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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1915
- Strukturtyp
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- 1915-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1915
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- Deutsch
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9, l3. Januar 1915. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. eine anschlosscn: Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats buchhändler, Verein Leipziger Musikalienhändler, Verein Leipziger Kommissionäre, Vereinigung deutscher Grosso- und Kommissionsbuch- händlcr, Allgemeiner deutscher Bnchyandlungsgehilfenverband Kreis Leipzig, Buchhandlnngs-Gehilfen-Verein zu Leipzig, Dentschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft, »Eule«, Ortsgruppe Leipzig der Allge meinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen, Vereinigung ehemaliger Buchhändlerschüler und Unterstützungskasse flir Buchhänd- lcrmarkthelfer. Die Erledigung der umfangreichen geschäftlichen Arbeiten über nahm die Geschäftsstelle des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, Platostraße 1a. Sitzungen des Gesamtausschnsses, in dem sämt liche angeschlossencn Vereine vertreten sind, finden regelmäßig jede Woche statt. Der Leipziger Gesamtbuchhandel bewies auch bei dieser Gelegen heit wieder seine große Opferwilligkeit, die es möglich machte, daß in kurzer Zeit rund 26 000 ^ zur Verfügung standen. Außerdem stellte der Buchhandlungs-Gehilsen-Vcrcin zu Leipzig 12 000 zur Unterstützung seiner Mitglieder bereit, und auch die Vereine: Allge meiner deutscher Buchhandlungsgehilfenverband, Allgemeine Vereini gung deutscher Buchhandlungsgehilfen und die Deutschnationale Buch- Handlungsgehilfenschaft Übernahmen in dankenswertester Weise die unmittelbare Unterstützung ihrer Vereinsmitglieder bzw. deren Ange höriger durch Gewährung von Arbeitslosen- und außerordentlicher Geldunterstützttng, wodurch die Kriegshilfskasse erheblich entlastet wird. Eingclaufen sind bis Jahresschluß 141 Gesuche um Unterstützung, von denen 11 an die vorgenannten Vereine überwiesen und 130 von der Kriegshilfskasse erledigt wurden. Für laufende Unterstützungen wurden in 60 Fällen 3050 ^ gezahlt, an einmaligen Unterstützungen erhielten 20 Personen zusammen 505 .// und zu Weihnachten wurden 41 kinderreiche besonders bedürftige Familien mit einer Weihnachts spende im Gesamtbeträge von 1195 bedacht. Ein Teil der Gesuche mußte abgelehnt werden, da es sich teils nm Auswärtige handelte, teils wurde den Gesuchstellern Stellung Angewiesen, in den übrigen Fällen lag eine wirkliche Bedürftigkeit nicht vor. Eine segensreiche Tätigkeit entfaltete die der Kriegshilfskasse an- gegliederte Stellenvermittlung. Es lagen 27 Gesuche vor, von denen Personen Stellungen im Leipziger Buchhandel verschafft werden konnten, 13 Bewerber wurden beim Rate der Stadt und bei der Rcichspost untergcbracht, nachdem beide Behörden auf entsprechende Eingaben hin sich bereit erklärt hatten, bei der Einstellung von Hilfs- bcamten Angehörige des Buchhandels mit zu berücksichtigen. Zn er wähnen ist, daß in letzter Zeit eine lebhafte Nachfrage nach jüngeren Gehilfen und Markthelfern zu verzeichnen war, der mangels geeig neter Bewerber nicht entsprochen werden konnte. Jedenfalls kann mit Sicherheit gesagt werden, daß für Leipzig eine Arbeitslosigkeit im Buchhandel nicht besteht. Auch in zahlreichen Fällen, in denen die Erlangung von staat lichen und städtischen Unterstützungen in Frage kam, konnte die Geschäftsstelle den Fragestellern erfolgreich zur Hand gehen, na mentlich aber wurde ihre Vermittlung des öfteren in Mictange- legenheiten in Anspruch genommen. So gelang es, durch einen Ver gleich einen noch mehrere Jahre gültigen Mietvertrag zu lösen, in einem anderen Falle nach längeren Verhandlungen eine nicht uner hebliche Herabsetzung des Mietpreises zu erzielen. In allen anderen Fällen ließen sich die Hausbesitzer in entgegenkommender Weise bereit finden, sich mit monatlicher Mietzahlung einverstanden zu erklären und somit den Mietern eine dankenswerte Erleichterung der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zu schaffen. Die in der Kriegshilfskasse zusammengeschlossenen Vereine des Leipziger Buchhandels können somit mit Stolz auf den Erfolg ihrer Tätigkeit znrückblicken, während der gesamte Leipziger Buchhandel in bezug auf tatkräftige Beihilfe in gewohnter Weise ein leuch tendes Beispiel der Nächstenliebe gegeben hat. Die Ortsgruppe Groß-Berlin der Allgemeinen Vereinigung Deut scher Buchhandlungs-Gehilfen wird am Sonnabend, den 16. Januar, ihren 4. Liebesgaben-Abend zum Besten der im Felde stehenden Buch händler im großen Saal des »Wilhelmshof«, Wilhelmstraße 111 ab halten. Im Mittelpunkte der Veranstaltung steht der Vortrag eigener Dichtungen Gustav H o ch st e t t e r s. Beginn pünktlich um9Uhr. Ein trittskarten für 20 sind bei der Kriegsberatnngsstelle für den Ber liner Buchhandel, Nnchhändlcrhof 2, und an der Abendkasse