Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19440930
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194409308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19440930
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
- Monat1944-09
- Tag1944-09-30
- Monat1944-09
- Jahr1944
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erholungsurlaub nach Entlassung aus dem Wehrdienst Nach dem Kunderlaß des RMdl. vom 13. Juli 1944 ist es mit dem Zweck einer Uk.-Stellung nicht vereinbar, daß ein für dringende kriegs wichtige Aufgaben Uk.-gestelltes Gefolgschaftsmitglicd seine Tätigkeit mit einem zweiwöchigen Heimkehrurlaub beginnt. Darum ist die Ge währung des Hcimkehrurlaubs dann ausgeschlossen, wenn es sich um Entlassungen aus dem Wehrdienst. Reithsarbeitsdienst usw. auf Grund einer Uk.-Stellung handelt. Diese Regelung gilt zunächst für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und für Beamte. (Reichsarbcits- blatt II, Seite 229.) Urlaub bei Bombenschäden Die Freistellung der Gcfolgschaftsmitglieder hei Fliegerangriffen ist grundsätjlich in einem Erlaß vom 25. 1. 44 über die Lohnausfall- regclung geregelt worden. Eine Reihe von Einzelfragen, die in der Praxis aufgetreten sind, haben jetjt ihre Klärung in einem Ergänzungs erlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatj vom 14. 9. 44 gefunden. Darin wird festge6tellt, daß auch nach Fliegerangriffen grund sätjlich kein Gefolgschaftsmitglied seinen Arbeitsplan vorzeitig ver lassen darf. Jedoch kann der Betriebsführer im Einzelfall das Gefolg- rchaftsmitglied vorzeitig von der Arbeit freistellen und ihm den Lohn ausfall vergüten, wenn die Wohnung des Gefolgsmannes zerstört oder beschädigt ist. Bei Verkehrsstörungen nach Fliegerangriffen muß das Gefolgschaftsmitglicd eine Verzögerung bis zu zwei Stunden selbst in Kauf nehmen. Nur wenn die Verzögerung mehr als zwei Stunden be trägt, kann das Gefolgschaftsmitglied für die Tage der nachgewiesenen Verkehrsstörung um so viel früher von der Arbeit freigestellt werden, als sich seine Rückkehr nach Hause um mehr als zwei Stunden ver zögerte. Schließlich ist jetjt die Liste der Fälle erweitert worden, in denen dem hoinhengcschädigten Gefolgschaftsmitglied der Lohnausfall erstattet wird. Danach wird jetjt der Ausfall erstattet für folgende un umgängliche Besorgungen während der Arbeitszeit: Bereitstellung oder Errichtung einer anderen Unterkunft, Schadensmeldung, Anmeldung, bei der Kartenstelle. Bezug und Ersatj von Haushaltgegenständen, Betreu ung von Familienangehörigen und Einkauf unbedingt notwendiger Mangelwaren, die nicht außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden können. Nacharbeit bei Ausfall nach Fliegerangriffen Nach Möglichkeit sind die infolge von Fliegeralarm ausgefallenen Arbeitsstunden nachzuarbeiten. Als Nacharbeit in diesem Sinne gilt in der Regel nur die Arbeit, die in einem fünfwöchigen Zeitraum innerhalb der Sechzlgslundenuoche geleistet wird. Wie ist es nun. wenn ein Betrieb bereits sechzig Stunden arbeitet und diese Stundenzahl auf die Tage Montag bis Freitag verteilt, so daß der Sonnabend arbeitsfrei bleibt? Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatj nimmt hierzu wie lolgt Stellung (Erlaß vom 11. August 1944. Reichsarbeitsblatt 1, Seite 315): Der Ausgleich hat im Rahmen der geltenden Arbeitszeit- Vorschriften zu erfolgen. Es ist deshalb nicht ausschlaggebend, wie die Arbeitszeit an den einzelnen Tagen oder Wochen verteilt ist. Die Frei stellung von Arbeit an Samstagen kann darum allein eine Pflicht zur Nacharbeit nichl begründen. Muß dennoch aus zwingenden Gründen über die Sechzigstundenwoehe hinaus die ausgefallene Arbeitszeit am freien Samstag nachgearbeitet werden, so handelt es sich um Mehr arbeit, für die die tariflich oder betrieblich vorgesehene Bezahlung zu leisten ist. Nachwuchs für Ostern 1945 Lehrlinge, die Ostern 1945 eingestellt werden sollen, müssen bis zum 1. Oktober 1944 beim Arbeitsamt beantragt werden. Der Antrag ist auf einem Formblatt einzureidien, das bei den Arbeitsämtern be zogen werden kann. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Belohnung besonders tüchtiger Lehrlinge Der Unternehmer darf ohne Genehmigung des Reichstreuhänders (Sondertreuhänders) der Arbeit besonders tüchtige Lehrlinge und An lernlinge, deren Betragen und weltanschauliches Verhalten nicht zu be anstanden ist, auch durch bare Leistungen belohnen. Die Gesamtsumme dieser Belohnungen darf im Jahr 10 v. H. der für den gleichen Zeitraum insgesamt im Betrieb gezahlten Erziehungsbeihilfen nicht überschreiten. Im Rahmen dieser Höchstgrenze bleibt die Bemessung der Belohnung im einzelnen dem pflichtgemäßen Ermessen des Unternehmers über lassen. Die Anordnung trat am 1. September 1944 in Kraft (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 182 vom 15. August 1944, Reichsarbeitsblatt I, Seite 289) Vorzeitige Lehrabschlußprüfung bei verkürzter Lehre Na di einem früheren Erlaß des Reichswii tschaftsministers können kaufmännisdie Lehrlinge, mit denen auf Grund ihrer schiüisdien Vor bildung eine verkürzte Lehrzeit vereinbart werden konnte, audi dann zur Lehrabsdilußprüfung aus Anlaß der bevorstehenden Einberufung zugelassen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Prüfung die bisher vor- geschriebene. Mindestdauer von zwei Jahren nicht erreicht haben. Lehr linge, die die genannte Voraussetjung erfüllen, können daher schon nach anderthalbjähriger Lehrzeit zur Prüfung zugelassen werden. Die Zu* lassung wird in soldicn Fällen nicht schematisch nur nach der Lehrzeit, sondern unter voller Berücksichtigung des Leistungsstandes erfolgen. Wenn also nadi gewissenhafter Prüfung des Ausbildungsstandcs die Zu lassung nidit empfohlen werden kann, so kann von der zuständigen Wirtschaftskammer eine Zulassung zur Lehrabschlußprüfung für kauf mänuische Lehrlinge mit weniger als zwei Jahren Lehrzeitduuer ah- gclehnt werden (Reichsarbeitsblatt V, Seite 226). Nadi den gleichen Gesichtspunkten wird die vorzeitige Zulassung zur Lehrabsdilußprüfung für Buchhandelslehrlinge zu beurteilen sein. Behandlung von Kriegsschädensachen Der Erlaß des RMdl. vom 18. Juli 1944 (Reichssteuerblatt Seite 535) bestimmt u. a. 1. Grundsatj der Kriegsschädenregelung ist nach wie vor die volle Entschädigung für alle Sachsdiäden. Nach dem Willen des Führers hat die Bearbeitung schnell und großzügig zu gesdiehen. 2. Ziel der Bearbeitung der Kriegsschädensachen ist eine möglichst beschleunigte Feststellung aller Sdiäden. Dabei ist jede Möglichkeit der Vcreinfadiung und Besdilcunigung, die nidit zu Ungerechtigkeiten führt, auszunutjen. 3. Dagegen sind bei den stark eingeschränkten Wiederbcschaffungs- möglichkeiten Barzahlungen auf Sadisdiäden augenblicklich nur in engen Grenzen am Platje. Bei der Barauszahlung ist also ein strenger Maßstab anzulegen; Barbeträge sind nur im Rahmen der Wieder- besdiaffungsmöglidikeitcn und zu volkswirtschaftlich erwünschten Zwecken zu zahlen. Die Prüfung des Verwendungszwecks darf aber nicht in Kleinlichkeit ausarten. Ohne Prüfung des Verwendungszwecks dür fen nur kleinere Entschädigungsbeträge zur Deckung des ersten Bedarfs (bis etwa RM. 500. für die erste, RM. 200.— für die zweite, je RM. 100.— für jede weitere Person des Haushalts) gewährt werden. Ersatzleistung für von Mietern eingebaute Sachen Aus dem Sdireiben des Präsidenten de6 Reichsverwaltungsgerichts vom 20. März 1914 (Reidissteuerblatt Seite 554): Bei einer Instand setjung durdi den Mieter werden die Tapeten und die zum Streichen der Fußböden usw. verwendeten Farben und Lacke in dem Augenblick, in dem sie ihrer Bestimmung zugeführt ufid mit dem Hause verbunden werden, unselbständige Teile des Hauses und gehen in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Würden also die Tapeten und der Anstrich durch Bomheneinwirkung beschädigt oder zerstört, so wäre dies nur eine Beschädigung des Hauses. Dagegen wird bei Einbauten des Mieters, z. B. Einbau eines Wasch beckens. einer Wasserleitung, von Trennwänden usw., vielfach das Eigentum nicht auf den Grundstückseigentümer übergegangen sein, da die Gegenstände nur vorübergehend mit dem Grundstück verbunden worden sind. Soweit dies der Fall ist. ist der Mieter als Eigentümer der Gegenstände und demgemäß als der Geschädigte anzusehen, zu dessen Gunsten die Entschädigung festzusetjen isl- Wissenswertes Schwimmende Buchhandlungen Eine Düsseldorfer Buchhandlung faßte im vorigen Jahre den Ent schluß, ihren Betrieb auf das Wasser zu verlegen. Im Herbst 1943 wurde ein großes Bücherschiff in den Niederlanden erstellt, das. auf das mo dernste eingerichtet, gegliedert nadi den versdiiedensten Budigruppen in Einzelräume, dem Buchinteressenten die Möglidikeit bietet, in Ruhe die von ihm gewünschte Literatur auszusudien. Die Schaffung dieser sdiwimmenden Buchhandlung fand in allen Bevölkerungskreisen einen derartigen Anklang, daß dem ersten Bücherschiff innerhalb kurzer Frist zwei weitere folgten. Die Namen der drei Sdiiffe sind bcziehungsvoll gewählt. „Johann Meyer” erinnert an jenen Düsseldorfer Arzt, der als erster gegen den Wahn der Hexen Verbrennung auftrat, während „Uilen- spiegel" die enge Verbundenheit Flanderns mit dem Niederrhein betont und „Ulrich von Hutten” des deutsdien Freiheitskämpfers gedenkt. Diese Büchersdiifle dienen in der jetjigen Zeit auch den am Niederrhein liegenden Gemeinden und Städten. Steigende Benutzung der Werkbüchereien Der Ausgestaltung von örtlichen Büchereien wie betriebseigenen Büchereien wendet sich in Deutschland besondere Aufmerksamkeit zu. Gerade die Werkschaffendcn nehmen die Betriebsbüchereien stark in Anspruch, da der Ankauf eigener Werke kriegsbedingt erschwert ist. Eine fünftausend Bände umfassende Werkbücherci eines großen Be triebes im Reichsgau Danzig-Westpreußen weist hier stattliche, von Jahr zu Jahr steigende Benutjungsziffc rn auf. 1941 wurden 2865 Bände entnommen, 1912 bereits 8479 und 1943 waren es 14 792. Die Werke der Unterhaltung marschieren bei der Entnahme an der Spitje. dann folgen Reise- und Abenteuer-Bücher; Geschickte, Politik und Technik werden viel beansprucht. Kinderbücher wurden für die Familien der Gcfolgschaftsmitglieder gern entnommen. Mehr als die Hälfte der Werksangehörigen sind eifrige Leser der Bücherei, viele Bücher werden von Mund zu Mund weitercmpfohlen. Musik-Leihbücherei In Blankenburg (Harz) ist eine „klingende Leihbücherei” errichtet worden. Es handelt sich um die Stiftung von Noten und Büchern der Musikwissenschaft, mit denen der Grundstock zu einer einzigaTtigen Musik-Leihbücherei geschaffen wurde. Stifter ist Kammersänger Georg Schenk. Man findet, in der Bücherei neben Nachschlagewerken Bio graphien. Musikgeschichten, Werke über große Komponisten, die- Kla- vicrauszüge fast sämtlicher Opern, sämtliche Werke über das Werk Richard Wagners. Die Bibliothek umfaßt heute mit inzwischen vier tausend Werken siebenhundert Klavierauszüge A\ agnerscher Kompo sitionen. Auch von Beethoven sind in der Bücherei fast alle Werke ent halten. auch viele Erstdrucke von Beethoven, Mozart und fast der gesamte Clementi. 180 Börsenbl. t. d Dt Buchh. Nr 73, Sonnabend, den 30 September 1V44.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder