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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 64, 16. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Ttschn Buchhandel. 8 7. Der Gau bedarf ferner der Genehmigung des Vorstehers des Bundes: 1. zur Aufnahme von D-arlehen, 2. zum Abschluß aller Verträge, durch die der Gau auf länger als Jahresfrist oder aus Beträge von NM 500.— und mehr verpflichtet wird, 3. zur Herausgabe periodischer Druckschriften oder Vertraulicher Mitteilungen. Soweit solche erscheinen, find jeweils sofort Be legstücke an den Bund einzusenden. § 8. Der Vorsteher des Bundes kann nach Bedarf zur Beratung des Gauobmannes auf Vorschlag der Fachschaftsleiter Gausachschafs- berater ernennen. Die GaufachschaftsLerater unterstehen dem Gauobmann und haben seinen Anweisungen Folge zu leisten. Die Gaufachschaftsberater bilden zusammen mit dem stellver tretenden Gauobmann und dem Gaukassenverwalter sowie drei Ver tretern der Ortsgruppen den Gaubeirat. Die Vertreter der Ortsgruppen ernennt der Gauobmann. Der Gaubeirat, der nach Bedarf unter dem Vorsitz des Gau obmannes tagt, ist zuständig: 1. für die Beratung des Obmanns bei der Führung des Gaues, 2. für die Vorbereitung von Gemeinschaftsmaßnahmen, insbe sondere auf dem Gebiete der Werbung, 3. für die Beratung von Änderungen der Geschäftsordnung. 8 9. Die Gauversammlung wird nach Bedarf vom Gauobmann be rufen und von ihm geleitet. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Gauversammlung bestimmt ber Gauobmann. Zu den Versamm lungen ist spätestens drei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Der Gauobmann kann zu seiner Unterrichtung und soweit er es sonst für erforderlich hält, Beschlüsse der Gauversammlung herbei führen. Die Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit gefaßt werden, sind von einem vom Gauobmann zu benennenden Protokollführer aufzuzeichnen und vom Gauobmann und Protokollführer zu unter schreiben. Der Gauversammlung steht die Entgegennahme und Besprechung der Berichte des Gauobmanns zu. Vertretung nicht erschienener Mitglieder auf der Gauversamm lung ist ausgeschlossen. 8 w. Die im Gau vertretenen einzelnen Fachschaften des Bundes sVerlag, Handel, Zwischenhandel, Leihbücherei, Buchvertreter und Angestellte) sowie ihre Fachgruppen können zur Erörterung rein fach licher Fragen nach Bedarf mit Genehmigung des Gauobmannes Ver sammlungen eiüberufen. Die Versammlungen werden vom zuständigen Gausachschafts- berater geleitet. Die Beschlüsse der Gaufachschaftsversammlungen sind dem Gau obmann zur Kenntnisnahme vorzulegen. Im übrigen gilt § S ent sprechend. 8 11- Der Verkehr mit dem Vorsteher hat über die Reichsgeschäftsstelle des Bundes zu erfolgen, über alle grundsätzlichen und aus anderen Gründen wichtigen Fragen ist die Neichsgeschäftsstelle zu unterrichten. Soweit es sich um Schriftwechsel handelt, ist er abschriftlich mitzu teilen. 8 12. Der Gauobmann ist ermächtigt, die Geschäftsordnung mit Ge nehmigung des Bundesvorstehers zu ändern. 8 13. Die Bekanntmachungen des Gaues werben im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht. Bekanntmachung Wirtschaftsverband Leipziger Buch-, Kunst- und Musikalienhändler (früher: Der Verein der Buchhändler zu Leipzig.) An alle ordentlichen Mitglieder. Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 27. März 1935, 16 Uhr im kleinen Saal des Buchhändlerhauses, Portal I- Tagesordnung. Jahresbericht über das Jahr 1934. Kassenbericht des Jahres 1934. Haushaltplan für das Jahr 1935. Festsetzung der Beiträge für die Buchhändler-Lehranstalt, des Mitgliedsbeitrages und des Eintrittsgeldes. Verschiedenes. Etwa noch zu stellende Anträge von Mitgliedern können nur dann zur Verhandlung kommen, wenn mindestens zwölf stimm berechtigte Mitglieder sie unterstützen (8 26 der Satzung). Nach 8 23 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht dutch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhin dert sind. Entschuldigungsgründe sind der Geschäftsstelle des Ver bandes schriftlich vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Ge schäfte braucht der Vorsteher nicht als Entschuldigungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorsteher festgesetzten Betrag von RM 3.— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend an- zusehen ist, trifft der Vorsteher nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Der Geschäftsbericht wird vom Vorsteher vorgetragen. Die zugesandten Drucksachen bitten wir in die Hauptver sammlung mitzubringen. Leipzig, am 16. März 1935. Wirtschastsoerband Leipziger Buch-, Kunst- und Musikalienhändler A. Hicrsemann, Vorsteher. Die Aufgaben der Fachpresse vr. H. L. — Die Aufgabe der Tageszeitungen im national sozialistischen Staat ist es, in erster Linie Hilsstruppe der Regie rung zu sein. Kritik ist heute nicht mehr, wie es früher war, als Selbstzweck wichtig, sondern nur dann, wenn sie dem Aufbau dient; der Stil einer solchen Kritik ist heute noch nicht gefunden, er wird gesunden werden; wir haben Zeit, darauf zu warten, die Leistungen der Regierung haben bewiesen, daß es nötigenfalls auch einmal ohne die Kritik geht, die Träger und Bildner des neuen Stils der Kritik werden von dieser Tatsache zu lernen wissen! Wir sehen heute die Aufgaben der Fachpresse in ähnlicher Weise, wenigstens dort, wo sic über das Fachliche im engsten Sinne hinausgehen. Dieses Hinausgehen über das rein Fachliche ist in einem gewissen, je nach den besonderen Verhältnissen zu berech- 218 im nationalsozialistischen Staat nenden Maße auch in der Fachpresse nötig. Die Fachpresse ist heute Sprecherin der Stände, und jeder Stand ist Glied des gc- samtvölkischen Lebens, damit greift er über die eigentliche Berufs arbeit seiner Mitglieder hinaus und reicht hinein in die allge meinen Lebensfragen des Volkes, und wenn sie, die Mitglieder, diese Notwendigkeit auch nur bekunden in einer tätigen, aufrich tigen, die eigene Berufsarbeit entscheidend mitbestimmenden An teilnahme an dem, was täglich das ganze Volk bewegt, an den Kräften, die auf allen Lebensgebieten die Gegenwart und Zu kunft, die Geschichte des deutschen Volkes bilden. So wird es, innerhalb des deutschen Buchhandels, Haupt aufgabe der Fachorgane des Bundes sein, die Mitglieder der Fach schulen dauernd über alle für ihre Berufsarbeit wichtigen Vor gänge des buchhändlerischen und kulturellen Lebens auf dem
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