Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19330815
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193308151
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19330815
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-08
- Tag1933-08-15
- Monat1933-08
- Jahr1933
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
188, IS. August 1933. Redaktioneller Teil. Börseeblntt f. d. DtfchnBuchhondcl. muß auch die Angestelltenschaft im Börsenverein (ob dieser Name beibehalten oder ein anderer gewählt wird, tut nichts zur Sache), und zwar nicht nur durch Direktoren und Prokuristen vertreten sein, vor allem in den Ar b e i t s a u s s ch ü s s e n. Daß ihre Mit arbeit hier und, wie mit Recht betont wird, zum Beispiel gerade im Werbeausschuß, dessen Leistungen in der Tat schon immer sehr zu wünschen übrig ließen, einen neuen Auftrieb ergeben würde, dürfte kaum von einer Seite bestritten werden. Heute aber eine Grenze zu ziehen zwischen Personen, die »nur finanziell, nicht aber durch ständige, praktislye Arbeit mit dem Buchhandel verbunden sind«, und »wirklichen« Buch händlern dürfte äußerst schwer, ja teilweise unmöglich sein. Es gab und gibt bekanntlich sowohl unter den Verlegern als auch unter den Sortimentern außerordentlich befähigte Köpfe, die nicht »Buchhändler gelernt« haben — ich er innere nur an Hans von Weber, den geistreichen Begründer des »Zwiebelfischs« — und die doch Zierden unseres Standes geworden sind, während andererseits auch gelernte Buchhändler manchmal die Leitung ihres Geschäfts nur von der finanziellen Seite betrei ben. Eine Garantie für die richtige Ausübung des Berufs wird durch eine scharfe Trennung hier kaum zu erreichen sein, ganz abgesehen davon, daß sich in der Praxis naturgemäß doch kein Be stimmungsrecht des leitenden Buchhändlers gegenüber dem nur finanziell beteiligten Unternehmer erreichen läßt. Und die Buch gemeinschaften und Leihbüchereien schlägt man aus diese Weise eben sowenig tot. Daß der BDB. die »Deckung des Buchbedarfs im Volle« und sogar mit Vergnügen übernimmt, ist ebenso selbstverständlich wie z. B. der Verband der Kohlenhändler Berlins zur Versorgung der Reichshauptstadt mit Brennmaterial gern bereit ist. Und wie weit der Staat auf unsere Tätigkeit Einfluß auszuüben gedenkt, muß ihm überlassen werden. Ausgeschlossen aber ist es, daß der BDB. zu einer Körperschaft wird, in der die sozialen Gegensätze innerhalb des Buchhandels zum Ausgleich kommen müssen. Diese Frage ist bereits durch die Beibehaltung der Gewerkschasten bzw. der Angestellten-Verbände gelöst worden, und im übrigen wird auch hier der Staat in Zukunft entscheidend eingreifen. Daß durch die engere Zusammenarbeit mit den Angestellten im Vorstand und in den Ausschüssen gewisse Reibungsflächen vielleicht von vorn herein beseitigt werden können, läßt sich denken. Nicht zu erkennen ist der Zweck der Gruppierung in Buch händler und Jungbuchhändler mit doppelter und einfacher Stim- mcnzahl. Da auch die Leitung des BDB. nach dem Führer- Prinzip vorgesehen ist, d. h. der Führer ernannt werden wird und dieser wieder seine Mitarbeiter bzw. die Persönlichkeiten für die einzelnen Ausschüsse auswählt, so dürfte sich kaum eine Ge legenheit ergeben, von dem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Ganz abgesehen davon, daß es nicht ratsam wäre, nach dem bisherigen demokratischen System allen zwar wohlmeinenden, aber vielfach doch noch nicht genügend Erfahrung besitzenden jüngeren Kollegen den Stimmzettel in die Hand zu drücken. Ich fürchte fast, den Autor des Aufsatzes in diesem Punkte nicht richtig verstanden zu haben, kann jedoch aus seinen Vorschlägen nichts anderes heraus- lcscn. Das starre System der verschieden langen Lehrzeiten halte ich für falsch und ungerecht. Danach ist der Volksschüler schon mit 17 Jahren mit seiner Lehrzeit zu Ende, während der Primaner erst mit 29 Jahren ebensoweit ist. Andererseits steht aber durchaus nicht fest, daß sich jemand, der sich vielleicht mühsam bis zum Abiturium durchgequält hat, in dem einen Jahre die gleichen buch- händlcrischen Kenntnisse ancignct wie ein begabter Volksschülcr in drei Jahren; also die gewünschte, möglichst gleiche Berufsausbildung wird dadurch keineswegs erreicht. Man sollte im Gegenteil der Ausbildung wie bisher eine gewisse Freiheit lassen; weder durch Schablonisierung noch durch mehrere Examina werden die Fähig keiten oder die Befähigung eines Menschen für seinen Beruf klar gestellt. Das gleiche gilt für das geforderte Jahr als Wander buchhändler oder als Buchhändler an der Stadtperipherie usw. — durch des Gedankens Blässe angekränkelte Theorien, die sich nicht in die Praxis umsetzen lassen und deren Erfolg bei der ver schiedenen Veranlagung der Menschen mehr als zweifelhaft er scheint. Im übrigen wird auch hier die Arbeitsdienstpflicht des Staates eingreifen und schon dadurch die Ausführung unmöglich machen. Daß der Wechsel von der Kleinstadt zur Großstadt, vom Verlag zum Sortiment und umgekehrt recht nützlich sein kann, ist an sich nichts Neues; nur muß dies dem einzelnen, der vor wärts will, überlassen werden, und die äußeren Verhältnisse spielen außerdem eine Hauptrolle dabei mit. 8. Ordnung. I. Selb st Verwaltung. Die Konzessionicrung des Sorti mentsbuchhandels ist seit langem schon ein schöner Traum mancher Kreise. Es ist letzten Endes auch nicht einzusehen, aus welchem Grunde der Buchhandel eine solche Ausnahmestellung für sich be anspruchen darf; schließlich ist er, von seinen ethischen Belangen abgesehen, ein Geschäftszweig wie jeder andere, der ordnungsmäßig und nach gewissen Grundsätzen betrieben werden und auch die Konkurrenz ertragen muß. Ein »Bedürfnis« für beabsichtigte Neu- gründungen liegt schon heute in Deutschland nirgends mehr vor, wohl aber haben die bereits existierenden Firmen das dringende Be dürfnis, ihre vorhandene Ware abzusetzen. Das darf aber nicht dazu führen, daß man in Zukunft jeden weiteren Wettbewerb ein fach ausschaltet und damit vielen Jungbuchhändlcrn, die sich ein mal selbständig zu machen beabsichtigen, die Möglichkeit nimmt, ihr Glück zu versuchen. Auch Reise- und Versandbuchhandlungen sind Buchhandlun gen, und zwar sehr schwierige Species des Gesamtbuchhandels. Manches Werk würde ohne sie nur einen Bruchteil seines Absatzes erreichen, und der Sortimentsbuchhandel ist in gewissen Fällen nicht ohne weiteres in der Lage, sie vollständig zu ersetzen. Es ist nicht angängig, durch die Unterbindung jeder Konkurrenz seinen eigenen Aufstieg ermöglichen zu wollen. Darin, daß der Ladenpreis unbedingt feststehcn und sämtliche Ausnahmeprcise, mit denen außerordentlich viel Mißbrauch ge trieben worden ist, fortfallcn müssen, ist dem Verfasser durchaus zuzustimmen, und ebenso darin, daß die Direkt-Lieferungen des Verlages aufhören müssen. Aber beim nächsten Abschnitt stock' ich schon wieder. Gewiß ist es an sich möglich, den Rabatt an der Hand des Ladenpreises festzulegen; ob es aber in allen Fällen sowohl für den Verleger als auch den Sortimenter, also für das betreffende Buch selbst von Nutzen ist, kann man aus der Praxis heraus füglich bezweifeln. Natürlich kann man für ein Märchenbuch z. B. den Nettopreis mit NM 2.— kalkulieren und dementsprechend den Verkaufspreis auf RM 3.— fcstsetzcn; cs kommt aber häufig vor — besonders im wissenschaftlichen und im Schulbüchcr-Vcrlag, daß der Verlag ge zwungen ist, um dem Buche überhaupt einen Absatz zu sichern, sich mit einem ganz geringen Nutzen zu begnügen, und es ist dann selbstverständlich nicht angängig, eine Verdienstspannc von so Pro zent für den Verkäufer draufzusapagen. Die Schlußfolgerungen, die der Verfasser im übrigen aus der Annahme seines Vorschlages zieht, haben meines Erachtens damit nicht das geringste zu tun; weder wird dem Verlag dadurch eine stabile Kalkulation ermöglicht noch werden die Unterbietungen im Sortiment dadurch einge schränkt. Das letztere geschieht schon allein durch das wirkliche Festhalten am Ladenpreis. Und daß »das Buch dann nicht mehr auf Grund materieller Gesichtspunkte verbreitet, sondern allein der innere Wert des Buches maßgebend sein wird . . .», auch diese Theorie ist grau. Wollte Gott, es würden recht viele Bücher erst wieder auf Grund materieller Gesichtspunkte verbreitet; man braucht deshalb nicht immer gleich an Schmutz- und Schundlitera tur zu denken. Was den letzten Unterabschnitt betrifft, der die Kunden zu festen Teilzahlungen zwingen will und zum Schluß mit dem Ge richtsvollzieher droht (denn was bleibt der Buchhändler-Bank schließlich übrig, wenn der Kunde nicht zahlt), so dürfte dessen Ver wirklichung gleichbedeutend mit dem Ruin einer Anzahl von Sorti- mentsgcschäften sein. II. Selbsthilfe. Der Tarif bedeutet bekanntlich schon die Mindestcntlohnung; außerdem wird auch auf diesem Gebiete alles nach wie vor durch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Or ganisationen geregelt, oder aber der Staat greift ein. Die vorge schlagene Werksgemeinschaft billigt der nationalsozialistische Staat überhaupt nicht, und eine eventuelle Gewinnbeteiligung der Arbeit- 813
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder