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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1929
- Strukturtyp
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- 1929-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1929
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- Deutsch
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x° 68, 21. März 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d.Dtschn. Buchhandel. Vorsicht beim Vertriebe von Schriften, die möglicherweise »Schund oder Schmutzschriften« sein können, verlangt werden. Dem ordentlichen Verleger und Sortimenter wird man besonders leicht Fahrlässigkeit Nachweisen können, denn er kann sich aus seinem Standesorgan, dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, über den Inhalt der Liste unterrichten. Von Inhabern von Schreibwarenhandlungen, Hausie rern und ähnlichen Berufsständen kann man kaum erwarten, daß sie den Neichsanzeiger oder das Börsenblatt für den Deutschen Buch handel lesen. Wird aber, wie hier in Berlin, auf jedem einzelnen Polizeirevier stets eine Liste (Kartei) der Schund- und Schmutzschrif ten geführt und auf dem Laufenden gehalten und diesen Gewerbe treibenden auf Wunsch zur Einsicht zur Verfügung gestellt, so hat der betreffende Gewerbetreibende, der infolge Nichteinsichtnahme in Unkenntnis über den »Schinutzcharakter« ist, die Unkenntnis durch Fahrlässigkeit nach § 6 des Gesetzes verschuldet. Die Bestimmung des § 6 Abs. 2 entspricht im wesentlichen der Vorschrift des § 153 Abs. 2 u. 3 St.P.O. Bezüglich des § 153 herrscht» noch nicht völlige Übereinstimmung in der Rechtsprechung, ob seine Anwendung auch noch in der Revisionsinstanz möglich ist. Die herr schende Ansicht verneint es und überläßt seine Anwendung nur dem Tatrichter. Interessant ist, daß der 4. Strafsenat des Kammer gerichts hier bei § 6 Abs. 2 auch die Entscheidung dem Tatrichter überlassen hat. vr. Albert Schmidt, Erster Staatsanwalt b. d. Kammergericht. Wieviel wendet der deutsche Student für Bücher auf? — Die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft und der Deutsche Aka- demikerinnenbund haben an verschiedenen deutschen Universitäten und Hochschulen zu Beginn des Wintersemesters 1927/28 eine statistische Erhebung veranstaltet mit dem Ziele, völlige Klarheit über die wirt schaftliche und soziale Lage der Studierenden zu gewinnen. Die Er gebnisse sind im Februarheft 1929 der Zeitschrift »Studentenwerk«, Zeitschrift der studentischen Selbsthilfearbcit (Berlin, Walter de Gruy- ter L Co.) in zwei Artikeln: Die wirtschaftliche Lage der deutschen Studierenden und Zur wirtschaftlichen Lage der deutschen Studen tinnen veröffentlicht. Den Buchhandel werden besonders die Zahlen interessieren, die die Frage beantworten: wieviel konnte der einzelne Student im Sommersemester 1927 für Bücher aufwenden? »Geradezu erschütternd« wird das Ergebnis genannt. Von den von der Statistik erfaßten 24 524 reichsdeutschen männlichen Studierenden (etwa die Hälfte der Gesamtzahl) konnten 2801 — 11.4^ überhaupt keine Bücher kaufen, 3475 — 14.226 wandten bis zu 10.— NM. auf, 5058 --- 20.6A wandten 10.— bis 20.— NM. auf, 4772 ^ 19.526 wandten 21.— bis 30.— NM. auf, 2352 ^ 9.626 wandten 31— bis 40.— NM. auf, 2743 ^ 11.2A wandten 41.— bis 50.— NM. auf, 953 --- 3.9^ wandten 51.— bis 60.— NM. auf, 2370 — 9.6°/, konnten mehr als 60.— NM. aufwenden. Der Bearbeiter bemerkt zu diesen Zahlen: Das Buch ist das Handwerkszeug des Studenten. Gewissenhafte Errechnungen haben ergeben, daß ein Student für mindestens 40.— NM. Bücher im Semester kaufen müßte, um in den Besitz der unentbehrlichsten Lehr bücher zu gelangen. Mehr als 10A der Studierenden können sich über haupt keine Bücher kaufen, und mehr als die Hälfte aller deutschen Studierenden muß sich mit einigen besonders billigen Lehrbüchern begnügen. Noch ungünstiger steht es bei den Studentinnen, von denen 2384 den Fragebogen beantwortet haben. 958 von ihnen, das sind über 40A, konnten im Wintersemester 1927/28 überhaupt keine Bücher kaufen, 204 konnten nicht mehr als 10 NM. dafür aufwenden. 409 Studentinnen gaben bis 20 NM. aus, 321 zwischen 20 und 30 NM., 169 zwischen 30 und 40 NM. und 323 über 40 NM. Einladung zum Kursus »Der Satz«. — Der Allgemeine Deutsche BuchhandlungsgehiVfen - Verband (Fach gruppe Buchhandel im D. H. V.), OrtsgruppeLeipzig, beginnt am Montag, dem 8 April 1929, abends 6 Uhr mit einem neuen Son derkursus an der Staat!. Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe, Leipzig, Wächterstr. 11. Diese Kurse haben den Zweck, die Buchhandlungsgehilfen in die notwendigsten Kenntnisse, die zur Buch- herstellurrg erforderlich sind, einzuführen. Die bis jetzt stattgefun- denen Kurse »Der Satz« und »Der Druck« fanden unter den Teil nehmern vollste Anerkennung, da bei diesen Kursen in der Haupt sache praktisch gearbeitet wurde. Der neue Kursus erstreckt sich über etwa 8 Wochen (32 Unter richtsstunden), und zwar findet der Unterricht jeden Montag und Dienstag von 6 bis 8 Uhr abends in der Akademie, Wächterstr. 