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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1915
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- Deutsch
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^ 10, 14, Januar 1915, Redaktioneller Teil, — oder wie sie mit geläufigerer Bezeichnung belegt werden: Skontri — sind am zweckmäßigsten auf dauerhaftem mittelstarken Karton zweiseitig gedruckt herzustcllen. Die unter »Vorberech nung« gegebenen Beispiele zeigen eine sich vorteilhaft bewährte Fassung des Formulars, Mit der Größe von 22:30 am ist gut auszukommen. Auf die Skontri wird nur die Gesamtsumme der Herstellungs kosten übernommen. Die alljährlichen Vertricbskosten und die sonst entstehenden Extraausgaben für Umbiudcn usw, sind auf dem Erfolgkonto zu belasten und werden zu diesem Zwecke aus dem Kassenbuche, dem Buchbinder-, Druckerei- und Papierbuche, dem Inseraten- und Beilagenbuche, Klischeeherstellungs- und -Ver kaufsbuche, Autorenbuche (Teil- oder Nachzahlungen von Hono rar, Einnahme für verkaufte Übersetzungsrechte usw,) und Porto- buchc, nötigenfalls auch aus den Lieferantenrechnungen zusam- mengctragen. Empfehlenswert ist es, für diese Zwecke die Rech nungen zugrunde zu legen, und an Hand der Bücher die Vollstän digkeit zu kontrollieren. Bei Werken, die von der Buchbinderei nur nach Bedarf in entsprechender Anzahl hergestellt werden (wo also nicht auf einmal die ganze Auflage fertiggestellt bzw, ab gerufen wird), ist die Buchbinderarbeit nur jährlich je nach Ab nahme mit auf das Skontro zu setzen. Um nun für den jährlichen Abschluß der Erfolgkonten eine Erleichternng und Sicherung zu haben, empfiehlt sich eine Aufstellung derjenigen Werke, bei denen die Buchbinderarbeit bereits voll belastet ist. Werden an Exemplaren solcher Bücher Reparaturen borgcnommen, so sind die Kosten dafür natürlich trotzdem dem Skontro zu belasten. Für Ausgabeposten, an denen verschiedene Artikel des Ver lags partizipieren (z, B, bei Sammelprospekten und größeren Inseraten), sind besondere Sammel- oder Verteilungskonten an zulegen, upd der auf das einzelne Werk entfallende Teil in Ge samtsumme als Anteil dem Erfolgkonto unter Angabe der Num mer des Sammelkontos zu belasten. Die Zahl der abgesetzten Exemplare und die vereinnahmten Beträge weist die Statistik aus. Die Vorratsangabe ist dem Jnventurbuche oder den einzelnen Lagcrbüchern zu entnehmen, Wohl zu berücksichtigen ist dabei, daß bei Artikeln, von denen die beim Buchbinder lagernden broschierten und gebundenen Vor räte unbezahlt sind, diese fertigen Exemplare nur als R o h Vorrat eingesetzt werden, weil sonst durch das Mehr der Broschur- oder Einbandkosten diese Exemplare der Vorräte eine unrechtmäßige Höhe erreichen. Die Folge davon wäre sonst, daß der Gewinn am Absatz in diesem Jahre sich ebenfalls unrichtig ausweist und daß bei tatsächlicher Abnahme und Bezahlung dieser Exemplare in den folgenden Jahren eine weitere Verschiebung eintreten würde. Im gewöhnlichen Lauf der Dinge bietet ein Skontro nach dem Jahresabschluß fast immer das gleiche Bild: Vorhandener Jahres gewinn und Verminderung der Herstellungskosten oder nach deren Deckung Erhöhung des Reingewinns. Bei größeren, nicht ren tierenden Vertriebsaufwendungen kann aber auch der Fall ein treten, daß sich ein Verlust am Jahresabsatze und eine Erhöhung des noch zu deckenden Betrags bzw, Verminderung des Rein gewinns zeigt. Auch auf diese Bewegungen der Ergebnisse und ihre Ursachen soll im Nachstehenden näher eingegangen werden, Honorar, Es ist nicht selten, daß das Autorhonorar eines Artikels nur für einen Teil der Auflage bezahlt wird, während der Honorar rest nach Absatz einer bestimmten Anzahl Exeinplare fällig ist. Das geschieht besonders in solchen Fällen, wo der Absatz voraussicht lich nicht die ganze Auflage trifft. Es wird dabei meist auch nur das bei Erscheinen tatsächlich gezahlte Honorar in die Kalkula tion mit eingesetzt. Das hat Wohl den Vorteil für sich, daß der Herstellungskostenprcis des einzelnen Exemplars niedriger gestellt werden kann. Wenn jedoch der Honorarrest später doch gezahlt wird und der Ladenpreis wäre seinerzeit ebenfalls im Verhält nis zum Exemplarkostenpreis ermäßigt worden, so würde durch die Nachzahlung der Gewinn an diesem Unternehmen bis zu einem gewissen Grade illusorisch. Andererseits bildet freilich dieser noch nicht gezahlte Honorarrest keinen eigentlichen Bestand teil der Kalkulation, Da cs jedoch für die Käufer der Bücher viel fach ohne Belang ist, ob der Ladeirpreis durch die erst