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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 214. 1. Oktober lSI?. andern Nachmittag halten wir für zulässiger als den Samstag. Es ist rvh und materialistisch, das Buch auf gleiche Linie wie irgendeine gleichgültige Ware, seien es Kochlöffel oder Unterhosen, zu stelle». Post. — Bom 1. Oktober d. I. ab wird auch der Mcistbetrag für Postprotestausträge auf 1000 erhöht, sodast dieser Mcistbetrag als dann im inneren deutschen Verkehr für Postanweisungen, Nachnahme sendungen, Postaufträge zur Geldciuziehung und Postprotestaufträge gilt. Eine Bibliothek der Technik. — Die berufenen Vertreter der deut schen Technik und Industrie, der Verband technisch-wissenschaftlicher Vereine und die großen industriellen WirtschaftSvcrbäudc haben sich an die Reichsregierung mit der Bitte gewandt, der deutschen Technik, die in erster Linie zur Rettung unserer Wirtschaft berufen ist, einen unbedingt notwendigen geistigen Mittelpunkt in einer technischen Zen- rralbibliothek zu schaffen. Als Grundstock für diese Bibliothek der Technik soll die 200 000 Bände umfassende Bibliothek des Reichspatent amtes dienen, die durch einen Anbau und eine entsprechende Erhöhung ihrer Geldmittel und Beamten erweitert werden muß. Oberbibliothe kar Paul Otto, der in der »Deutschen Literatur-Zeitung« diesen Plan in allen Einzelheiten erörtert, betont, das; unsere bestehenden wissen schaftlichen Bibliotheken die besonderen Forderungen der Techniker au geistiger Ausrüstung nicht erfüllen können. »Die Wissenschaft hat Zeit, Technik und Industrie haben keine Zeit. Liegt dort der Schwerpunkt auf der Vergangenheit, in der Geschichte, so hier in der Gegenwart, in der Forderung des Tages. Sind in der alten Bibliothek die ältesten Zeitschriftenjahrgänge, die ersten Auflagen der Bücher die wertvollsten, so sind für das Bedürfnis des Technikers die neuesten Jahrgänge, das neueste Zeitschriftenheft, die letzte Auflage eines Buches, die jüngste Broschüre, Gesetzesbestimmung, Patentschrift die wertvollsten und er giebigsten.« Deshalb müssen für die Bibliothek der Technik die Bücher jo rasch wie möglich und in so vielen Exemplaren beschafft werden, wie die Benutzung verlangt. Der Katalog mutz stets bis auf die jüngste Gegenwart ergänzt und in leichtester Weise zugänglich sein. Im Lese saal mutz jedes Buch binnen fünf Minuten zur Verfügung gestellt werden; eine photographische Werkstatt mutz gegen Erstattung der Selbstkosten Bildabzüge von Patentschriften u. a. liefern. Dafür können die Leihfristen recht kurz bemessen werden. Die deutsche» Gcschichtsqucllen des 19. Jahrhunderts. — Die historische Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften hat ihre neue Abteilung der Deutschen Geschichtsquellen des 19. Jahr hunderts, die in weitem Ausmaße herausgegeben werden sollen, trotz der hemmenden Einwirkungen der öffentlichen Zustände fortgesetzt. Eine Anzahl provinzialer und städtischer historischer Kommissionen und Vereine hat ihre Mitarbeit zugesagt. Für dieses weitaus- grcifende nationale Unternehmen sind viele Stiftungen erfolgt und »och weitere werden ihm hoffentlich zufließen. Die Schweizcrwochc, die vie besondere Aufgabe hat, auf die geistige mid materielle Produktion der Schweiz hinzuweisen, wird in diesem Jahre in der Zeit vom 4.—19. Oktober stattfinden. Deutsche Bücher in Norwegen. — Die allgemeinen Verkehrs schwierigkeiten erschweren jetzt in Norwegen auch die Einfuhr deut scher Bücher, für die jenes Land ein großes Absatzgebiet ist. Da näm lich regelmäßige Dampfer zwischen Deutschland und Norwegen bei dem herrschenden Kohlenmangel nicht verkehren und bei dem Umfang der deutschen Büchersendungen nach Norwegen ein Postverkchr nicht in Frage kommt, häufen sich die Sendungen an den Bahnstationen. Trotz dem die Frachtstücke jede Woche als Eilgut abgehen, kommen sie in Norwegen nach monatliche» Pausen plötzlich in gewaltiger Zahl an. Gleichwohl bilden aber die deutschen Bücher im Vergleich mit fran zösischen nsw. auf dem norwegischen Markt die Mehrheit. Eine Besse rung der deutschen Biichereinfuhr in Norwegen steht erst mit Wieder aufnahme der regelmäßigen wöchentlichen Dampferlinien zwischen Deutschland und Norwegen zu erwarten. M. in der »Papicr-Ztg.«. Personalliachrichlen. Jubiläen. — Auf 25 Jahre der Selbständigkeit blicken ani 1. Ok tober zurück: Herr Bruno Gebe! in Berlin-Dahlem, der am 1. Oktober 1894 in Berliu-Lichterfelde eine Buchhandlung gründen: und sie bis 1902 führte, in welchem Jahre er sie an Max Elliesen ver kaufte. Gebe! selbst führte dann seinen Verlag noch bis 1910 weiter und vertraute auch ihn dann andern Händen a», während er in Berlin- Dahlem eine Schulbuchhaudlung eröffnete, die er heute »och inuchat. Ferner die Herren Wilhelm Topp und tzofbuchhändler Oscar Petrenz in D a r mstadt, die am 1. Oktober 1894 das dortige Ge schäft Müller L Rühle vorm. Paul John erwarben. Sie haben mit emsigem Fleiß das Geschäft gehoben und es zu Ansehen ge bracht, sodaß sie mit Befriedigung auf das in 25 Jahren Selbständig keit Erreichte blicken können. Am 1. Oktober vollende» sich ferner 25 Jahre, seit Herr Oswald Schrödter in Leipzig in das ausländische Sortiment von A. Twietmeyer, daselbst, eingetrcten ist. Den Herrn Jubilar zeichnen Liebe zum Beruf, große Schaffensfreudigkeit und reiche Kachkenntnisse aus. Das gleiche Jubiläum begeht Herr Paul Jacob in Dres den, der 25 Jahre in der Kunstanstalt von Nömmler K JonaS, da selbst, tätig gewesen ist. Sprechsaal. (Oboe Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Hsnorar u»d Berleger-Teuerungszaschlag. In Nr. 200 von, 15. Sept. 1919 wird um Aussprache über dieses Thema gebeten. Ein Verlagsvertrag, in dem das Verfasserhouvrar nicht auf eine bestimmte Summe normiert wird, sondern in dem der Verfasser als Honorar einen bestimmten Teil des Ladenpreises erhält, unterscheidet sich seiner juristischen Natur nach nicht von dem Vcrlagsvertrag mit festem Honorar. Die Abhängigkeit des Honorars vom wirtschaftlichen Erfolge des Werkes wird beiin Verlagsvertrage mit anteiliger Betei ligung des Verfassers nur stärker betont. Hierdurch wird aber der Verleger in seiner Stellung als Leiter des Verlagsunternehmens nicht eingeschränkt. Insbesondere bleibt ihm allein die Bestimmung des Ladenpreises überlassen. Zn einer Erhöhung des Ladenpreises bedarf der Verleger nach 8 21 Abs. 3 des Verlagsgesetzes der Zustimmung des Verfassers. Dies gilt auch daun, wenn dieser-anteilig am Gewinn oder Absatz beteiligt ist. Der Teuerungsznschlag des Verlegers ist eine Erhöhung des Laden preises, denn dieser Zuschlag bedeutet für den Käufer eine Verteue rung des Werkes, die von demjenigen festgesetzt worden ist, der über diese» Verkaufspreis dem Verfasser und dem Publikum gegenüber zu bestimmen hat. Ob diese Erhöhung als Teuerungszuschlag bezeichnet wird und somit nur vorübergehend erhoben werden soll, ist gleich gültig, wie auch, daß er Ersatz für die erhöhten Spesen des Verlegers sein soll. Somit hat der Verfasser auch Anteil an dieser Erhöhung, es sei denn, daß sich der Verfasser dieses Anspruchs vereinbarungs gemäß begeben hätte. Dagegen bedeutet der Sortimenterzuschlag keine Erhöhung des Ladenpreises, weil er nicht von demjenigen ausgeht, der über die Höhe des Ladenpreises zu bestimmen hat. Somit hat der anteilig beteiligte Verfasser am Sortimenterzrischlag keinen Anteil. Or. Willy Hoffmann. P«st«achnahme. Die Postnachnahmen werden vom 1. Oktober an sehr teuer wer den. Dabei möchten wir auf eine Postvorschrift (deren Grund nicht einzusehen ist) Hinweisen, die den Buchhandel besonders schwer trifft, weil sie das Buch verteuert. Vielleicht nimmt sich Minister Haenisch, der kürzlich einen beachtenswerten Aufsatz über die Verbilligung des Buches geschrieben hat, der Sache an und hilft dafür sorgen, daß der Buchhandel möglichst billige Beförderungsmoglichkeiten bei der Post bekommt. Es handelt sich um folgendes: Es kostet eine Post nachnahme bei Beträgen über 5 bis 25 allein für die Postanweisung ohne die übrigen Gebühren, 40 Pfg., bei Überweisung auf Postscheck konto des Absenders aber ohne die übrigen Gebühren nur 5 Pfg. Leider überweist die Post den Nachnahmebetrag bei Drucksachen nur dann auf Postscheckkonto, wen» vom Absender eine Zahlkarte beigefllgt wird, die au der Drucksache selbst so befestigt sein muß, daß sie noch sichtbar ist. Eine derartige Befestigung ist aber dei den meisten Kreuzbändern nicht, oder nur so möglich, daß die Zahlkarte unterwegs beschädigt, ja zerrissen wird. Bei Postpaketen ist die Sache einfacher. Hier ist die Zahlkarte, bzw. das llbcrweisungsformular gleich mit der Postpaket- adresse verbunden. Ist es für den Beamten nicht einerlei, ob er ein Postanweisungsformular oder eine Zahlkarte ausfllllt, und warum die Behinderung des für den Buchbezug so notwendigen Krcuzband- verkehrs zugunsten des Paketverkehrs? Zorrrnattesezirkel-Kladde. Kann mir einer der Herren Kollegen eine praktische Kladde für den Journal-Lesezirkel empfehlen? Döbeln. Earl Schmiöt's Buchhandlung (Karl Krebs). Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Bürsenvereln der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlcrhaus. ' " er Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 28 jBuchliändlcrhausj. Druck: Ramm L Sccma » n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der 864
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