Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19141021
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191410215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19141021
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-10
- Tag1914-10-21
- Monat1914-10
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
245, 21. Oktober 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Damit ist mitten im Kriege, allerdings von einem neutralen Lande, deutlich ausgesprochen worden, daß die Berner Literarunion nicht nur fest gegründet ist wie seit 1886, sondern daß auch die vor sechs Jahren eingeführten Verbesserungen nunmehr ebenfalls in den Beziehungen dieses Landes zu den anderen Verbandsstaaten (Schweden immer noch ausgenommen) in Wirksamkeit treten sollen. Die Rechtskraft der Berner Union tritt bei der gegenwärtigen Sonnenfinsternis des Völkerrechts in ihren Konturen um so schärfer hervor. Röthlisberger. Bekanntmachung betreffend die Behandlung feindlicher Zollgüter. Vom 15. Oktober 1914. — Der Bundesrat hat auf Grund des 8 9 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bnndesrats zu wirtschaft lichen Maßnahmen nsw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) znm Zwecke der Vergeltung folgende Verordnung erlassen: 8 l. Waren, die sich am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung innerhalb der Reichsgrenze für Rechnung einer natürlichen oder juristi schen Person befinden, die in Belgien, Frankreich, Großbritannien oder Rußland oder in den Kolonien und auswärtigen Besitzungen eines die ser Länder ihren Wohnsitz oder Sitz hat, solange sie noch nicht in den freie» Verkehr getreten sind, durch die Zollbehörde vorläufig festzu halten. Als noch nicht in den freien Verkehr getreten gelten im Sinne dieser Vorschrift auch Waren, die mit der Aussicht auf Zollbefreiung für den Fall ihres Wiederausganges abgefertigt sind. 8 2. Uber Waren, die noch nicht in den freien Verkehr getreten sind, hat auf Verlangen der Zollbehörde jeder Auskunft zu erteilen, der »nt ihrer Beförderung oder Aufbewahrung oder ihrem Absatz befaßt ist; er hat insbesondere seine Geschäftsbücher vorzulegen und die Be sichtigung der Waren zu gestatten. Zur Erfüllung dieser Pflichten tan» er durch Geldstrafen angehalteu werde», deren Gesamtbetrag 3909 ,/k nicht übersteigen darf. 8 3. Der Reichskanzler kann im Wege der Vergeltung anordnen, daß die fcstgehaltencn Waren zu gunsten des Reichs eingezogen werden. 8 4. Die Einziehung erfolgt durch einen Beschluß des Hauptamts. Vor dem Beschluß ist der zu Anträgen über die Zollbehandlung Be rechtigte zu hören. Der Einziehungsbeschluß ist dem Berechtigten zu zustellen. Gegen den Beschluß ist nur die Beschwerde an die Direktiv- behörde innerhalb eines Monats zulässig. 8 S. Aus der eingezogeneu Ware sind vorweg die Ansprüche im Inland wohnhafter Personen wegen Aufwendungen ans die Ware zu be friedigen. 8 6. Für die Zollausschlüsse (Freihäfen) werden die zuständigen Ver waltungsbehörden durch die Landeszentralbehörde bestimmt. 8 7- Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler kann die Verordnung auf andere als die im 8 1 bezeichneten feindlichen Gebiete ausdehnen; er kann die nach 8 3 erlassenen Anordnungen aufheben oder beschränken. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von der vorläufigen Fest haltung (8 1) zulassen. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit die Verordnung außer Kraft tritt. Berlin, den 15. Oktober 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco. Eine Kundgebung der deutschen Universitäten. — Die Universitäten des Deutsche» Reiches haben an die Universitäten des Aus landes folgende Kundgebung gegen die englisch-russisch-französtsche Liigenpolitik gerichtet: Der Feldzug systematischer Lüge und Verleum dung, der schon seit Jahren gegen das deutsche Volk und das Deutsche Reich von ihren Gegnern geführt wurde, hat seit Ausbruch des Krie ges alles iibertroffen, was man selbst der gewissenlosesten Presse zugctraut haben würde. Soweit es sich dabei um Dinge handelt, die unserem Kaiser und seiner Regierung zur Last gelegt werden, ist die Abwehr Sache der berufenen Stellen. Sie ist erfolgt, gestützt ans schla gende Beweise. Wer die Wahrheit kennen will, kann sie erfahren, und wir vertrauen, daß sie sich Bahn brechen wird. Wenn wir aber mitansehen sollen, daß die neidische Bosheit unserer Feinde sich nicht schämt, unser Heer und in ihm unser ganzes Volk barbarischer Grau samkeit und sinnloser Zerstörungswut zu beschuldigen, und baß sie damit auch ini neutralen Ausland und dort, wo man uns sonst wohl gesinnt ist, einen gewissen Glauben zu finden scheint, so fühlen wir, denen die Pflege menschlicher Bildung in unserem Vaterlande