später fällige Honorarteilzahlung um einige Pfennige — und um diese handelt es sich meist nur pro Exemplar — niedriger ist, als wenn dem Verfasser das Honorar im voraus voll bezahlt würde, während für den Verlag die Mehreinnahme von erheblicher Bedeutung ist, so empfiehlt sich in Zweifelsfällen ein Mittelweg, Dieser be steht darin, daß man die Kalkulation zwar nur mit dem wirklich gezahlten Honorarbetrag aufstellt, aber die Preisbemessung so hält, wie sie sich bei Zugrundelegung des vollen Honorars ergebe» würde. Dieser scheinbar höhere Gewinn wird aber auf sein natür liches Maß zurückgeführt, sobald der Honorarrest zur Auszahlung gelangt. Es besteht nur die Frage: wie ist im vorerwähnten Falle die nachträgliche Zahlung des Honorarteiles auf dem Erfolgkonto zu behandeln? Für das erste erfolgt Belastung als Ausgabe in dem betreffenden Jahre, Dadurch wird der Absatzgewinn dieses Jahres erheblich geschmälert, wenn nicht gar in einen Verlust verwandelt, und der noch zu deckende Betrag der Herstellungs kosten erhöht sich um diese Zahlung, Ist bereits ein Reingewinn erzielt, so verringert er sich ebenfalls. Einem anderen Modus, wonach sich der zur Zeit des Abschlusses vorhandene Vorrat um den auf das einzelne Exemplar davon entfallenden Teilbetrag der Honorarrestzahlung erhöht, ist nicht das Wort zu reden, da es Grundsatz sein sollte, daß der Selbstkostenpreis für die Laufzeit der Auflage unveränderlich bleibt. Das ergäbe, daß alle diese Extraausgaben nur in diesem einen Jahre vermindernd auftreten, die anderen Jahre bringen dann wieder den vorgesehenen Nor malgewinn, Bei Pauschalhonoraren ist diese Nachberechnung vermieden. Bei einzelnen Artikeln, besonders Schulbüchern, kommt es vor, daß die vorgesehene Anzahl der über die Auflage hinaus honorarfrei gedruckten Werbeexemplare überschritten wird. So weit der Vertrag keine Bestimmung darüber enthält, wird in den meisten Fällen der Autor sich nach Auseinandersetzung der Sach lage bereit erklären, auf das Honorar für diese mehr abgegebenen Freiexemplare zu verzichten, kommt doch der etwaige Erfolg die- ser Mehrausgabe ihm ebenso zugute wie dem Verleger, Für ge wöhnlich wird diese Frage spruchreif, wenn die Auflage zu Ende geht und mit dem Verfasser Verhandlungen wegen der Neu auflage gepflogen werden. Wird der Honorarabzug für diese Exemplare praktisch, so ist, wenn das Resthonorar erst gezahlt wird, dessen Ermäßigung gegeben, und eine besondere Behand lung kommt dafür nicht in Betracht, Wird dagegen dieser Nach laß für die Zahlung des Honorars der Neuauflage vorgesehen, so ist der Abzugbetrag dem Skontro der alten zu Ende gehenden Auf lage gutzubringen und das volle Honorar in die Kalkulation der Neuauflage einzustellen, Gesetzesausgaben, Kommentare, juridische Werke, Schulbücher, wissenschaftliche Werke usw, müssen des öfteren veränderten Neu auflagen Platz machen, ohne daß die Vorräte der laufenden Auflage verkauft sind. Mag die Ursache dafür in neuen gesetz geberischen Maßnahmen, Anordnungen von Behörden, wissen schaftlichen Fortschritten usw, zu suchen sein oder geschieht es zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit, — säst immer trifft den Ver leger ein erheblicher Verlust, Hinzu kommt vielfach noch das Ri siko, das der Verleger durch Herausgabe der Neuauflage eingeht, denn nicht immer sind die Änderungen, besonders bei Artikeln mit fest umschriebenem Interessentenkreis, in der Auffassung des Pu blikums derart, daß sich die Anschaffung dieser veränderten Auf lage als notwendig oder angebracht erweist. Nach Ausverkauf der laufenden Auslage wäre möglicherweise der Abnehmerkreis erschöpft gewesen. So sieht sich der Verleger vor die Notwendig keit gestellt, durch Rückruf und Vernichtung der derzeitigen Auf lage deren Gewinn stark zu schmälern, wenn nicht gar hinfäl lig zu machen und bei der Neuauflage sich bestenfalls mit der Deckung der Selbstkosten zu begnügen. Da in solchen Fällen dem Verleger Wohl nicht recht zugemutet werden kann, neben sei nen sonstigen starken Ausfällen auch Honorar für die nicht abge setzten Exemplare der Auflage zu zahlen, so wird er sehen müssen, den Autor zum Verzicht auf das Honorar für diese zu be wegen, wenn ihm nicht vertraglich ein klares Recht zur Honorarkürzung für solche Vorkommnisse zusteht. Ein solches nicht bezahltes oder in Abzug gebrachtes Honorar ist dann je nach Sachlage ebenfalls so, wie zuletzt besprochen, auf den Skontri zu verbuchen: bei noch zu zahlendem Resthonorar Verminderung der 53
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