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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 3 (R. 2) Leipzig, Mittwoch den 12. Januar 1944 111. Jahrgang Bekanntmachungen Reichssehrifttumskanimer.GruppeScliriftsteller: Betr.: Ausschlüsse bzw. Nichtaufnahmen Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskaimner hat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergeset} vom 1. 11. 1933 (RGBl. I. S. 797) die nachstehend aufgeführten Personen von der Mitglied schaft ausgeschlossen bzw. ihre Aufnahme abgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Kaempfer, Hans (geh. am 21. 12. 1896 in Braunschweig), Berlin W 30, Noliendorfstraße 29/30 Lauer, Nikolaus (geh. am 11. 5. 1897 in Lautjkirchen), Ins heim (Pfalz) Schotte, Dr. phil. Walther (geh. am 3. 10. 1886 in Berlin), Berlin-H alensee, Paulshorner Straße 83 a. Berlin, den 3. Januar 1944 I. A.: gez. G e n t z * Börsenverein — Geschäftsstelle: Betr.: Liste der in der Untersteiermark zum Vertrieb von Gegenständen des deutschen Bucbhandels zugelassenen Buch handlungen, Wiederverkäufer und Leihbüchereien Die im Börsenblatt Nr. 226/227 vom 8. Oktober 1942 unter Buchverkaufsstellen der Untersteiermark aufgeführte Cillier Druckerei in Cilli, Adolf-Hitler-Plat} 3, heißt jetjt Südost-Druck Cilli G. in. b. H. Als Buchverkaufsstelle ist weiter zugelassen: Adolf de Costa, Rann / Untersteiermark, Adolf-Hitler-Straße 34. Mitteilungen Heichssclirifttiiinskaminer. Gruppe Buchhandel: Betr.: Gau Hamburg — Literarische Arbeitsgemeinschaft Wie bereits durch Rundschreiben angekündigt, findet eine Literarische Arbeitsgemeinschaft unter Leitung von Studienrat A. Mrugowski an folgenden Tagen von 10 12 Uhr in der Gauwirtschaftskammer, Neue Rabenstraße 27/30, statt: 16. und 30. Januar, 6., 20. und 27. Februar, 5., 19. und 26. März, 2. und 16. April. Die Arbeitsgemeinschaft steht unter dem Thema „Was ewig zu uns spricht 1 ’ 4 . Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte sind zur Teilnahme verpflichtet. Anmeldung wird umgehend an die Landesleitung der Reichsschrifttumskammer, Hamburg * 13, Rotenbaum- chaussee 19 II, erbeten. Feierstunde des Dresdner Buchhandels Sonntag, den 16. Januar 1944, 14 Uhr, im Festraum des Sozialgewerks am Haupthahnhof (ehern. Produktenbörse). Erich Ponto liest aus dem literarischen Werk H a y n o F o c k e n s. Peter Harlan singt zu alten Instrumenten. Der Buchhandel, Betriebsführer und Gefolgschaft und ihre Angehörigen sowie alle Freunde des Buchhandels sind hiermit herzlich eingeladen. Eintritt frei gegen Programm (Anforderung beim Unterzeichneten). Meldung der Teilnehmerzahl erbitte ich bis 14. Januar. Schneekluth i. Fa. Heyne Verlag Obmann des Dresdner Buchhandels Papierbewirtschaftung Um den notwendigen Ersatj für durch Terrorangriffe zerstörte kriegswichtige Bücher sicherzustellen, tritt ab 1. Januar 1944 bis auf Widerruf an gleicher Stelle eine Sperre für Papieranträge ein. Von der Sperre sind folgende Anträge ausgenommen: 1. Anträge auf Ausfuhrauflagen. 2. Anträge auf Lagerentnahmen. 3. Anträge auf Umdisposition. 4. Vereinzelte Anträge von ganz besonderer Kriegs wichtigkeit und Dringlichkeit, besonders auf den Gebieten der Wissenschaft und des Fachbuches nach vorherigem Einvernehmen mit der Abteilung Schrif t- tum des Propagandaministeriums. (Die schriftliche Genehmigung der Abteilung Schrifttum ist dem An trag beizufügen.) Während der Sperrzeit eingehende Anträge, die diesen Gruppen nicht angehören, werden unbearbeitet zuriiek- gesandt. Berlin SW 68, den 27. Dezember 1943 Friedrichstraße 31 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels P a e t e 1 Umschau in Wirtschaft und liecht Von Dr. K. Ludwig Entscheidungen in Kriegssachschäden 1. Der Begriff der angemessenen Entschädigung für Nutjungsschäden läßt dem Ermessen der Feststellungsbehörde einen gewissen Spielraum. Er gestattet auch völlige Versagung der Entschädigung, wenn der Nutjungsschäden so geringfügig ist, daß dem Geschädigten zugemutet werden kann, den Schaden selber zu tragen. Durch die Verwendung des Begriffs der angemessenen Entschädigung wird mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß nicht unter allen Umständen voller Sdia- denersatj gewährt werden muß. Die Nutjungsschäden werden regelmäßig, nicht ausnahmslos entschädigt. Dieser Gedanke wird weiter ausgebaut durch eine Höchstgrenze der Entschädigung und besonders dadurch, daß die Entschädigung wegen entgangener Einnahmen grundsätzlich unter Zugrundelegung eines „Vorgleidisjahrs’ 1, (regelmäßig das lotete Kalender jahr vor dem Schadenfall) zu erfolgen hat. Danach wird grundsätzlich keine Entsdiädigung gewährt, wenn trog entgangener Einnahmen die Gesamteinnahmen entsprechender Art im Schadenjahr nicht geringer waren als die entsprechenden Einnahmen im Vergleichsjahr. Darin kommt zum klarsten Ausdruck, daß die Entsdiädigung wegen Einnahme verlustes aus Kriegssadischaden kein Schadenersatz nadi privatreeht- lidien Grundsätzen ist, und daß Entsdiädigung nicht gewährt wird, wenn mit Rücksidit auf und zw~ar nidit die Vermögensverhältnisse, wohl aber — die Einkommensverhältnisse des Geschädigten eine Entsdiädi- gung wegen Einnahmeverlustes nidit von der Billigkeit gefordert wird. Sind die Voraussetzungen einer Entsdiädigung erfüllt, werden beson dere Umstände vorliegen müssen, wenn eine Entschädigung in geringere! Höhe oder überhaupt deren Versagung als ..angemessen" zu gelten hat. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 3, Mittwoch, den 12. Januar 1944 3
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