Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1921
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Oeuvre«. 6 Bände (Paris 1773) 62 000 Marl; Musel, llsro et vösnckrs. (Paris 1801.) 50 000 Mark; liesiik 6s la vretonne, Monu ment du oostume pbz'sique et moral, (Xsuvieck sur ls libin 1789.) 76 000 Mark; Valturius, Oe re militari (Verona 1172) 105 000 Mark; Voltaire, Vu kueelle 6'Orleuns (London 1786) 85 000 Mark. Ins gesamt brachte die Versteigerung dieser Werke 1250 000 Mark. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß trotz lebhaftester Be teiligung ausländischer Händler und Sammler fast alle großen Stücke in deutschen Privat besitz übergegangen sind. Die mit außer ordentlicher Sachkenntnis bearbeiteten illustrierten Kataloge der beiden Versteigerungen möchte ich nicht unerwähnt lassen. Otto Niebicke. Berliner Bibliophllenabend am 1. November 1821. — Der Vor sitzende Herr F. W. von Biedermann widmete dem Andenken des so plötzlich verstorbenen Antignars Herrn Edmund Meyer Worte des Gedenkens und gab einen kurzen Überblick über den Ver lauf der Generalversammlung der Deutschen Bibliophilen-Gesellschaft. Er dankte Herrn vr. Jolles für die Widmung des Blomberg- buches, welche kostspielige Publikation durchweg aus Kosten der Firma des Herrn vr. Jolles hergestellt worden war. Es wurde be schlossen, einig« wenige überschüssige Exemplare zur Verbreitung im Buchhandel zu bestimmen. Hierauf hielt Herr Antiquar S. M. Fracnkel einen interessanten Vortrag Wer Berliner Buch-Illu stratoren des 18. Jahrhunderts, mit Ausnahme von Chodowiecki, unter Vorlage zahlreicher Werke aus seinem Besitz. Er wußte eine Fülle von Neuem in seiner frei gehaltenen Rede Len zahlreich Er schienenen mitzutcilen. Herr vr. E. Crous legte die drei Folio bände des Werkes von A. Claudin: vmtoirs 6s I'Imprimerie eu braves au XV. et XVI. sidcls mit einem sehr interessanten noch nicht veröffentlichten vierten Bande, den die Staatsbibliothek in einem Korrckturabzuge besitzt, vor. Herr vr. F. Dobe zeigte zwei Werke aus dem Besitz Stirners. Herr vr. I. Schuster ergänzte dessen Mitteilungen durch Vorlage anderer Manuskripte des Philo sophen, die bekanntlich außerordentlich selten sind. — Der nächste Vor trag findet am 6. Dezember statt; Herr vr. Schuster wird über die »Romantiker in den Naturwissenschaften« sprechen. Für den nächsten Monat ist Herr Professor Ludendorff (der Bruder des Feldherr«) gewonnen, der über astronomische Werke reden wird. Ver mutlich wird dies« Sitzung im Astrophysikalischen Observatorium in Potsdam stattfinden. Anmeldung »euer Mitglieder vermittelt gern der stellvertretende Vorsitzende W. Junk, Berlin. Jeder Buch händler, der privat oder geschäftlich -bibliophiles Interesse hat, sollte nicht versäumen, beizutreten. Jubiläum. — Am 13. November besteht die Firma Friedrich Schneider in Leipzig 50 Jahre. Friedrich Gottlob Schneider gründete am 13. November 1871 eine Verlags- und Komm-isfionSbuchhandlung. Das Geschäftslokal befand sich damals ln der Lindenstraße. Das Hauptaugenmerk wurde aus das Kommissionsgeschäft -gerichtet und diesem ein Grossosortiment für »Populäre Literatur« angegliedert, in dem hauptsächlich die Verleger Julius Bagel in Mülheim, Enßlin L Laiblin in Reutlingen und Ad. Spaarmann in Styrum vertreten waren. — Da -die 1878 in der Nürnbergerstraße bezogenen