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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1886
- Sprache
- Deutsch
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156, 12. Juli 1886 Nichtamtlicher Teil. 3?I1 desselben verbreitet. Die Beschränkung in dem Vertrage kann nur dahin gehen, daß der Verleger berechtigt sein soll, nur so viel Exemplare zu drucken, als er innerhalb der Verlagszeit ab- setzcn kann. Allerdings läßt sich dies vorher nicht genau be urteilen. Der Verleger mußte sich aber sagen, daß er eine ge wisse Zahl von Exemplaren nicht oder nur mit Verletzung des Vertrages werde absetzen können. Unter solchen Umständen würde mit Recht den übrig gebliebenen Exemplaren das Epitheton des Nachdrucks zu geben sein, und sobald das der Fall ist, hat für die Frage der Einziehung die Frage, ob ein doloses oder nur fahrlässiges Vergehen stattgefunden, gar keine Bedeutung mehr.« Das Reichsgericht erkannte entgegen dem Sinne dieser Aus führungen dahin, daß das landgerichtliche Urteil aufzu heben, der Antrag auf Einziehung abzuweisen und daß die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen seien. Das Reichsgericht nahm an, daß die Auslegung des Ver trages nicht als eine einfache thatsächliche Feststellung anzusehen sei, sondern daß die bei der Auslegung angewandten Rcchtsan- sichten der Nachprüfung unterlägen. Die Ansicht, daß Lehmann inner halb der Frist nicht mehr so viel Exemplare habe drucken dürfen, als er wirklich gethan, sei als eine irrige zu bezeichnen, und das Urteil aufzuheben. Eine Zurückverweisung fand deshalb nicht statt, weil nach den Feststellungen sich nicht hat ermitteln lassen, welche einzelnen Exemplare einer Beschlagnahme unterworfen werden können, weil die Zahl dieser Exemplare durch ein Rechen exempel nicht festgestellt werden könne. Vom Kolportage-Buchhandel. — Über die Verhand lungen der allgemeinen Versammlung der Deutschen Kolportage buchhändler am 28., 29. n. 30. Juni in Dresden, deren haupt sächlicher Zweck die Einigung der beiden großen Vereine des Kolportagebuchhandels, des »Allgemeinen Vereins« und des »Ver bandes«, war, erfahren wir folgendes: Die »Einigungskommission« hat ihre Aufgabe glücklich gelöst und das gesorderte Grundgesetz in einer so treffenden Form vor- gelegt, daß dasselbe in der gemeinschaftlichen Sitzung am 29. Juni fast unverändert angenommen wurde. Nachdem der Allgemeine Verein seinen Geschäftsbericht und Kassenbericht genehmigt und dem Vorstand und Kassierer Entlastung erteilt hatte, vertagte sich die Versammlung bis nach Durchberatung und Genehmigung der neuen Satzungen und sprach sich sodann gleich der Versammlung der Abgeordneten des Verbandes einstimmig für Auflösung der alten Vereinigungen und Aufgehen derselben in dem neuen Cen tralverein aus. Ein wesentliches Verdienst um das endgiltige Zustandekommen dieser Vereinigung gebührt dem Vorsitzenden der Einigungskom mission, Herrn Winter-Chemnitz, welcher zugleich auch das neue Statut entworfen hatte und die gemeinschaftliche Versammlung mit großer Umsicht leitete, auch, wie allerseits anerkannt wurde, schon vorher durch unermüdliche Vermittelung zwischen den widerstreiten den Parteien den Boden zur Einigung vorbereitet hatte. Bedurfte es schließlich auch tagelanger Verhandlungen und schien die Einigung auch mehr als einmal fast am Ziele noch scheitern zu sollen, so siegte doch endlich der bessere Geist. Bei der vorgenommenen Wahl wurden die Herren Schultze- Bcrlin als erster, Hacker-Braunschweig als zweiter und Winter- Chcmuitz als stellvertretender Vorsitzender und ferner zwölf Vor standsmitglieder gewählt. Der Brand der Universität in Brüssel. — Beim Brande des Brüsseler Universitäts-Gebäudes ist leider auch ein Teil der Bibliothek mit zu Grunde gegangen. Wir lesen darüber in der »Utoils cks UslAigno« vom 8. Juli: Die Bibliothek, die bis 1867 nur aus Bruchstücken bestand, wurde bald darauf, dank den Bemühungen des vr. Thiäfry, auf 35 000 Bände gebracht. Heute zählt sie, oder vielmehr zählte sie, über 600 Zeitschriften und Sammelwerke und über 65 000 Bände anderer Werke. Bereits war der Bibliothekssaal voller Rauch, als eine Anzahl Studenten mutig eindraugen und die Bücher zu den Fenstern hinauswarfen; ihren Bemühungen ist es wohl haupt sächlich zu danken, wenn den unaufhaltsam vordringenden Flammen nur etwa 2000 Werke zum Opfer fielen. — Ein Offizier der Feuerwehr, van Essen, der die Rettungsarbeiten in der Bibliothek leitete, wurde beim Einsturz der Decke verletzt. Übrigens teilt unsere Quelle noch mit, daß die Bibliothek bei der »Union Lsl§s« versichert war; bei den meisten unserer deutschen Bibliotheken ist dies nicht der Fall! Postkarten als Drucksache. — Postkarten dürfen künftig zu Drucksachen behufs Versendung gegen das ermäßigte Porto der Drucksachentaxe nicht mehr verwendet werden; ebenso sind andere offene Karten, sobald sie die Bezeichnung »Postkarte« tragen, von der Beförderung gegen die Drucksachentaxe ausgeschlossen. Bis Ende September dieses Jahres soll es dem Publikum jedoch ge stattet sein, den vorhandenen Vorrat von derartigen Karten im Ver sendungsverkehr innerhalb des Reichspostgebietes aufzubrauchen. Vom 1. Oktober d. I. ab ist eine weitere Verwendung von Karten mit der Bezeichnung »Postkarte« nicht mehr zugelassen. Zur Gedenkfeier der Heidelberger Hochschule. — Der große Buchhandel nimmt an der bevorstehenden Feier des fünfhundertjährigen Bestandes der ältesten Hochschule des Deutschen Reiches den werkthätigsten Anteil. Mehrere der angesehensten deutschen Verlagsbuchhandlungen haben der greisen Jubilarin ihre gesamten Verlagsartikel zum Festgeschenke dargebracht. Zur Bücherkunde. — Binnen kurzen wird im Verlage von H. Le Soudier in Paris erscheinen: »Lidliotbsoa. Osrnmnios.«, ein Verzeichnis aller auf Deutschland und Deutsch-Österreich be züglichen Originalwerke, sowie der bemerkenswerten Artikel, welche in den hervorragenderen Periodischen Schriften in den Jahren 1880—1885 im gesamten Auslande erschienen sind. Bearbeitet von Albin Weise. Umfang ca. 9 Bogen. Preis 3 (Vcrgl. die Anzeige in Nr. 154.) Personalnachrichten. Ein Gedenktag. — Der »Hamburgische Correspondent« würdigte das Datum des 12. Juni d. I. seiner besonderen Aufmerk samkeit als des hundertjährigen Geburtstages von Elise Campe. Diese feingebildete Frau, welche während ihres Lebens in steten engen Beziehungen mit dem Buchhandel geblieben ist, war die einzige Tochter des Buchhändlers Benjamin Gottlob Hoff- mann in Hamburg und mit dem Buchhändler August Campe, einem Neffen des berühmten Erziehers und Jugendschriftstellers Joachim Heinrich Campe, vermählt. Ihr Gatte hatte als Knabe zu jenen Zöglingen gehört, die auf dem Grünen Deich in Hamburg der Erzählung von Robinsons Abenteuern zuhörten und durch die Gespräche in Campes »Robinson der Jüngere« welt bekannt geworden sind. Da beide Eheleute, mit gleich hoher Be gabung glücklich ausgerüstet, der Litteratur ein mächtiges, tief innerliches Interesse entgegentrugen, und verwandtschaftliche, sowie buchhändlcrische Verbindungen Gelegenheit zu lebhaftem Verkehr
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