vorzugs weise anvertraut ist, uns verpflichtet, aus der Zurückhaltung, die uns Beruf und Stellung anferlegen, mit einer lauten Verwahrung hervorzutrcteu. Darum wenden wir uns jetzt an die Körperschaften, mit denen wir uns bisher in gemeinsamer Arbeit für die höchsten Ideale der Menschheit verbunden wußten, und mit denen wir auch in dieser Zeit, da Haß und Leidenschaft die Welt beherrschen und die Geister ver wirren, eines Sinnes zu bleiben hoffen im gleichen Dienste der Wahr heit. Wir wenden uns an sie im zuversichtlichen Vertrauen, daß un sere Stimme Gehör und der Ausdruck unserer ehrlichen Entrüstung Glauben finden wird. Wir legen außerdem Berufung ein an die Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit der vielen Tausende in der ganzen Welt, die als gern gesehene Gäste in unfern Lehranstal ten Teilhaber geworden sind an dem Erbe deutscher Kultur und die dabei Gelegenheit hatten, das deutsche Volk in der Arbeit des Frie dens zu sehen und kennen zu lernen, mit seinen, Fleiß und seiner Rechtlichkeit, seinem Sinn für Ordnung und Zucht, seiner tiefen Ach tung vor aller geistigen Arbeit und seiner innigen Liebe zu Wissen schaft und Kunst. Euch alle, die ihr wisset, daß unser Heer kein Söldner heer ist, daß es die ganze Nation von. Ersten bis zum Letzten um faßt, daß es von den besten Söhnen des Landes geführt wird und daß auch zu dieser Stunde in seinen Reihen Tausende aus unserer Mitte, Lehrer wie Schüler, als Offiziere und Soldaten auf russischen und französischen Schlachtfeldern für ihr Vaterland bluten und fallen; euch, die ihr selbst gehört und gesehen habt, in welchem Geiste und mit welchen, Erfolge bei uns die Jugend unterrichtet und erzogen wird, und daß ihr nichts so tief cingeprägt ist, wie Achtung und Be wunderung für die Schöpfungen menschlichen Geistes in Kunst, Wissen schaft und Technik, wes Landes und Volkes sie immer sein mögen, euch, die ihr alles das wißt, rufen wir zu Zeugen auf, ob es wahr sein kann, was unsere Feinde er zählen, daß das deutsche Heer eine Horde von Bar baren und eine Bande von Mordbrennern sei, die ihre Lust darin finden, wehrlose Ortschaften dem Erdboden gleich zu machen und ehrwürdige Denk mäler der Kunst und Geschichte zu zerstören. Wenn ihr der Wahrheit die Ehre gebe» wollt, so werdet ihr mit uns der festen Überzeugung sein, daß die deutschen Truppen, wo immer sie zu Zerstörungen schreiten mußten, dies nur getan haben können in der bittern Notwehr des Kampfes. Alle die aber, z» denen die ver leumderischen Berichte unserer Feinde dringen und die von der Leidenschaft noch nicht ganz verblendet sind, beschwören wir im Namen der Wahrheit und Gerechtigkeit, daß sic solchen Beschimpfungen des deutschen Volkes ihr Ohr verschließen und sich ihr Urteil nicht von denen verschreiben lassen, die immer aufs neue beweisen, daß sie durch die Lüge zu siegen hoffen. Wenn nun in diesem furchtbaren Krieg, in dein unser Voll nicht nur um seine Macht, sondern un, sein Dasein und seine ganze Kultur zu kämpfen gezwungen wird, wenn in ihm das Werk der Zerstörung größer sein sollte, als in früheren Kriegen, und mancher kostbare Wert der Kultur der Vernichtung anheimfällt, so lastet die Ver antwortung dafür ungeteilt auf denen, die sich nicht damit be gnügen wollten, diesen ruchlosen Krieg zu entfesseln, nein, die auch davor nicht zurückschreckten, der friedlichen Bevölkerung zu heim tückischem Überfall Mordwaffen gegen unsere auf den Kriegsbrauch aller gesittete» Völker vertrauenden Truppen in die Hand zu drücken. Sie allein trifft die Schuld an allem, was hier geschieht; sie wird auch für den bleibenden Schaden, den die Kultur dabei erleidet, der Fluch der Ge schichte treffen. Im September 1914. Die Universitäten Tübingen, Berlin, Bonn, Breslau, Erlangen, Frankfurt, Freiburg, Gießen, Göttin - gen, Greifswald, Halle, Heidelberg, Jena, Kiel, Kö nigsberg, Leipzig, Marburg , München, Münster, Rostock, Strahburg, Würzburg. Nabattoergiitung bei Postbezug von Zeitschriften. — Wie in früheren Jahren (zuletzt 1913, Nr. 289 n. 302) will das Börsenblatt wieder eine Liste derjenigen Zeitschriften veröffentlichen, die den durch die Post beziehenden Sortimentern eine Rabattverglltung gewähren. Wir richten daher an alle Zeitschriften-Verleger und auch Sortimentsbuchhandluugen, die uns dabei unterstützen wollen, die höf liche Bitte, der Redaktion des Börsenblattes mit direkter Post die nö tigen Angaben zu machen. Erforderlich sind: a) Titel der Zeitschrift, k>) Verlagsfirma, o) genaue Angabe des Betrags der Vergütung bei vierteljährlichem — halbjährlichem — oder jährlichem Bezüge; Ver gütung für Partiebezug ist besonders anznführen. Wird die Vergä ll 559
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder