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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1944
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 59 (R. 44] Leipzig, Sonnabend den 29. Juli 1944 111. Jahrgang If* FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN . Paul Th. Ackermann Inhaber der Firma 1 heodor Ackertftann in München Hermann Bührer Jungbuchhändler in der Scheffelbuchhandlung Inhaber Fritg Kennel in Neustadt (Weinstraße) Helmut Gebier Leiter der Buchhandelsabteilung der Firma Verlag und Buchdruckerei Otto Schwarte & Co. in Berlin Hans-Joachim Haller Lehrling der Firma Hohenlohe’sche Buchhandlung in Oehringen August Haug Lehrling der Firma Jakob Dictler in Göppingen Erich Hemmerich Gehilfe der Buchhandlung Otto H. Busch in Speyer Ludwig Löffler Inhaber der gleichnamigen Buchhandlung in Wallern (Böhmerwald) Wilhelm Franz Maria Mahlenbrei Mitarbeiter der Firma Karl Thiel in Wiener Neustadt Benno Netzel Mitarbeiter der Nicolaischen Buchhandlung Borstell & Reimarus in Berlin Herbert Päpke Lehrling der Firma Johannes Mau in Berlin Kurt Schnädelbach Mitarbeiter der Firma Konrad Wittwec in Stuttgart Erich Stemms Mitarbeiter der Dürr’schen Buchhandlung in Leipzig Irma Stropp Mitarbeiterin der Firma Boysen -f- Maasch in Hamburg Else Vetter Mitarbeiterin der Firma Boysen -f- Maasch in Hamburg DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Mitteilungen Reichsschrifitumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Papierbindfaden Laut Mitteilung der Reiehsstelle für Textilwirtschaft ist ab sofort auf die weitere Durchführung des Kontingentie rungsverfahrens beim Bezug von Papierbindfaden für Ver packungszwecke verzichtet worden. Die Vorlage eines Be zugsscheines ist demnach nicht mehr erforderlich. Die den Antragstellern mit Karte vom 20. 7. 1944 unter Vorbehalt bekanntgegebene Neuregelung wird hiermit be stätigt. * Betr. Gau Süd-Hannover - Braunschweig Drei wöchentliche Schulungen der Lehrlinge, buchhänd lerischen Hilfskräfte, Jungbuchhändlerinnen, Jungbuchhänd ler des Gaues Süd-Hannover - Braunschweig in der Kreis schule der NSDAP, des Kreises Hameln in Groß Berkel bei Hameln/Weser vom 21. 8.—9. 9. 1944. Die Schulung wird in drei Abteilungen von je 7 Tagen durchgeführt. Nähere Einzelheiten über Verpflegung usw. werden bei der Einberufung bekanntgegeben. Anmeldungen, auch aus den Nachbargauen, können noch bei dem Unterzeichneten erfolgen. Vgl. auch die Mitteilung in Nr. 54 vom 12. Juli. gez. Pott, Landesfachberater der Fachschaft Angestellte im Gau Süd-Hannover - Braunschweig. Börsenverein — Geschäftsstelle: Betr.: Sachverständige für Kriegsschadenfälle Um auf Anfordern den Kriegssachschadenämtern Sach verständige benennen zu können, bitten wir diejenigen Be rufsangehörigen, die bereit sind, gegen Berechnung der Ge bühren Gutachten zu erstatten, ihre genaue Anschrift zur Aufnahme in das von uns geführteSachverständigen-Register mitzuteilen. Leipzig, den 21. Juli 1944 Dr. Heß Urlaub der Jugendlichen Wenn die schaffende Jugend Großdeutschlands heute mitten im fünften Kriegsjahr gesund und frisch an ihrem Arbeitsplatz steht und wir in den Betrieben und auf der Straße keinen blassen, müden Jugend lichen, wie sie viele von uns noch aus dem ersten Weltkrieg kennen, be gegnen, so ist dies zu einem wesentlichen Teil der Erfolg der vom Jugendamt der Deutschen Arbeitsfront in Zusammenarbeit mit den Be triebsführern geleisteten Betreuungsarbeit an diesen Jugendlichem Das Wesentlichste einer ordentlichen Gesundheitsführung der Ju gendlichen ist die Gestaltung des Urlaubs, der einmal im Jahr zur länge ren Entspannung und Erholung gewährt wird. Hier sind wertvolle Hel fer die Wehrertüchtigungslagcr der Hitler-Jugend, in «Jenen der Jugend liche in einem dreiwöchigen Lehrgang in frischer Luft und bei guter Verpflegung zwar einen strammen Dienst hat, ihm aber auch ein zweck mäßiger und bestens geeigneter körperlicher Ausgleich verschafft wird. Die Gewährung des Urlaubs für berufstätige Jugendliche erfolet auch im Jahre 1944 ohne Einschränkung, und zwar erhalten alle Jugend lichen bis zu 16 Jahren fünfzehn Werktage, über 16 Jahre zwölf Werk tage. Für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Jugendlichen, z. B. Reichsbahn, Reichspost, beträgt der Urlaub bis 16 Jahre achtzehn Werk tage, bis 17 Jahre fünfzehn Werktage und bis 18 Jahre zwölf Werktage. Bei Teilnahme an einem Lager oder einer Fahrt der Hitler-Jugend er höht sich der Urlaub allgemein auf achtzehn Werktage. Diesen achtzehn tägigen Urlaub erhalten ebenfalls auch HJ.-Führer über 18 Jahre, so fern sie an einem Lager oder einer Fahrt der Hitler-Jugend teilnehmen. Bei einer Teilnahme an einem Wehrertüchtigungslager der Hitler jugend kann der Jugendliche hei besonderen Leistungen im Betrieb und guter Haltung darüber hinaus einen zusätzlichen Urlaub bis zu sechs Tagen zur freien Verfügung erhalten. Bei der Einberufung zu dem Wehrertüchtigungslager der Hitler-Jugend kann dein Jugendlichen zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten ein zusätzlicher Urlaub bis zu drei Tagen gewährt werden. 71 Börscnbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 59, Sonnabend, den 29. Juli 1944 133
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