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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1944
- Strukturtyp
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- 1944-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1944
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- Deutsch
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fahrens wird abgesehen, um jede Vergeudung wertvoller Lehrbücher zu vermeiden. Mitunter ist ein bestimmtes Lehr buch an einer Hochschule nicht beliebt und kann daher dort nur zusätzlich verkauft werden, während es anderswo bitter fehlt. Die dem Verleger eingesandten Bestellungen haben den Charakter von Wünschen, die er nach den unter 5. ge schilderten Grundsätzen prüft. Für den Sortimenter ist es eine Taktfrage, die für ihn angemessene Zahl zu finden. Er hat Phantasiebestellungen zu vermeiden. Andererseits will er keinesfalls weniger bestellen, als ihm zukommt. Zwar kennt er die Zahl der Studierenden seiner Hochschule. Nicht weiß er, und soll aus verschiedenen Gründen nicht wissen, welche Anzahl Lehrbücher zur Verteilung kommt und welche Ansprüche seine Sortimenterkollegen stellen bzw. stellen dürfen. So kommt es gelegentlich vor. daß die Gesamtheit der Sortimenter einer Hochschulstadt weniger Exemplare bestellt, als verfügbar sind, obwohl das betreffende Lehr buch auch dort geschätzt ist. Der Bescheidene soll keinen Nachteil haben gegenüber dem Anspruchsvollen. Es wird dem Hochschulsortiment daher empfohlen, gegebenenfalls zu den mit Takt errechneten ein bis drei Partien oder dgl. den Zusatz 211 bringen „oder mehr“. 10. Der Hochschuls ortimenter ent scheidet aus eigener Verantwortung nach bestem Wissen über die ihm an vertrauten Lehrbücher und soll sich diese Verant wortung von keiner anderen Stelle nehmen lassen. Nur er weiß. w r elche Bücher dem Inhalte und der Menge nach zur gegebenen Zeit zur Verfügung stehen. Im ausgleichenden Verkaufen gleichartiger oder ähnlicher Lehr bücher beweist er sein fachliches Können. Nie sollen Lehrbücher nur deshalb großzügiger aus- gegeben werden, weil im Augenblick scheinbar viele Exemplare verfügbar s i n d. Vergeudete Exemplare fehlen hei anderer, wichtiger Gelegenheit. Wer jetzt noch eintragungspflichtige Lehrbücher ins Schaufenster stellt, und seien es einzelne Exemplare, beweist damit, daß er den Ernst der Lage nicht versteht und von den Verlegern zu großzügig beliefert wird. 11. Hinsichtlich der Vormerkungen ist Umsicht, aber auch Zurückhaltung geboten. Es ist sinnlos, Vormerkungen auf neue Auflagen anzunehmen, die erst nach Jahr und Tag zu erwarten sind. Können von einer Neuauflage weniger Exemplare verteilt werden als Vormerkungen vorhanden sind, dann entscheidet nicht das Datum der Vormerkung, sondern folgende von der Reichsstudentenführung ge wünschte Rangordnung: 1. Kriegsversehrte. 2. Sonstige Kriegsteilnehmer. 3. Sonstige Studierende. Empfohlen sei, erst dann Vormerklisten aufzulegen:, wenn vom Verleger eine neue Auflage angekündigt ist, und sofort hei den einzelnen Namen zu vermerken, oh kriegs versehrt (Stufe I, II, III. IV. wobei IV den höchsten Grad der Versehrtheit bedeutet) oder Kriegsteilnehmer sowie die Zahl des Semesters. Durch die Vormerkung er hält der Studierende keinen Rechtsan spruch auf Lieferung des Buches. 12. Das bisher rein cpialilative Verfahren verzichtet nur deshalb auf eine offizielle quantitative Begrenzung der ab zugebenden Lehrbücher, damit nicht etwa die Studierenden einen Rechtsanspruch auf jene Anzahl Lehrbücher glauben erheben zu dürfen. Selbstverständlich ist der Sortimenter berechtigt, auch aus quantitativen Gründen weitere Ver käufe abzulehnen, wenn in einem Studienbuch schon über mäßig viele Eintragungen vorhanden sind. Wir begegnen schon jetzt Studienbüchern mit zwanzig und mehr Eintra gungen. Derartig viele Einkäufe gehen auf Kosten der Ka meraden. die entsprechend weniger erhalten, örtlich kann durch die Sortimentergemeinschaft festgesetzt werden, daß für bestimmte Takultäten allcrhöchstens eine bestimmte Anzahl Lehrbücher (etwa fünf bis sieben) im Semester ab gegeben wird. Dadurch wird der Studierende erzogen, nicht blindlings darauflos zu kaufen. 13. Der örtliche Vertrauensmann des Börsenvereins zum Studentenwerk ist zugleich Vertrauensmann des wissen schaftlichen Buchhandels. Er ist dafür verantwortlich, daß die Anordnung vom 20. Sept. 1943 sinngemäß durehgeführt wird und daß die örtlichen Buchhandlungen verständnisvoll Zusammenarbeiten. Er beruft aus besonderem Anlaß Be sprechungen ein und gibt Richtlinien über Einzelfragen. Er schlichtet hei gelegentlichen kleinen Auseinandersetzungen mit Studenten oder hei Unstimmigkeiten der Sortimenter untereinander. Der Vertrauensmann soll engste Fühlung^ mit der örtlichen Stu dentenführung halten. 14. Den Eintragungen ins Studienbuch ist größte Auf merksamkeit zu widmen. Hiervon hängt das Gelingen des gesamten Verteilungsplanes und somit auch das Ansehen des Buchhandels und der einzelnen Buchhandlung ah. Leider begegnen wir noch immer fehlerhaften und gedankenlosen Eintragungen auch hei angesehenen Firmen. Doch brauchte bisher nur ein Hochschulsortimenter ernsthaft zur Rechen schaft gezogen zu werden. WenneinStudierender heim Wechsel der Hochschule ein neues Studienbuch erhält, so sind sämtliche Studienbücher ah Wintersemester 1943/44 vorzulegen. 15. Sonderfälle aller Art sind örtlich zu regeln und dem Geist der Anordnung anzupassen. Hierher gehören z. B Gasthörer, Verwaltungsakademien, Schulen für technische Assistentinnen usw. Ausgesprochen akademische Lehrbücher sollen derartige Hörer nur in geringstem Maße erhalten. Darüber verhandelt der örtliche Vertrauensmann mit den Schulleitungen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß von den Verlegern Sonderzuteilungen nicht beansprucht werden dür fen, so daß jedes anders verkaufte Lehrbuch den Studenten und Kriegsteilnehmern verlorengeht. Entsprechende Ver käufe sind auf der Rückseite des Hörerausweises zu ver merken. 16. Wie unter 7. ausgeführt, gehen überhaupt alle für Sonderzw'ecke benötigten Bücher vom örtlichen Kontingent ah. Hierher gehört auch die sogenannte Fernbetreuung. In einem Erlaß des Reichsministeriums für Wissenschaft, Er ziehung und Volksbildung vom 22. Oktober 1913 heißt es: „Die sinngemäße Anwendung der Bekanntmachung des Börsenvereins gilt für die von den Hochschulen für eine Fernbetreuung zusätzlich neben den Soldaten briefen zur Berufsförderung — benötigten Bücher. Die Sortimenter sind demgemäß berechtigt, nach Maßgabe der vorhandenen Bestände Bücher zu diesem Zwecke an die Hochschule ihres Ortes abzugeben. Die Anforderungen sind auf das unerläßlich notwendigste Mindestmaß zu be schränken.“ Für Zwecke der Fernbetreuung stehen auch im Sorti ment nicht eintragungspflichtige Broschüren zur Verfügung. Ausgesprochene Lehrbücher dürfen im Sinne des Erlasses ausnahmsweise an die Hochschule oder die Studentehfiih- rung geliefert werden, keinesfalls an wohlmeinende Ange hörige oder die Fernbetreuten seihst. Derartige Anträge sind an die Hochschule zu verweisen, bei der der Fern betreute geführt wird. Wem dieses Verfahren hart vor kommt, der möchte bedenken, daß ein Abweichen den Schlüssel zu unübersehbaren Mißbräuchen bedeutet. 17. Auch für Leihbüchereien akademischer Lehrbücher können von den Verlegern Sondermengen nicht geliefert werden. Es müßte sonst für jede Hochschule eine ent sprechende Menge in der Reserve gehalten werden, wodurch der beabsichtigte Zweck aufgehoben wäre. Wo eine örtliche Studentenschaft eine solche Leihbücherei einrichten will, ist sic vom Sortiment zu beliefern. Auch hier ist darauf auf merksam zu machen, daß die betreffenden Lehrbücher vom 112 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 51. Sonnabend, den 1. Juli 1944
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