größeren Räumlichkeiten nicht ausreichten, wurden sie 1888 nach der Sternwartenstraße verlegt. Um den kleinen Sortimentern, die auch Papier- und Schreib waren führen, die Möglichkeit zu bieten, ihren Bedarf aus einer Hand beziehen zu können, wurde im Jahre 1893 eine Abteilung: Groß papier- und Schreibwarenhandlung angegliedert, die einen derartigen Aufschwung nahm, daß sich im Jahre 1898 wieder ein Umzug nach der Talstrabe notwendig machte. Nach 13jährigem Verweilen in diesem Lokal mußte im Jahre 1911 der fünfte Umzug nach der Salo- monstraße 13 vorgcnommen werden, wo sich heute noch die Geschäfts räume befinden. Leider war es dem Gründer, der unermüdlich von früh bis abends im Geschäft tätig war, nicht vergönnt, dessen Ehren tag zu erleben. Am 2. Dezember 1919 schied er im Alter von 70 Jah ren aus seinem arbeitsreichen, aber von Erfolg und Segen rcichge- krönten Leben. Das Geschäft wird in unveränderter Weise von den Erben weiter- geflihrt. Die Leitung liegt in den bewährten Händen der Prokuristen Herren Carl Hetzschold (Geschäftsführer), Rich. Heinrich Alb. Kaps, Otto Keil, Reinhard Stelzig (Bevollmächtigter der Erben). Nene Tarisverhandlungcn im deutsche» Buchdruckgcwcrbe. — Wie aus einer in den Organen der Tarifgemeinschaft veröffentlichten Bekanntmachung des Tarifamts der Deutschen Buchdrucker hervorgeht, tritt der Tarifausschuß bereits am 24. November in Leipzig zu neuen Verhandlungen zusammen. Gleichzeitig wird in dieser Be kanntmachung mitgeteilt, daß der Tarifausschuß beschlossen habe, die 1654 erst am 15. November b. I. fällige zweite Rat« der tariflichen Lohn erhöhung bereits vom 1. November an zu zahlen. Die neue Zulage beträgt für Neuausgclernte wöchentlich 20 Mark und für die übrigen Gehilfen 25 Mark. Das Hilssarbeiterpcrsonal erhält 50 bis 85°(> von 25 Mark; Lehrlinge erhalten wöchentlich 2.50 Mark mehr. Der Mindestwochenlohn eines über 24 Jahre alten verheirateten Buch druckers -beträgt ab 1. November 300—^18 Mark (je nach -den ört lichen Zuschlägen, aber ohne Berücksichtigung der sonstigen lokalen, Industrie- und Besatzungszulagen). Beispielsweise beträgt der Wochenlohn für die vorhin erwähnten Gehilfen in Leipzig 380 Mark, in Hamburg 410 Mark und in Berlin 418 Mark. Auf diese Löhne erhalten die Maschinensetzer noch einen Zuschlag von wöchentlich 27 Mark. Gegenüber dem Monat September sind die Löhn« um rund 100 Mark erhöht worden. In einem Artikel der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Prinzipalsorgan), der zu der Einbe rufung des Tarifausschusses Stellung nimmt, wird die Vordatierung der vorhin erwähnten zweiten Teuerungsrate u. a. damit begründet, daß die am 31. Oktober d. I. zu einer Aussprache mit dem Haupt vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Leipzig erschienenen Prinzipalsmitglieder des Tarifamtes und des Tarifausschusses sich der Erkenntnis nicht verschließen konnten, daß in den letzten Wochen sich tatsächlich eine Erhöhung der Lebenshaltung überraschend schnell bemerkbar gemacht habe. Unverkennbar ist die Vordatierung auch wohl deshalb erfolgt, um Ruhe und Ordnung im Buchdruckgewerbe zu sichern und den wilden Streiks und Lohnbewegungen entgegcnzu- treten. (Ob es gelingt, steht allerdings aus einem ganz anderen Papier!) In dem in Rede stehenden Artikel der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« wird