11, statt. Die Teilnehmergebühr beträgt 15 NM. und 2 Mk. Einschreibe- gebllhr, wovon derjenige, der den Kursus regelmäßig besucht, am Schluß des Kurses eine entsprechende Rückvergütung erhält. Für den neuen Kursus (Höchstteilnehmerzahl 12) liegt bereits eine größere Anzahl Anmeldungen vor, und mir empfehlen daher den Buchhand lungsgehilfen, die Interesse an ihrer Weiterbildung haben, sich um gehend in der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungsgehilsen-Verbandes, Leipzig C 1, Hospitalstr. 25 (Tel. 62916) in die Teilnehmerliste einzutragen. Normung im Tetzersaal. — Die Schriftenkommission des Nor menausschusses für das Graphische Gewerbe, die sich aus Vertretern der Buchdruckereien, Schriftgießereien, der Fachverbände und einigen persönlichen Mitgliedern zusammensetzt, trat am 2. März 1929 im Buchhändlerhaus zu Leipzig zu einer Vollsitzung zusammen, um den Bericht der einzelnen Arbeitsgruppen über ihre Tätigkeit entgegen zunehmen. Zum ersten Male fehlte Otto Säuberlich, der eifrigste Förderer des Normungsgedankens, der die Arbeiten des Nagra seit seiner Gründung vor über 10 Jahren leitete und durch seine Erfahrungen persönlich aufs tatkräftigste unterstützte. Dieser Verlust ist um so schwerer, als auch Heinrich Schwarz, der als Drucker und Schriftgießer dazu berufen war, die Bestrebungen der Schriftenkommission in zielbewußte Bahnen zu lenken, im vorigen Jahre verschied. Herr Karl Ruprecht, Göttingen, ermahnte die Anwesenden, dem Vorbild dieser beiden Großen nachzueifern, und übernahm dann bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden die Leitung der Besprechungen. Seiner umsichtigen Führung ist es besonders zu danken, daß mehrere »Nagra Blätter« nunmehr endgültig der Praxis übergeben werden können, und zwar die Blätter Nagra 1 »Abmessungen der Sctzregale und Schrif.kästen« Nagra 2 »Belegung der Schriftkastenfächer« Nagra 3 »Winkelhaken« Nagra 4 »Setzschifse« Nagra 11 »Korrekturzeichen« Nagra 21 »Einheitsziffern«. Was die Abmessungen der Sctzregale und Schriftkasten (Nagra-Blatt 1) betrifft, so ist besonders der Be schluß von Wichtigkeit, daß alle Regale auch in gleicher Tiefe von 65 cm gebaut werden sollen, um Einheitlichkeit in die Gassen zu bringen und die Fabrikation zu erleichtern. Zur räumlichen Aus nutzung dieser Regale sollen aber auch kleine und Steckschriftkasten genau wie große Kasten in einer Tiefe von 61 em angefertigt werden, d. h. also etwa 10 em tiefer als bisher üblich. Dieser Beschluß er folgte auf Grund einer immer wieder aus der Praxis erhobenen Forderung und wird sich bei Neuanschaffungen ebenso günstig aus wirken wie die Vereinbarung, alle Regale ohne Pult sowie Formen regale 100 em hoch zu bauen. Einheitlichkeit in der Belegung der Schrift kaste n f ä ch e r ist in Zukunft durch das Din-Blatt Nagra 2 gewähr leistet. Der leitende Gesichtspunkt war möglichste Übereinstimmung zwischen Fraktur- und Antigua-Kasten, die unter engstem Anschluß an die bisherige Gepflogenheit erreicht worden ist. Für Winkelhaken (Nagrablatt 3) sind als Normlängen 200, 250, 300, 400, 600 mm endgültig festgelegt worden, während für Setz schiffe (Nagrablatt 4) je eine Größe für die Papierformate ^ 2, ^ 3, ^ 4, ^ 5 und außerdem eine Zwischengröße vcn 280X 400 mm bestimmt wurde. Die Bodendicke beträgt bei den kleinen Setzschiffen 1,9, bei den großen 2,2 bzw. 2,6 mm. Das von der Zentralkommission der Korrektoren Deutschlands ausgearbeitete Korrekturzeichenschema wird mit einigen Änderungen als Nagrablatt 11 herausgegeben werden: als Ein heitsziffern, besonders für Tabellensatz, gelten in Zukunft die Augusteaziffern der H. Berthold A.-G. (Nagrablatt 21). Da noch immer seitens einzelner Fabrikanten Unterlag st e g e 5(?/z Punkt hoch geliefert werden, bestätigte die Schriftcn- kommission ihren früheren Beschluß ausdrücklich, alE einheitliche Höhe für Unterkagmaterial 51 Punkt festzuhalten, d. h. für Negletten und Hohlstege, einschließlich der eisernen Hohlstege. Die Diskussion er streckte sich hierbei weiter auf die in der Praxis auftretenden Unte r - schiede in der Höhe von Setzmaschinen- und Kom plet t g u ß, und die Geschäftsstelle des Nagra wurde beauftragt, diese Frage in der Fachpresse zu erörtern. Der außer den für Brot- und Titelschriften geltenden Gießzetteln in Aussicht genommene Normalgießzettel für Ausschluß in typographischer Punktaufteilung konnte noch nicht verabschiedet werben, da sich mit Rücksicht auf die engeren Ausschlußmethoden noch Änderungen erforderlich machen. Für Messinglinien wird der Verein Deutscher Schriftgießereien einen Einheitsschnittzettel beim Nagra einreichen. Nach einer kurzen Mittagspause, die in die 7stünbigen Verhand lungen eingeschaltet wurde, wählte die Schriftenkommission einstim mig Herrn Richard Günther, Leipzig, zu ihrem Vorsitzenden. 319
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