Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19211112
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192111123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19211112
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-12
- Monat1921-11
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mit vergeudet werden, diese Angaben nachträglich festzustellen! Es hat sich als ein schwerer Fehler herausgestellt, daß im H 12 des Reichspressegesetzes die Behörden auch von den geringen Förmlichkeiten der Betitelung befreit worden sind, die die ßtz 6 und 7 vorschreiben. Es wäre zweckmäßig gewesen, den Behör den vorzuschreiden, daß sie das Staatsgebiet, den Namen (u. U. auch den Sitz) der herausgebenden Behörde, den Sachtitel, Ort, Jahr, Drucker oder Kommissionsverlag und Preis angeben. Wir haben heute das unerfreuliche Bild, daß die Privatdrucksachen durchweg sachgemäß betitelt sind, während die amtlichen Druck sachen häufig genug in einem mehr als nachlässigen Gewände durch die Welt wandern. Wer sich am Titel versündigt, schadet nicht nur sich selbst, sondern allen denen, die die Drucksache be nutzen. Rechnet man die dadurch an vielen Stellen unnötig versäumte Zeit nach heutigen Tarifen in Geld um, so ergeben sich für eine einzelne Drucksache u. U. Tausende von Mark, der Jahresverlust an schöpferischer Arbeit im deutschen Sprachge biete geht wahrscheinlich in die Millionen. Es handelt sich also auch hier nicht um Kleinigkeiten. Auch in der Betitelungsfrage mutz irgendwie Wandel geschaffen werden. Doch zurück zu den Amerikanern! Der eigentlichen Biblio graphie geht ein kurzer, etwa 2—5 Seiten umfassender redak tioneller Teil voraus (kloles ok general Interest). Hier werden aus der überfülle der amtlichen Drucksachen die für die Betei ligten besonders wichtigen Neuerscheinungen hervorgehoben und kurz gekennzeichnet. Hierin stecken in behördlich unparteiischer Form wertvolle Hilfen für jeden Benutzer. Das Lesen von Bi bliographien ist ja sicher nicht die höchste Wonne auf Erden. Man atmet auf, wenn man im verwirrenden Gestrüpp der Titel reihen solche angenehme Steige findet. Für die Bibliotheken ist wertvoll, daß für die wichtigeren monographischen Drucksachen von der Kongreßbibliothek ge druckte Katalogkarten herausgegeben werden. Die Nummern, unter denen sie bezogen werden können, sind den Titeln im Monatskatalog beigedruckt. Ja es wird sogar fürsorglich bei gedruckt, wieviel Verweisungen auf Behörden und Dienststellen nötig sind. Die Ordnung der Bibliographie ist folgende: Die selbstän digen zentralen Behörden und Körperschaften sind in alphabe tischer Reihenfolge mit ihren Veröffentlichungen aufgeführt, vorweg sind die Besonderheiten des Bezuges und der Erschei nungsform angegeben. Die Drucksachen werden unter den Stichworten des Sachtitels alphabetisch aufgeführt. Hinter jeder selbständigen Zentralbehörde oder -körperschaft stehen die von ihr abhängigen mit ihren Arbeiten. Wenn bei einer ein zelnen Drucksache Besonderheiten vorhanden sind, so werden diese — nötigenfalls ausführlich — angegeben. Man merkt auf Schritt und Tritt vorausschauende Fürsorge für alle Beteiligten. Ein Inhaltsverzeichnis am Jahresschlüsse, das die Personen- und die Behördennamen und die sachlichen Stichworte aufsührt, sorgt für eine bequeme und vollständige Erschließung der gesam ten Bibliographie. Der Monatskatalog wurde von Amts wegen unentgeltlich zugestellt: 1. jedem Senator und Abgeordneten, jedem Vertreter eines Territoriums im Kongreß, der nur beratende Stimme hat (vslsgats), jedem ständigen Kommissar und jedem Beamten beim Kongreß; 2. den dafür bestimmten Niederlagen, Reichs- und Landesbüchereien, den Regierungsstellen, die Drucksachen heraus geben, und so vielen Mittel- und Hochschulen (scliools, Colleges) und öffentlichen Bibliotheken, wie die festgesetzte Auflage gestat tete. Die unentgeltliche Verteilung erfolgte also in der denkbar freigebigsten Weise. Ob seitdem eine Einschränkung erfolgt ist, ist mir nicht bekannt. Privatpersonen (also auch Buchhändler) konnten den Monatskatalog mit Register für jährlich 1,10 Dollar beziehen. Wie der Preis heute ist, habe ich nicht ermitteln können. Neben dieser allgemeinen Bibliographie geben noch zahl reiche Behörden, darunter auch Ministerien Sonderlisten ihrer Veröffentlichungen heraus, was wiederum die Arbeit sehr er-! leichtert. Dagegen beschränkt sich der montlll^ cskaiogue 17. 8. ok public äocuments auf die Drucksachen des Bundes. Von den Ein zelstaaten wird nur der Distrikt Columbia, in dem die Bundes Hauptstadt liegt, regelmäßig berücksichtigt. 