zu haben. Es wird gebeten, Liebesgaben mitzubringen. Am Mittwoch, den 27. Januar, wird ebenda bei freien, Eintritt eine »Vaterländische Veranstaltung« anläßlich Kaisers Geburtstags, eingeleitet durch eine Ansprache des Oberstleutnants z. D. Professors I),. Paul Pochhammer, stattfinden. Der Krieg und der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs Gehilfen- Verband. — Wie aus der Bekanntmachung in der heutigen Nummer des »Börsenblatts« heroorgeht, hat der Vorstand des Verbandes in der Voraussetzung der Zustimmung der nächsten Hauptversammlung beschlossen, daß für die am gegenwärtigen Kriege teilnehmenden Mitglieder, soweit sie verheiratet sind oder für Eltern oder Ge schwister im wesentlichen den Lebensunterhalt bestritten haben, die jenigen Bestimmungen der Begräbnisgeld-Abteilung, der Witwenkaffe nnd der Jnvaltdenkaffe vorläufig außer Kraft gesetzt werden, die das Ruhen der Rechte im Falle einer Mobilmachung vorsehen. Diese Bestimmungen besagen, daß während eines Krieges von den daran teilnehmenden Mitgliedern keine Beiträge zu leisten sind, andrerseits an die Kaffen aber auch Ansprüche nicht erhoben werden können. Es dürfte hiernach an die Hinterbliebenen eines im Felde gefallenen oder an den Folgen des Krieges gestorbenen Mitglieds weder Begräbnisgeld noch Witwen- und Waisengeld ge zahlt, noch einem durch den Krieg invalide gewordenen Mitglied das Jnvalidengeld zugebilligt werden. Diese Bestimmungen nun auf die Kollegen anwenden zu sollen, die im Kampfe zum Schutze des Vater lands Leben oder Gesundheit opfern mußten, erschien dem Vorstande als eine so große Härte, daß er Mittel und Wege suchte, ihr vor zubeugen. Das infolgedessen von dem mathematischen Sachverständigen herangezogene Gutachten erklärt die beitragsfrete Übernahme des Kriegsrisikos in dem dargelegten Umfange als für die Sicherheit der Kaffen unbedenklich. Auch das Aufsichtsamt für Prioatversicherung teilte auf Anfrage mit, daß es unter dieser und den andern satzungs- mäßigen Voraussetzungen keine Bedenken gegen die zeitweise Außer kraftsetzung dieser Vorschriften habe. Die Rechtslage ist demnach die, daß die durch die Beitragszahlung bis zum Ausbruch des Kriegs erworbenen Anwartschaften den An spruch auf die Erfüllung der Kassenleistungen auch dann begründen, wenn der Versicherungsfall im Kriege oder als dessen Folge ein- eintritt. Fällt demnach ein Mitglied der Begräbnisgeld-Abteilung und der Witwenkaffe im Kriege oder erliegt es dessen Folgen, so steht den Angehörigen dasjenige Begräbnisgeld und Witwen- und Waisengeld zu, das das Mitglied bis zum Ausbruch des Kriegs erworben hatte. Hinterläßt es Eltern oder Geschwister, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich von ihm bezogen, so haben diese als Erben das Begräbnisgeid zu erhalten. Ebenso verhält es sich mit dem Jnvalidengeld, wenn das Mitglied im Kriege oder durch dessen Folgen dauernd erwerbsunfähig wird, und mit dem Anspruch ans Beitragsrückgewähr, soweit die letztere mit versichert war. Da das Ruhen der Pflichten von dieser Ausnahmemaßregel unberührt bleibt, so fällt die Beitragszahlung während der Dauer der KrtegS- dienstleistung weg, während diese Zeit andrerseits nicht als Mitglieds zeit gerechnet wird. Weiter hat der Vorstand in der Voraussetzung der Genehmigung durch die nächste Hauptversammlung beschlossen, Frauen und Kindern der im Felde stehenden Verbandsmitglieder im Falle der Bedürftig keit aus der Stellenlosen-ttnterstlltzungskasse einmalige oder regelmäßige Notstandsuntersttttzungen zu gewähren, soweit es die Mittel der Kaffe gestatten. Mit diesen Maßnahmen ist der Verbandsvorstand den Bedürf nissen der Zeit soweit als möglich entgegengekommen und wird darin der Zustimmung aller Mitglieder sicher sein. Zwangsverwaltung russischer Unternehmungen im Deutschen Reiche. — Wie die »Tägl. Rundschau« erfährt, ist in den nächsten Tagen eine Verfügung zu erwarten, durch die auch die russischen Un ternehmungen im Deutschen Reiche unter Zwangsverwaltnug gestellt werden. Die Zahl der russischen Unternehmungen in Deutschland ist nicht groß, und man hätte vielleicht von einer derartigen Maßregel gegen sie abgesehen, wenn nicht das Vorgehen Rußlands gegen das Privateigentum der in Rußland ansässigen Deutschen, besonders gegen deren Grundbesitz, so gehässig wäre, daß sich eine Vergeltungsmaß regel geradezu anfdrüngte. Aufstellung der Bilanz während des Krieges. Der Central ausschuß Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Ver eine sprach sich am 15. Dezember einstimmig gegen den Erlaß ge setzlicher Bestimmungen aus, die eine Hinausschiebung der Bilanzauf stellung ermöglichen oder neue bindende Vorschriften über die Be wertung von Aktiven geben. Portugals Mobilisation. — Der »Nouvelliste« (Lyon) meldet aus Lissabon: Die Negierung hat Maßnahmen getroffen, um zu ver hindern, daß deutsche Propagandaschriften, die bisher den Handels häusern und den Zeitungen in großer Zahl zngingen, weiter einge führt werden können. 47
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