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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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x° 42, 19. Februar 1935. Redaktioneller Teil. langte unmittelbare Anstellungsverhältnis bedeutet nicht die Zah lung eines Festgehalts an die Werber. Nach wie vor ist also Pro visionszahlung zulässig, jedoch sind die Werber zur Sozialver sicherung anzumelden, auch ist von den gezahlten Provisionen Lohn steuer einzubehalten und an die Finanzbehörde abzusühren. Etwaige Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich der praktischen Gestaltung des Anstellungsverhältnisses, werden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Anordnung durch nähere Durchführungsbestimmungen beseitigt. Auch ist damit zu rechnen, das; der Neichsverband nach Genehmignng durch die NeichSprcssekammer ein Anstellungsvertragsformnlar her- ausgeben wird.« Schriftleitergeseh Der Neichsverband der Deutschen Zeitungsverleger und der Neichsverband der Deutschen Presse weisen darauf hin, daß die 88 17 und 19 des Schristleitergesetzes dort, wo sie bisher nicht Beachtung gesunden haben sollten, unter allen Umständen durchgeführt werden müssen. Nach 8 17 bedürfen Verträge über die Anstellung eines Schriftleiters der Schriftform. Diesen schriftlichen Anstcllungsver- trägen ist der Normaldienstvertrag zugrunde zu legen. 8 19 fordert, daß in allen den Redaktionen, in denen mehrere Schriftleiter beschäftigt sind, vom Hauptschriftleitex auf Grund der Anstellungsverträge und der ergänzenden Anordnungen des Ver legers ein schriftlicher Geschäftsverteilungsplan aufzustellen ist, aus dem hervorgehen muß, welchen Teil der Arbeiten jeder einzelne Schriftleiter zu erledige« hat uud inwieweit er gegenüber anderen Schriftleitern Anweifungsbesugnis besitzt. Wieviel Personen sind im Zeitschristenhandel beschäftigt den werbenden Zeitschriftenhandel e^ V. insgesamt beschäftigten Per sonen stellt sich nach der am 1. Oktober 1931 vorgenommenen Zählung auf 59 026. Unter Hinzurechnung der inzwischen neu in den Verband aufgenommeuen Firmen sowie derjenigen, die nur zum geringeren Teil ihres Umsatzes werbenden Zeitschriftenhandel betreiben und infolgedessen einem anderen Verbände angeschlossen sind, wird die Gesamtzahl der im werbenden Zeitschriftenhandel tätigen Personen auf rund 75 000 geschätzt. (Der Zeitschriftenverleger Heft 3/1935.) Pflichtindruck von Zeitungen Ter Präsident der Neichspressekammer hat unterm 13. Februar 1935 nachstehende Bekanntmachung erlassen: 1. Ein Zeitungsverleger, der bei der Errechnung der Auflage seines Blattes für den Pflichtindrnck oder die dem Werberat der deut schen Wirtschaft zu erstattende Auflagcnmeldnng eine höhere Zahl von Stücken zugrundelegt, als er nach den im Zcitungsgewerbe herrschen den wirtschaftlichen Anschauungen drucken dürfte, und somit die Mög lichkeit einer falschen Beurteilung der Verbreitung oder des Werbe wertes seines Blattes schafft, verstößt gegen die im Wettbewerb der Zeitungen untereinander zu beachtenden guten Sitten. 2. Zeitungen, die in ihrem Pflichtindruck oder in Spalte 1 der Auflagenmeldnng eine Zahl angeben, die 12 v. H. höher liegt als die Summe der Durchschnittszahlen der an vollzahlende Bezieher und an übrige ständige Empfänger gelieferten sowie der im Einzelvertrieb verkauften Stücke, sind verpflichtet, hierüber bis zum 10. desjenigen Monats, in dem sie die Angaben bringen, Meldung an ihren zu ständigen Landesverband zu erstatten. In dieser Meldung sind gleich zeitig die Gründe aufzuführen, die den erhöhten Überdruck veranlassen. 3. Der Leiter des Neichsverbandcs wird ermächtigt, für bestimmte Bezirke im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesverband einen höheren als den in Ziffer 2 angegebenen Vom-Hundcrl-Satz mit der Maßgabe festzusetzen, daß die nach Ziffer 2 erforderliche Anmeldung erst bei Überschreiten dieses Vom-Hundert-Satzes notwendig ist. Bezieherwerbung Der Neichsverband der Deutschen Zeitungsverleger gibt zur Er gänzung seiner Anordnung vom 19. Oktober 1931 bekannt: Die Ver sendung von Freistücken zur Beziehcrwerbung ist zulässig. In einem fortlaufenden Zeitraum darf sie an die gleichen Bezieher nur zwei mal während eines Jahres erfolgen. Der fortlaufende Zeitraum darf bei täglich erscheinenden Zeitungen die Tauer von einer Woche, bei nicht täglich erscheinenden Zeitungen, Wochenzeilungcn und illustrier ten Zeitungen von zwei Wochen nicht überschreiten. Die Zwischenzeit zwischen zwei Lieferungen muß mindestens ein Vierteljahr betragen. Bezeichnung der politischen Richtung Aus gegebener Veranlassung weist der Verein Deutscher Zei tungsverleger darauf hin, daß für die Benennung der politischen Rich tung der Zeitungen in den Zeitungskatalogen (und damit überhaupt in der Eigenwerbung) nur zwei Bezeichnungen in Frage kommen können: »nationalsozialistisch« oder »national«. Als »nationalsozialistisch« dürfen sich nur die Zeitungen bezeich nen, die durch den Neichsleiter für die Presse der NSDAP, als partei amtlich anerkannt sind. Die Presse in Japan Japan ist eine Nation der alles verschlingenden Zeitungs- und Zeitschriftenleser. Aus einem Aufsatz in der in englischer Sprache in Tokio erscheinenden Zeitung »The Japan Times« über die Entwick lung und Bedeutung der japanischen Presse bringt der »Völkische Be obachter« am 29. Januar u. a. folgende Angaben: In diesem kleinen Jnselreich von 65 Millionen Menschen gibt es über 100 Tageszeitun gen, mindestens 550 Wochenblätter, und nach den neuesten Statistiken 6700 Zeitschriften, die dreimal im Monat erscheinen. Die bedeutend sten japanischen Zeitungen übertreffen an Auflagenhöhc die meisten maßgebeüden amerikanischen Blätter, und zwar deshalb, weil die japanischen Blätter beinahe die ganze Insel am Tage der Veröffent lichung erreichen. Die Zeitungen »Osaka Mainichi« und »Osaka Asahi«, die in der starkbevölkerten Provinzhauptstadt herauskoinmen, haben eine Auflage von fast 1500 000 Stück. Ihre Schwesterblätter in Tokio, die »Tokio Nichi Nichi« und »Tokio Asahi« haben einen Umlauf, der nahe au eine Million herankommt. Die Zeitung »Tokio Aomiuri« erreicht 750 000 Leser, während das konservative Blatt »Jiji eine Auslage von 500 000 Exemplaren hat. — Es gibt fünf Zeitungen in Japan, die in englischer Sprache erscheinen. Zeitungsbeilagen Ta Drucksachen nur im Gewicht bis 500 Gramm zugelassen sind, dürfen auch die als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen zu ver sendenden Drucksachen das Gewicht von 500 Gramm nicht über schreiten. Das Wochenendtreffen der westdeutschen Buchhändler am 9. und 10. März 1935 in Köln wird veranstaltet von den West gauen der Fachschaft der Angestellten im Bund reichsdeutscher Buch händler in Gemeinschaft mit dem Kreisverein der Rheinisch-west fälischen Buchhändler (Westgaue des Bundes reichsdeutscher Buch händler) und dem Ortsverein der Kölner Buchhändler. Das Treffen will eine zuverlässige Unterrichtung geben über das wesentlichste Schrifttum über das Deutschtum im Auslände, die praktische buchhäudlerische Arbeit fördern, Anregungen vermitteln und einen lebendigen Gedankenaustausch herbeiführen. Sonnabend, den 9. März, 20.30 Uhr, spricht in einem öffent lichen Vortrag, als Auftakt zu einer Woche des auslanddeutschen Buches in Köln (gemeinschaftlich vom Buchhandel und dem Volks- bund für das Deutschtum im Ausland veranstaltet), im Hochzeitssaal der Kölner Bürgergesellschaft vr. Pani Rohrbach über Deut sches Weltwandern. Eine Jugendgruppe wird vor und nach dem Vortrag einige Volksdeutsche Lieder aus auslauddeutschen Ge bieten singen. (Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmer an der Buchhändlertagung Eintrittskarte zugesandl.) Nach dem Vortrag Be sichtigung der Buchausstellung im Nebensaal (Einpfangssaal) und Zusammensein der Buchhändler. Sonntag, den 10. März, 9.30 Uhr im Hochzeitssaal der Kölner Bürgergesellschaft: Professor Joseph A n tz - Bonn gibt eine Über sicht über die wichtigsten Bücher auslanddeutschen Schicksals, deren Kenntnis für den Buchhändler wichtig ist. Nach einer kurzen Pause: Arbeitsgemeinschaft und Aussprache. — 13 Uhr: Gemeinsames Mil tagessen (NM 1.—). — 11 Uhr: Besichtigung der B u ch a u s stel lt! n g und Nundgang durch die innere Stadt: Besichtigung der S o n d c r f e n st e r für einen Wettbewerb Kölner Jungbuchhändler und Beurteilung. — 16 Uhr: Zusammensein mit Karl Götz, dem Ver fasser des Buches »Dos Kinderschiff«. Karl Götz wird aus seinen reichen Erlebnissen unter Deutschen im Ausland erzählen lind aus seinem Buch vorlesen. Sofortige Anmeldung, auch der Kölner Teilnehmer, ist unbedingt erforderlich (an Adolf Gondrom, Köln-Klettenberg, Siebengebirgs- allee 70). 143
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