1650 Bei der vorstehenden Schilderung war das Ziel, nüchtern über die Lösung einer für das staatliche, wirtschaftliche und wis senschaftliche Leben wichtigen Einrichtung zu berichten. Damit soll diese nicht als ein Muster hingestellt werden, das wörtlich nachzuahmen wäre. Die ganze Frage muß vielmehr vom deut schen Standpunkte nach der Seite des Aufbaues, des Trägers und der Geldbeschaffung von Grund aus neu durchdacht werden. Davon hoffe ich später berichten zu können. Ein Lehrmeister des ungar»jchen Buchhandels. Von Maurus Johannes Rövay. (Schluß zu Nr. 263.) So hoch sich auch Samuel Revai seine Ziele steckte, so weitaus- greisend auch seine Pläne waren, so verwandte er doch auch besondere Sorgfalt auf anscheinend unbedeutende Grundwahrheiten, die ihm flir den Erfolg des Buchhandels, für die Befriedigung des Publikums wichtig waren. Es dünkt uns einfach und selbstverständlich, daß man im Buchhandel ebenso höflich und aufmerksam mit den Kunden um gehen muß wie in jedem anderen offenen Geschäft; doch der Gehilfe von damals hielt das Gegenteil für ebenso natürlich, und diese Auf fassung ist auch heute noch nicht ganz geschwunden. Dem gewöhn lichen Sterblichen gegenüber möchte er gern den überlegenen Fach mann spielen, doch selbst Professoren, Rechtsanwälte, überhaupt alle Vertreter der Intelligenz behandelt er mürrisch, unwillig, unfreundlich, und bet Anfragen nach Büchern ist sein »Haben wir nicht« ebenso stereotyp wie anderswo ein höflicher Gruß. Rövai verbot dieses »Haben wir nicht« und verbannte es aus seinem Laden, ja es durste selbst dann nicht ausgesprochen werden, wenn das gewünschte Buch nicht vorhanden war oder gar nicht einmal beschafft werden konnte. In solchen Fällen mußte gesagt werden: »Ausgegangen«, »Unter Neu druck«, »Ist schon nachbestellt«, »Wird vorgemerkt« u. a. Allerdings sorgte er dann auch wirklich für die Erfüllung des Versprechens, für die Ausführung des Auftrags. Unaufhörlich legte er den Gehilfe» ans Herz, sich immer das Interesse, die Wünsche des Bestellers vor Augen zu halten, in diesem Sinne die Fragen an ihn zu richten und ihn auf alles aufmerksam zu machen, was nur den geringsten Zweifel, das leiseste Mißverständnis Hervorrufen könnte, überhaupt hielt er die Ausbildung des Hilfspersonals für eine der grundlegenden Er fordernisse des Buchhandlungsbetriebs: er verlangte von den Gehilfen außer guten, bescheidenen Manieren Wissen, Fachkenntnis, Fleiß, Dienstfertigkeit und Treue. Die Treue zumal erschien ihm als so selbstverständliches Attribut, als so elementares Gebot des Anstands, daß er von einer besonderen Vergütung für zuverlässige Gehilfen nichts wissen wollte. Hierüber schrieb er einmal: »Ich bin entschieden gegen jedes Angebot für Tugend. Der Gehilfe in jeder Gestalt muß treu und fleißig sein, mit Liebe und Eifer dem Geschäft anhängen und erhält dann den auszeichncnden Lohn von selbst, oft unvermerkt und unbewußt; aber diese Aufopferung an Bedingungen zu knüpfen, ist meiner Überzeu gung gemäß weder praktisch noch begründet.« Doch auch das Publikum wollte er erziehen, wollte es dazu brin gen, sich mit dem Buche zu befreunden, das Lesen für ein wirkliches Lesensbebürfnis zu halten, als wahren Genuß, als geistiges Ver gnügen zu empfinden und das Kaufen von Büchern als ebenso not wendig anzusehen wie die Anschaffung aller übrigen Gebrauchsgegen stände. Besonders mit der Jugend beschäftigte er sich gern; er nahm sich die Mühe, die jungen Leute eingehend nach ihrem Studiengange, nach ihren Verhältnissen auszufragen, ihnen mit Aneiferung und Er munterung für ihren Lebensweg zu nützen. Er führte die von den Budapester Buchhändlern als »Selbstmord« bezeichnet? Neuerung ein, tüchtigen, fleißigen, armen Jünglingen die notwendigen Lehrbücher und andere Werke, die sie brauchten, gegen monatliche Teilzahlungen von zwei Gulden abzugeben. Das war der primitive Beginn des Raten geschäfts im ungarischen Buchhandel. Rövai achtete dann auf die pünktliche Abzahlung dieser zwei Gulden; sie war ihm der Grad messer des Anstands des betreffenden jungen Mannes, daraus leitete er dann die weitestgehenden Folgerungen ab. Wer pünktlich seinen monatlichen Obolus entrichtete, genoß unbeschränkten Kredit, der in gar keinem Verhältnis zu der Abzahlung stand, doch Rövai ging von der Anschauung aus, daß aus demjenigen, dem Bücher Freude be reiteten, etwas werden müsse, daß der einst in die Lage kommen werde, die angewachsene Schuld auf einmal zu tilgen. Und darin täuschte er sich kaum. Es gab Fälle, wo solch ehemaliger Student erst als Staatssekretär seine Rechnung beglich. Andererseits verfuhr er aber hinter seinem Pulte auch sehr strenge mit der Jugend. Verlangte ein Jüngling oder ein Mädchen ein Buch, das offenbar für dieses Alter nicht paßte oder die Sinne reizte, so klärte er die jungen Leute ernst nnd wohlwollend darüber auf, und sie bekamen das Buch nicht.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder