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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1935
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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MMMM-mDaMim VuMoM Nr. «4 <R. 3U. Leipzig, Sonnabend den 18. März 19S5. 1V2. Jahrgang. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Geschäftsordnung der Gaue des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Nachstehend gebe ich die Geschäftsordnung für die Gaue im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. bekannt. Die Geschäfts ordnung ist von mir genehmigt worden und am 1. März 1935 in Kraft getreten. Mit Ausnahme der Gaue Bayerische Ostmark, Essen, Halle-Merseburg, Kurhessen und Magdeburg-Anhalt, bei denen der Gauobmann noch nicht ernannt worden ist, sind sämtliche Gaue bereits im Besitz der Gau-Geschäftsordnung. Die beschleunigte Durchführung der Neuorganisation ist den Leitungen der Gaue zur Pflicht gemacht worden. Zur Aufklärung weise ich darauf hin, daß die ehemaligen Kreisvereine des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, die in den Bund cingegliedert worden sind oder noch werden, der übergeordnete Verwaltungsbezirk für die in ihnen zusammengefaßten Gaue sind. Bis auf weiteres unterstehen daher die Gauobmänuer dem zuständigen Kreisvereinsvorsitzenden, der andererseits den Weisungen des Bundesvorstehers Folge zu leisten hat. Dis Gane eines ehemaligen Kreisvereinsgebiels haben ihre Aufgaben gemeinsam durchzufiihren. Die Übernahme der Krcisvereine in ^en Bund ist getroffen worden, weil damit gerechnet werden kann, daß die endgültige gebietsmäßige Neugliederung des Reiches ungefähr den ehemaligen buchhändlerischen Kreisvereinsgebieten entsprechen wird; dieser endgültigen Reichsgliederung werden dann auch Reichsschrifttumskammer und Bund folgen. Es handelt sich also bei der jetzigen Gaueinteilung um eine einstweilige Regelung. In den nächsten Tagen wird die Geschäftsordnung für die Ortsgruppen und örtlichen Arbeitsgemeinschaften des Bundes veröffentlicht werden. Im Anschluß daran erfolgt die Veröffentlichung der bisher ernannten Ortsgruppen-Obmänner. Die Liste umfaßt bis jetzt 21 Gaue. Zehn Gaue stehen noch aus; ich ersuche dringend darum, daß sie ihre Meldungen baldigst einreichen. Leipzig, den 12. März 1935. Baur, Vorsteher. des Gaues Geschäftsordnung im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. i. Der Gau ist die verwaltungsmäßige Unter gliederung derjenigen Mitglieder des Bundes Reichsdeutscher Buch händler e. V. l>m folgenden Bund genannt), die in seinem Gebiet ansässig sind. Ihm obliegt im Rahmen der Aufgaben des Bundes die Selbst verwaltung des im Gaugebiet ansässigen Buchhandels. Zur Erledigung der laufenden Arbeiten kann eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Sie hat ihren Sitz in Die Anstellung eines Geschäftsführers bedarf der Zustimmung des Bundesvorstehers. Das Geschäftsjahr laust vom 1. April bis zum 31. März. 8 2. Der Gau gliedert sich ln Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften. In Orten, in denen fünf oder mehr buchhändlcrische Firmen des Bundes ansässig sind, werden Ortsgruppen, und in Orten, in denen weniger als fünf, aber mindestens drei ansässig sind, Arbeitsgemein schaften gebildet. 8 3. Der Gau steht mit seinen Gliederungen dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung. 8 4. Beiträge werden nicht erhoben. Zur Deckung der Verivaltungs- kosten wie Neisespesen der Gauobleute usw. erhält der Gau vom Bund einen vom Bundcsvorstehcr für jedes Geschäftsjahr festzu- setzenden Anteil des von den Gauangehörigen an den Bund zu zah lenden Jahresbeitrages. Erfordern besondere Aufgaben des Gaues besondere Umlagen, so dürfen diese vom Gauobmann nur mit Genehmigung des Bundes festgesetzt und erhoben werden. 8 s. Zur Durchführung der Aufgaben des Gaues dienen die Gau versammlung, die Gaufachschaftsoersammlung und folgende, ehren amtlich geleitete Ämter: 1. der Gauobmann, L. der stellvertretende Gauobmann, 3. der Gaukassenoerwalter, 4. der Gau-Beirat. Notwendige Auslagen werden vergütet. Für Kahrtkosten und Tage gelder gelten die von der Neichsschrifttumskammer ausgestellten Grundsätze. 8 S. Der Gau wird vom Gauobmann geführt. Er und sein Stell vertreter werden vom Vorsteher des Bundes ernannt und abberufen. Der Gauobmann ernennt den Kassenvcrwalter. Der Gauobmann, im Behinderungsfalle sein Stellvertreter, ist berechtigt, alle zur Durchführung der Angelegenheiten des Gaues erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Den Anweisungen des Vor stehers des Bundes hat er Folge zu leisten. Der Bundesvorsteher kann nötigenfalls an seiner Stelle die erforderlichen Anordnungen tresfen. Der Gauobmann und der Gaukassenverwalter sind dem Vor steher des Bundes für die Kassensllhrung des Ganes verantwortlich. Im zweiten Monat eines jeden Kalenderjahres haben sie den Haus haltplan für das kommende Geschäftsjahr auszustellen. Dieser bebars der Genehmigung des Bundesvorstehers. 217
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