Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193502190
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19350219
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-02
- Tag1935-02-19
- Monat1935-02
- Jahr1935
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 42, 18. Februar 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Finanzamt dieserhalb in Verbindung setzen, um dafür eine schriftliche Genehmigung zu er halten. Werden die Buchführungsvorschriften nicht beachtet, so ent fällt die Umsatzsteuerfreiheit. Die Ausfuhr gewährt dem Exporteur neben der Vergünsti gung der Steuerfreiheit auch noch die Möglichkeit der Erlangung von Ausfuhrvergütung und Ausfuhrhändler- Vergütung. Beide Arten von Vergütungen sind im wesentlichen w i e bisher geregelt <z. B. sechsmonatige Antragsfrist, Berechnung und Höhe der Vergütung usw.), jodaß im wesentlichen auf meinen Börsenblattaufsatz in Nr. 280 vom 13. Dezember 1832 sowie das hierzu herausgegebene gelbe Merkblatt des Börsenver eins verwiesen werden kann. Erwähnenswert ist, daß nicht nur Ausfuhrlieferungen den Bergütungsanspruch auslösen, sondern auch das bloße Verbringen der Ware durch einen Unternehmer ins Ausland zwecks gewerblicher Verwendung in seinen: Unter nehmen (z. B. ein inländischer Verlag verbringt aus das Lager seiner ausländischen Tochterfirma Bücherbestände zum Verkauf im Ausland: ichwohl ein Veräußerungsgeschäft nach dem Aus land noch gar nicht vorliegt, hat der Inländer beim Vorlsegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Ausfuhrhändler- und Aus- fuhrvcrgütung). Zu beachten ist auch hier, daß nach § 71 Abs. 5 DB. die Aus zeichnungspflicht der für das amtliche Antragsmuster benötigten Angaben zwingend vorgefchrieben ist. Einsuhr. Die Steuerfreiheit der Einfuhr sowie des ersten Umsatzes nach der Einfuhr ist sehr stark eingeschränkt worden dadurch, daß die bisherigen Freilisten erheblich zusammengestrichen worden sind. Dieser Vereinfachung sind leider auch die Gegenstände des Buch handels (Bücher, Zeitungen und Zeitschriften), die bisher auf der Freiliste 3 standen, zum Opfer gefallen. Jetzt stehen nur noch wirklich unentbehrliche Rohstoffe auf den Einfuhr-Freilisten. Wären ausländische Bücher und Zeitschriften weiterhin auf der Freiliste verblieben, so würde dies eine Vergünstigung für die aus ländischen Verleger sein, weil die inländischen Verleger in der Regel 2°/» (nur ausnahmsweise 0,5°/°) Umsatzsteuer von ihren Lie ferungen zu zahlen haben. Dagegen hat der ausländische Verleger immer noch den Vorteil, daß er bei Lieferung an den inländischen Sortimenter durch seinen auslicsernden Kommissionär nur 0,5°/» zu zahlen hat. Denn nach der jetzigen Rechtslage sind die Buch- handelskommissionäre für den besonderen Fall der Auslieferung ihrer ausländischen Berlegcrkommittenten als handelsrechtliche Kommissionäre im Sinne des § 383 HGB. anzusehen. Da nach K 4 Abs. 4 DB. bei Verkausskommissioncn der Kommissionär als Abnehmer gilt, ist demnach die Lieferung der ausländischen Ver leger an die inländischen Buchhandelskommissionärc als Lieferung an einen inländischen Abnehmer anzusehen, was zur Folge hat, daß diese Lieferung als im Auslande erfolgt umsatzstcucrsrei ist, weil maßgebend der Ort und der Zeitpunkt des Abgehens der Sendung ist und die Sendung im Auslande, also außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Umsatzsteuergesctzes abgeht (vgl. K 4 Abs. 3 DB.). Wenn nun der inländische Kommissionär an einen inländischen Sortimenter weiterliefert, dann entsteht Umsatzsteuer- Pflicht (im Gegensatz zum bisherigen Rechtszustand), jedoch nur in Höhe von 0,5"/», da es sich um einen Großhandclsumsatz handelt. Dies gilt jedoch erst vom 1. Januar 1935 ab, während bis dahin, also auch bezüglich der jetzt abzugcbendcn Umsatzsteuererklärung 1934 die Umsätze von den inländischen Auslieferungslagern aus ländischer Vcrlegerkommittenten noch als umsatzsteuerfrci zu be handeln sind. Auch künftig werden jedoch die ausländischen Ver leger keine Veranlassung haben, etwa ihre inländische Ausliefe rung aufzugebcn, weil sie, wie oben gezeigt, im Gegensatz zu den meisten inländischen Verlegern bei der Auslieferung an das in ländische Sortiment nur mit 0,5"/» Umsatzsteuer zu rechnen haben, ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen und Verein fachungen technischer Art, die durch die Unterhaltung eines inländi schen Auslieferungslagers bedingt sind. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei erwähnt, daß trotz Streichung der Gegenstände des Buchhandels von der Freiliste die Erhebung von Ausgleich st euer nach wie vor im Rahmen der Anweisung des Reichsministers der Finanzen vom 27. Juni 1932 (V 8406—7411) sowie der dazu ergangenen weiteren Verwaltungsanovdnungen ausgeschlossen bleibt. Abgesehen hiervon bleibt auch ein erheblicher Teil der aus dem Ausland ein gehenden Kreuzbandsendungcn nicht nur ausgleichs-, sondern auch umsatzsteuerfrei, soweit es sich um Postsendungen bis zu 250 Gramm Rohgewicht und Warensendung unter 50 Gramm handelt, deren Wert nicht mehr als RM 20.— beträgt. Znnschenhandelsprivileg. Was den Buchhandel am meisten interessiert, ist die Neuge staltung des Zwischenhandclsprivilegs. Die bisherigen Vorschriften über die Umsatzsteuerfreiheit nach 8 7 UStG, die in dem grünen Merkblatt des Börsenvereins eingehend erläutert worden sind, das dem Börsenblatt Nr. 284 vom 6. Dczbr. 1932 beigclegcn hat, sind nur noch für die jetzt abzugebendc u ms a tz st c u er e r k l ä - rung 1 9 3 4 zu beachten. Hiernach konnten bisher als steuerfreie „Buch und Volk" Zum ersten Lest des neuen Jahrganges Das erste Heft des neuen Jahrgangs von »Buch und Volk« er scheint in diesen Tagen. Es wird den besonderen Aufgaben und Forde rungen, die diese Zeitschrift zu erfüllen hat und die an sie gestellt wer den, mit einleuchtender Selbstverständlichkeit gerecht. Das Bemühen der Schriftleitung, über die für einen breiteren Kreis von Bücher freunden wichtigsten Neuerscheinungen zu berichten und auf dem lau fenden zu halten, wird durch das neue Heft besonders unterstrichen. Dabei werden bewußt drei Wege beschritten: Einmal werben Bücher für sich selbst durch Veröffentlichung von charakteristischen Aus zügen, die ein Bild vom Ganzen zu geben und die aus das Ganze Appetit zu machen vermögen. Dabei bietet sich immer die Gelegenheit, ans das übrige Schaffen des betreffenden Autors ebenfalls hinzu weisen, und das veröffentlichte Buchstück dadurch in einen größeren Zusammenhang zu stellen, der den Leser vor einer Neuerscheinung nicht ratlos werden, sondern ihn das Schassen eines Dichters als etwas stetig Wachsendes, mit dem er in Verbindung bleiben möchte, erleben läßt. Zum anderen erfolgt ein Hinweis auf wichtige Neuerscheinun gen und Nenausgaben durch zusammenfassende Würdigungen von ein sammengehören. Dabei läßt sich die Gelegenheit wahrnehmen, auch ans wesentliche Werke früherer Jahre, soweit sie dazu gehören, hinzu weisen, da für die Erkenntnis eines wichtigen Zusammenhangs nicht das Nensein ausschlaggebend sein soll, sondern das, was an einer irgendwann schon einmal geleisteten Arbeit dieser Erkenntnis dient und in eine Lücke zu treten geeignet ist. Dabei ergibt sich von selbst die Möglichkeit, in früheren Jahren erschienene Werke wieder in die Er innerung zurllckzurnfen, ein Verfahren, mit dem ganz bewußt das mechanische Fragen nach dem Neuesten bekämpft werden soll. An Auf sätzen dieser Art seien ans dem vorliegenden Heft hervorgehoben: »Vom Reichtum der deutschen Volksseele«, in dem 'eine Reihe von Edda-Ausgaben, germanischen und altdeutschen Märchen- und Sagen büchern besprochen wird: »Deutsches Sehen« mit Würdigungen von knnstgeschichtlichen Text- und Bildwerken: dieser Aufsatz wird fvrtge- führt durch einen weiteren über »Bücher von Kunst und Künstlern«; in einem Aufsatz »Wikingergeist« wird eine Anzahl von Büchern an- gczeigt, die von Seefahrerkühnheit- und -trotz handeln. Und schließ- I ich enthält das Heft in Form von Einzelbesprechungen Mitteilungen und Berichte über ein halbes Hundert empfehlenswerter Bücher, die für jeden unverdorbenen Geschmack etwas bieten. Eine bibliographische Zusammenstellung »Neue Bücher-Nenansgaben« mit weiteren hundert Titeln, Gedichte und Bilder runden das Ganze ab und machen auch dieses Heft nicht nur zu einer unterhaltsamen Lektüre, sondern auch zu einem wichtigen Beratungsmittel für jeden Bnchfrennd und für jeden, der es erst werden will. Die Bedeutung von »Buch und^Volk« als Werbemittel in der Hand des Sortimenters braucht nach dem Ge sagten nicht mehr besonders beschrieben zu werden. 139
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder