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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nr. 102. Ich d Zb M." ^ Liak» ISHrllch. «uvlarrd ^I^lgt Li^rvikg ^ Äaum >/^6.13.50M^ 2SM..^, s. ^0M-: Iur Nicht- E MAMümLMorftMrMiüW'FeÄWM'WNM^^ Leipzig, Donnerstag, den 3. Mai 1917- 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. rlrheberrechtserntragsrolle. In der hier geführten Etntragsrolle sind heute folgende Einträge bewirkt worden: Nr. 514. Frau Annh Mahn geb. Wothe in Leipzig-Stötteritz, geboren am 3V. Januar 1858 zu Berlin, meldet an, daß sie die Urheberin der im Verlage von Paul Lift in Leipzig unter dem Pseudonym Anny Wothe erschienenen nachgenannten Werke sei: Erscheinungsjahr: 1. Weltvergessen 1896, 2. Der Berg des Lichts ------- 1897. Tag der Anmeldung: 5. März 1917- Nr. 515- Frau Anny Mahn geb. Wothe in Leipzig-Stötteritz, geboren am 30. Januar 1858 zu Berlin, meldet an, daß sie die Urheberin des im Jahre 1892 unter dem Titel Hetdezauber von Anny Wothe im Berlage von Leopold Freund in Breslau pseudonym erschie nenen Werkes sei. Tag der Anmeldung: 5. März 1917. Nr. 516- Frau Anny Mahn geb. Wothe in Leipzig-Stötteritz, geboren am 30- Januar 1858 zu Berlin, meldet an, daß sie die Urheberin der im Verlage der Firma Adolf Wahns Verlag in Leipzig unter dem Pseudonym Anny Wothe erschienenen nachgenannten Werke sei: Erscheinungsjahr: 1. Das Haus am Rhein 1888, 2. Auf Ruinen 1892. Tag der Anmeldung: 5. März 1917. Nr. 517- Frau Anny Mahn geb. Wothe in Leipzig-Stötteritz, geboren am 30. Januar 1858 zu Berlin, meldet an, daß sie die Urheberin der im Verlage der Firma B. Richters Verlag in Chemnitz unter dem Pseudonym Anny Wothe erschienenen nachgenannten Werke sei: Erscheinungsjahr: 1. Suse . . . ^ 1890, 2. Das Marchenschloß 1891, 3. Im Klosterhof 1891, 4- Es tagt 1894, 5. Warum? 1895, 6. Ragna 1898, 7. Goldjäger 1899, 8. Und doch 1900, 9- Die Siegerin 1901. Tag der Anmeldung: 5. März 1917- Eintr.-R. Nr. 5. Leipzig, am 20. April 1917. Der Rat der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. Roth. lDeutschcr Neichsanzeigcr Nr. IW vom 1- Ma! 1S17-1 Deutscher Buchhandel Kriegsges. m. b. H. Von Hans von Weber- München. Als am 27. März unter dieser Überschrift mein Aussatz im Börsenblatte erschien, war mein im gleichen Sinne geschriebener Gutachten bereits in den Händen des Herrn Generalquartier meisters- Kurze Zeit darauf hat bekanntlich der Börsenverein auf Grund einer Entscheidung der Heeresleitung bekannt gegeben, daß er die Gründung einer G. m. b. H. in die Wege zu leiten wünscht, und zu Zeichnungen aufgefordert. Wieviel bisher gezeichnet wurde, weiß ich nicht. Bekannt ist mir nur, daß der Münchener und der Bayerische Verein zusammen sasi 100 000 gezeichnet haben, eine Tatsache, die hoffen läßt, daß das angenommene Grundkapital von 300 000 erreicht oder überzeichnet werden wird. Mittlerweile sind Meinungsäuße rungen maßgebender buchhändlerischer Stellen erfolgt und z. T. veröffentlicht worden, aus denen hervorgeht, daß an diesen Stellen die Neugründung offenbar noch nicht mit der wünschenswerten Begeisterung begrüßt wird. Ja, aus einigen Veröffentlichungen können Zweifel darüber hcrausgelesen wer den, ob eine solche Gründung überhaupt angezeigt und am Platze sei. Es scheint, als ob immerhin verständliche Bedenken kol legialer Art oder ähnliche verhindert haben, daß allerseits die ganz außerordentliche Bedeutung klar wird, die diese Gründung für den ganzen deutschen Buchhandel haben kann — bei sach gemäßer Durchführung und bei gutem Willen. Dcshalb ist es mir vielleicht erlaubt, in letzter Stunde noch einmal das Wort hierzu zu ergreifen. Wie es eine Ehrenpflicht der Landwirtschaft und des Lebensmitielhandels ist und stets sein sollte, die Ernährung von Heer und Volk mit allen Kräften in bester Weise durchzuführen, so ist es ganz zweifellos ebenso Ehrensache für den deutschen Buchhandel, die geistige Ernährung des Heeres so vortrefflich, wie es nur irgend möglich ist, durchzuführen. Es muß durch gesetzt werden, daß jedes geistige Bedürfnis unserer Helden an allen Fronten, so gut und schnell es nur geht, befriedigt wird. Nur praktische militärische oder sittliche Bedenken können hier Ausnahmen veranlassen. Es ist klar, daß nicht jeder einsieht oder einsehen will, daß eine große Zahl von Feldbuchhandlungen ebenso wie andere öffent liche Buchhandlungen, z. B. dis auf Bahnhöfen und Schiffen, ganz erhebliche Mängel aufweisen. So viel dürfte aber wohl allerseits zugegeben werden, daß der alte ideale Standpunkt des deutschen Buchhandels auch heute noch gilt, der wertvollen Literatur jeden nur möglichen Weg zu öffnen und zu erhalten. Wer seichte Unterhaltungs- bücher verlangt, soll sie haben. Ebenso wie der, der bessere Kost zu haben wünscht oder dadurch, daß ihn der Buchhändler zu ihr bekehrt, zum dauernden Bezieher guter Bücher erzogen werden kann, auf das gleiche Recht Anspruch hat. Eine geradezu erdrückende Menge von Klagen kamen aber an alle Stellen, die hierfür in Frage kommen, darüber, daß berechtigte Wünsche nicht berücksichtigt wurden oder werden konnten, so daß die Kunden vor die Wahl gestellt wurden, zu verzichten oder sich mit nicht gewünschter, vorrätiger, weniger wertvoller Kost zu begnügen. S17
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