger und jeder Sortimenter den neuen Goldzuschlag aufzuschlagcn. Die großen sofort ins Auge fallenden Vorteile dieser Ein richtung wären: 1. Die vollständige Einheitlichkeit der Ord.-Preise wäre ge sichert. Ein Umzeichnen des Bücherlagers für den Sorti menter und der Bücherverzeichnisse sür den Verleger wäre nicht mehr nötig. Sortimentern, die ängstlich wären, ein Buch, ausgezeichnet mit -kl 3.— Grundpreis, bei einem Zuschlag von 1S007» mit -kl 80.— verkaufen zu müssen, steht es frei: entweder sich einen Stempel anfertigen zu lassen, lautend: »Plus Goldzuschlag-, oder aber sich einer Buchstaben- oder Geheimschrift zu bedienen. 2. Sämtliche Kataloge, die Wöchentlichen Verzeichnisse, sowie die Preisverzeichnisse der Verleger, die natür lich alle nur den Grundpreis zu führen haben, würden wieder dauernde Gültigkeit und dadurch dauernden Wert erhalten. Jedem Kunden könnte an Hand eines Katalogs sofort wieder der genaue gegenwärtige Preis genannt werden. Die Verleger hätten nicht mehr nötig, aller vier Wochen neue Preislisten herauszubringen oder Börsenblattanzei gen über Preisänderungen erscheinen zu lassen, wogegen die Sortimenter einen Gehilfen, der sich bis jetzt nur mit Umzeichnen befassen mußte, besser verwenden könnten, auch würden die Portoauslagen für Preisansragen hin fällig. 3. Es würde also durch dieses System eine Geldersparnis ein- treten, die selbst bei Berücksichtigung evtl. Ausgaben für Wirtschaftsausschuß, auswechselbare Plakate zum Aus hang des gültigen Goldaufschlags usw. nach meiner An sicht so enorm sein würde, daß dadurch allein schon dse Einführung dieses neuen Systems berechtigt erschiene. Wenn mm der Wirtschaftsausschuß weitsichtig genug sein sollte, den Goldzuschlag so hoch zu setzen, daß er ungefähr an die Indexziffer des Reiches heranreichen würde (in Hamburg beträgt sie augenblicklich etwa 2300A), dann bin ich sogar in meiner Phantasie so kühn zu behaupten, daß wir dann auch den Sorti menterteuerungszuschlag nicht mehr nötig haben würden. Er gibt sich jedoch vorläufig noch die Notwendigkeit des Beibehal- tens vom Teuerungszuschlag, so wäre hiermit keineswegs die Einführung des neuen Systems gefährdet. Es würde dann, bei 207» Teuerungszuschlag, ein Buch mit -kl 3.— Grundpreis vom Sortimenter mit -kl 3.80 auszuzeichnen sein. Für das Ausland hätte der Wirtschaftsausschuß in Verbin dung mit der Valuta-Kommission einen entsprechend erhöhten Goldzuschlag festzusetzen, und auch diese Frage wäre auf Basis des Grundpreises gelöst.
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