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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1933
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- 1933-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1933
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- Deutsch
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X- 188, 15. August 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b.DIschn. Buchhandel. den Mitgliedern, die durch eigenes Verschulden (nicht mit den Ein nahmen in Einklang zu bringenden Interessen duchaus ehrenhafter Natur) wiederholt in Not geraten. 6. Planmäßiger Dienst. Der Lchrlingszüchterei ist durch das Gesetz ein Riegel vorgeschoben. Hcranzuzichen zur Ausbildung des Nachwuchses, also zur Einstellung von Lehrlingen, sind solche Betriebe, in denen nachweislich etwas Tüchtiges gelernt werden kann, die aber aus diesem oder jenem Grunde Lehrlinge bis jetzt nicht beschäftigten. Fachlehrkrästc der Buchhändler-Lehr anstalten müssen ein Jahr, das sie mit allen Sparten des Berufes bekannt macht, praktisch tätig sein. Alfred Naumann. Mit großer Freude habe ich den Aufsatz in Nr. 125 gelesen. Damit ist die Aussprache über den berufsständischen Neuaufbau des deutschen Buchhandels eröffnet und jeder Berufsgcnosse, der glaubt, seiner Meinung nach Wichtiges für diesen Aufbau sagen zu können, ist eingeladcn, sich an dieser Aussprache zu beteiligen. Der Ansicht des Verfassers, daß die Gehilsen in die große Standesgemeinschast einzugliedern sind, kann ich nur zustimmen. Organisatorisch sind sie aber der »Angcstclltcnsäule« anzuschließcn und im »Deutschen Handlungsgchilfen-Verband« zusammengefaßt, wo sie eine besondere Fachschaft haben. Diese Fachschaft müßte dann ihre Vertreter zu den Beratungen des »Börsenvercins« usw. entsenden. Auch was unter »Selbsthilfe« vorgeschlagcn wird, kann unter schrieben werden. Jeder Berufsgenosse muß also der Buchhändler- krankenkasse, Buchhändlersterbekasse usw. angehörcn. Da ein Teil der Verwaltungsarbeit in diesen Kassen sicher ehrenamtlich ausge führt werden würde, könnten ihr Leistungen sehr günstig sein. Unbedingt erforderlich ist es m. E., daß im kommenden Ständestaat jede einzelne Berufsgruppc die Betreuung eines Teiles der Arbeitslosen aus ihrer Gruppe übernimmt. Es wird natürlich nicht leicht sein, Arbeit für die stellenlosen Kollegen zu schaffen, aber wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg. Vielleicht ließe sich für die jungen, 18- bis 20jährigen Berussgenossen eine Art besondere Arbeitsdienstpflicht, verbunden mit beruflicher Aus bildung, sportlicher Betätigung, Selbstversorgung durch Gemüse bau usw. usw., einführen, sodaß ältere arbeitslose Kollegen von der Straße kommen. Gerade für die Berufsausbildung unseres Standes wäre ein solches Pflichtjahr von außerordentlichem Wert, denn die buchhändlerische Ausbildung in der staatlichen Zwangs- sortbildungsschule läßt doch, besonders in den kleineren Städten, sehr zu wünschen übrig. Das soll kein Vorwurf für die Fortbil dungsschule sein; es ist eben unmöglich, in jeder kleineren Stadt besondere, gutgeleitete Kurse für Buchhandlungsgchilfen einzu- richten. An dem zweiten Pflichtjahr darf man sich nicht stoßen. Für unsere Väter und Großväter war es eine Selbstverständlichkeit, drei Jahre Militärdienst zu leisten. Noch 1914 hatten die Mann schaften von der Kavallerie und der Marine drei Jahre zu dienen. Jetzt, wo es gilt, den gefährlichsten Feind des Vaterlandes, die Arbeitslosigkeit zu besiegen, müssen wir ein solches Opfer ohne Murren auf uns nehmen. Jedenfalls halte ich den Punkt: »Bekämpfung der durch Maschinentechnik und Exportminderung hervorgerufcnen Arbeits losigkeit« für einen der dringlichsten beim Aufbau des Stände staates. Heinrich Paustian. In dem Artikel eines Jungbuchhändlers »Der Buchhandel als Bcrufsstand» werden Vorschläge zum berufsständischen Auf bau des deutschen Buchhandels gemacht. Man spürt den revolutio nären Geist, man staunt über die Fülle der Gedanken, ist erfreut, wie hier die Übel, an denen der Buchhandel krankt, so klar erkannt sind, und wie auch Vorschläge gemacht werden, diese Übel an der Wurzel zu packen und zu beseitigen. Man sicht das Ziel: Die Bereinigung und wirtschaftliche Gesundung unseres Berufsstandes. Es sollen alle Buchhändler, einerlei ob Arbeitgeber oder Ange st eilte in einer großen Organisation, in dem «Bund Deutscher Buchhändler« zusannnengefaßt wer den. Wer schon einmal Einblick in die Arbeit der Jungbuchhänd- lcrkreise gewonnen hat, wird zugeben müssen, daß hier Kräfte vor handen sind, deren Mitarbeit für den Gesamtbuchhandel nur von Vorteil sein kann. Das H a u p t a u g e n m e r k ist auf die b u ch- händlerische Ausbildung zu richten. Nur der, der durch Ablegung der ossiziellen Buchhändlerprüfung den Beweis für seine Fähigkeiten und Kenntnisse erbringt, dars den Beruf als Buchhändler ausüben. Durch Einführung der Konzession sollen die bestehenden Betriebe lebensfähig erhalten bleiben. Weiter ist interessant zu lesen, wie eine Gesundung in dem Verkehr zwischen Verlag und Sortiment und Sortiment und Publikum herbeigcführt werden soll. Der Verfasser dieses Entwurfs, der leider seinen Namen nicht verrät, ist sich selbst bewußt, daß die in dem Aufsatz ausgezeich neten Punkte kein festes Programm darstellen, sondern nur als Unterlage zur Aussprache dienen können. Auch mir ist es sehr frag lich, ob sich alle diese Anregungen verwirklichen lassen; die Haupt sache ist, daß diese Gedanken einmal ausgesprochen worden sind, und daß man versucht, hierauf wcitcrzubauen. Wenn ich in dem Nachstehenden trotz der grundsätzlichen Be jahung an einigen Punkten Kritik übe, so soll es nur geschehen, um über diese Punkte eine Aussprache herbeizuführen. — Beim Lesen hatte ich den Eindruck, daß der Aufsatz vom Standpunkt des belletristischen Verlags geschrieben ist. M. E. muß man aber bei den unter Punkt ll: Ordnung gemachten Vorschlägen Unter schiede zwischen dieser Verlagsgattung und dem wissenschaftlichen Verlag machen. Ich will daher versuchen, vom Standpunkt des wissenschaftlichen Verlags hierzu Stellung zu nehmen. Es wird die Forderung gestellt, daß es jedem Sortimenter untersagt sein soll, über ein genau abzugrenzendcs land schaftliches Gebiet hinaus sich um Kunden zu bemühen. Die Art der Ratenzahlungen soll festgelegt und in für den Buchhandel tragbaren Grenzen gehalten werden. Würde es aber im Interesse des Gesamtbuchhandels liegen, wenn man alle gesunden Bemühungen um Absatz über die land schaftlichen Grenzen verbieten wollte? Würde nicht manches Buch unverkauft bleiben? Die wissenschaftlichen Spezialsortimcnte, die eben weit über die landschaftlichen Grenzen hinaus liefern, dürften sicherlich nicht ohne großen Verlust für den wissenschaftlichen Ver lag zu beseitigen sein. Sie allein sind in der Lage, an den betreffen den Kunden die ihn interessierenden Prospekte zu verteilen, wäh rend einem Sortimenter, der alle Wissensgebiete vertreiben soll, eine solche intensive Arbeit sicherlich nicht möglich ist. Auch dürste es doch kaum angängig sein, einem Professor vorschrcibcn zu wol len, durch welches Sortiment er seine Bücher beziehen soll. Es be stehen oft zwischen Sortiment und Professoren srcundschaftlichc Be ziehungen, die auch dann nicht aushören, wenn die Berufung an einen anderen Ort erfolgt. So bezieht ein jetzt am Berlagsort einer wissenschaftlichen Zeitschrift wohnender Professor, der früher in der Schweiz tätig war, auch jetzt noch nach Jahren diese Zeitschrift durch eine Schweizer Buchhandlung. Alle Eingriffe, wenn sie über haupt möglich sind, würden sich sicherlich zum Schaden für den Gesamtbuchhandel auswirken. Bei der Neuordnung sollte man aus keinen Fall zu Maßnahmen greifen, die den ohnehin schon ge ringen Absatz an wissenschastlichen Büchern noch weiter schmälern würden. Ferner soll angestrebt werden, das Rabattsystem zwischen Ver lag und Sortiment zu vereinheitlichen. Man schlägt eine Staffelung nach der Höhe des Ladenpreises und Bezugsmengengruppen vor. Diese Art der Staffelung ist für den wissenschaftlichen Verlag un möglich. Es kann sich ja für einen Sortimenter nicht darum handeln, Mengen eines Buches abzusetzcn, sondern es kann sich immer nur um den Verkauf von einzelnen Exemplaren handeln. Für die Höhe des Rabattes kann daher beim wissenschaft lichen Verlag nur die Gesamthöhe des Umsatzes und vor allem die Verwendung sür die wissen schaftlichen Neuigkeiten ausschlaggebend sein. Weiter soll jeder Verleger gezwungen werden, von Werken im Ladenpreis bis zu RM 3.— Vorräte in Leipzig und eventuell auch in Stuttgart auf Lager zu halten. Auch diese Forderung ist m. E. sür den wissenschastlichen Verlag undurchführbar, da ihre Durch führung für den Verlag eine untragbare Vergrößerung der Lager mieten bedeuten würde, ohne daß er einen Nutzen davon hätte. Es ist doch unmöglich, ein kleines Buch, von dem vielleicht jähr-
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