Dienstag, den 12. Jannar 1915. Umschlag zu ^ 8. Vas zu Anfang d. Is. in dritter, stark vermehrter und verbesserter Auflage erschienene Werk vo« S vr. Ernst Röthlisberger a. o Professor der Rechte an der Universität Sern Der interne und der internationale Schutz des Urheberrechts in den Ländern des Erdballs hat allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Form alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ei« unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechrsgelehrte und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegende Rechrsgcbier zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswerte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft ll habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Rötklis- berger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Kommentierung des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beiyetragen; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiederkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt in seiner neuen Form IS5 Seiten; es wird denjenigen Autoren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverlässiger Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Über- sichtstabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Rulturftaaten geltenden Urheberrechb^geseyen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schuyfähiy erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze a> gegrenzt, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolgen zusammcngestellt, sodaß man beim Aufschlagen >es betreffenden Landes sofort erkennen kann, ob sich die Lerretung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung eingetreten ist, usw. Das Buch reiht sich würdig den von mir bereits besprochenen Werken Röthlisberger» an, die man gar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit und Klarheit rühmen kann. Broschiert M. S.— ord., M. S.S0 netto, M. S.S0 bar gn Ganzleinen gebunden M. 0.— ord., M. 4.— bar wir bitten da« vereheliche Sortiment, sich für das Werk lebhaft zu verwenden und es allen Interessenten vorzulegrn. Als solche kommen in Frage: Schriftsteller, Komponisten, bildend« Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, kichter, Rechtsanwälte us«. Hierbei machen wir noch besonders darauf aufmerksam, dass wir da» Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden «bgeben; ü e»nd. können wir jedoch nur broschier» und nur ln beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Geschäftsstelle des LLrsenvereinS der Deutschen Luchhändler zu Leipzig.