auch betont, daß bei allen den Ge hilfen, bzw. der Arbeitnehmerschaft zu gewährenden Zugeständnissen auf die Tragfähigkeit des Buchdruckgewerbes besonderer Nachdruck ge legt werden müsse. »Nicht höchste Steigerung des Arbeitslohnes darf in dieser schweren Zeit bei der Gehilfenschaft bas ausschlaggebende Moment sein, sondern die Gewißheit, daß die gegenwärtige Geschäfts lage im Buchdruckgewcrbe auch erhalten bleibt, und daß auf die Stetigkeit des Arbeitsverhältnisses das Hauptgewicht gelegt wird. Das wird viel nützlicher sein als ein unüberlegtes und sinnloses Hinauftreiben der Löhne, durch das der Produktionsprozeß in einer für das Gewerbe unerträglichen Weise verteuert und die Auftrag geber abgeschreckt werden.« Diesen Ausführungen wird man bedin gungslos zustimmen müssen, denn wenn der Bogen überspannt wird, tritt — wie dies bereits wiederholt der Fall war — mehr oder weniger notgedrungen eine empfindlich« Zurückhaltung von Druck- aufträgcn ein, namentlich seitens des Verlagsbuchhandels. Es ist immer und immer wieder zu berücksichtigen, daß der weitaus größte Teil der Erzeugnisse des Buchdruckgewerbes nicht als durchaus lebens notwendige Bedürfnisse angesprochen werden kann. Dieser Tatsache sollten sich die Gehilfenvertreter des TarisausschufseS wohl bewußt sein und ihr Rechnung tragen. Monopolisierung des Arbcitsnachwciswrsens? — Zum Entwurf eines Arbcitsnachweisgesetzes gibt der Hansa-Bund eine Denk schrift heraus, die den Syndikus der Gewcrbekammer Bremen, zu gleich Geschäftsführer der dortigen Landcsgruppe des Hansa-Bundes, vr. Lange, zum Verfasser hat. In ihr wird in erschöpfender und sachkundiger Weise zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Monopoli sierung der öffentlichen Arbeitsnachweise Stellung genommen. Es wird nachgewiesen, daß der Entwurf ein unklares Kompromiß schafft, das die vorhandenen Schwierigkeiten nicht beseitigt, sondern nur ver schiebt, und das in erster Linie zur Machterweiterung der öffent lichen Arbeitsnachweise dient, die die Kontrolle und Konkurrenz der übrigen Nachweise los werden möchten. Kür die Arbeitgeber bedeutet die Organisation ein« erhebliche Belastung. Sie haben einen bedeu tenden Teil der Kosten aufzubringen und werden obendrein gezwungen, minderwertige, am Orte vorhandene Arbeiter zu beschäftigen. Von den Arbeitnehmern werden -die quali fizierten Arbeiter durch die monopolisierten Arbeitsnachweise be troffen unid der Volks- und a r b e i t s w i r ts ch a f t l i H minder wertvolle Teil der Arbeitnehmer durch die N e u r e g e l u n g b -e g ü n st i g t. In der Denkschrift wird ver langt, daß die Vertragssreihcit der Parteien gewahrt und die Frei zügigkeit nicht eingeschränkt wird, -und daß bei Übernahme der Landes arbeitsämter aus die reichsgesetzlichc Regelung die räumliche Abgren zung nach wirtschaftlichen und nicht realpolitischen Gesichts punkten erfolgen müsse. Um eine Neuregelung des Arbeitsnachweis- wcsens herbeizuführen, genüge ein Rahmengesetz, innerhalb dessen von den Landeszentralbehörden im Verwaltungswege die den zeitlichen und öillichen Verhältnissen entsprechenden Bestimmungen getroffen werden können. Im Übrigen sei das Arbeitsnachweiswesen zu einer ins ein zelne gehenden gesetzlichen Regelung erst dann reif, wenn die übrigen
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