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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1886
- Sprache
- Deutsch
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H 1-0, 26. Juli 1886. Nichtamtlicher Teil. 39s1 wurde der Garten wirklich hübsch durch farbige Lampions erleuchtet, während im Saal der Tanz begann. Gegen 11 Uhr ging dann der mit allgemeiner Spannring erwartete Fackeltanz vor sich: alle An wesenden zogen unter den Klängen der Musik, jeder eine bunte Papierlaternc in der Hand, nach dem Anssichtsthurm, wohin die Straße durch vielfarbige griechische Feuer erleuchtet war. Hier gvdachte der treue Petters des Vergnügungsausschusses, der alles so köstlich und fein bereitet, und forderte zu einem Lebehoch für diesen auf. Dem Berichterstatter, der bei einem Glase Witterschen Förster Rieslings im Zimmer saß, da er selbst das Tanzbein nicht schwingt, klang das donnernde Hoch über eine Viertelstunde Wegs durch die stille Nacht ins Ohr. Und damit genug und übergenug! Mögen nach sauren Wochen die nächsten Jahre uns wieder solche frohen Feste bringen. Und wer an deren Gelingen auch seines Teils sich rühmen kann, er wird doch immer den besten Lohn in dem Bewußtsein davontragen, daß es der Ehre, der Freude der Gäste, dem Interesse der süddeutschen Buchhandels-Centrale galt: sie mögen noch lange gedeihen und sich schöner Tage erfreuen. Vermischtes. Rechtschreibung geographis cher Eigennamen. — Die britische Roz-al dsograpdioal Loeiot/ hat nach dem »Archiv für Post und Telegraphie« beschlossen, um der Verwirrung zu begegnen, welche sich aus dem Fehlen eines Systems für die geo graphische Rechtschreibung ergiebt, in ihren Veröffentlichungen für die Folge bei der Rechtschreibung nichtenglischer geographischer Eigen namen nach festen Grundsätzen zu verfahren. Es ist bei dem Ein fluß dieser hochangesehenen wissenschaftlichen Körperschaft kaum zu bezweifeln, daß die Grundsätze, welche bereits bei den Admiralitäts karten zur Anwendung kommen, maßgebend für die gesamte geo graphische Litteratur der Länder englischer Zunge werden dürsten und Wohl auch in Ländern mit anderer Sprache einen wesentlichen Fortschritt zur Klarheit und Einfachheit auf diesem Gebiete, wo bisher schrankenlose Willkür geherrscht hat, herbeiführen werden. Nach den »Lrovosäluzs ol ibs R. Ooo. 8ooist/« sind die Grundzüge des Systems einer geographischen Rechtschreibung folgende: 1) Die Schreibung aller geographischen Eigennamen derjenigen Länder, welche sich der lateinischen Schriftzeichen bedienen, bleibt unverändert. 2) Unverändert bleibt auch die Schreibweise solcher fremder Ortsnamen, die in der Ursprache nicht mit lateinischer Schrift geschrieben werden, durch langen Gebrauch dem englischen Publikum aber in ihrer derzeitigen Form vertraut geworden sind, wie z. B. Calcutta, Celebes. 3) Die Schreibweise soll so viel als möglich den Klang des Wortes der Ursprache wiedergeben. 4) Die Vokale sind wie im Italienischen (bezw. Deutschen), die Konsonanten wie im Englischen aus zusprechen, bezw. zu schreiben. 5) Von Accenten wird nur der Acutus, und zwar zur Bezeichnung der betonten Silbe, benutzt. 6) Jeder Buchstabe ist auszusprechen. 7) Für die indischen Namen bleibt die Schreibung derselben in »Unuter 8 darsttser« maßgebend. Wie sich hieraus, sowie aus den weiteren Angaben der »UroossckiuA8« über die Aussprache der einzelnen Laute ergiebt, werden die Verschiedenheiten der englischen Schreibweise von der in Deutschland üblichen fortan auf folgende Punkte zurückzuführen sein: o ist ähnlich dem s als scharfes ss auszusprechen; die An wendung des o ist so viel als möglich auf solche Worte zu be schränken, wie Celebes (eigentlich Selebes zu schreiben), welche dem englischen Leser in ihrer bisherigen Form vertraut sind, ob lautet wie tsob, daher Chingchin — Tschingtschin. j ist das französische j oder mehr noch das italienische Zs (ckbobs). le wird Überall für den K-Laut gebraucht, auch da, wo sonst herkömmlich Lreiundfünszigster Jahrgang. o benutzt worden ist, z. B. Korea. Lb und §b dienen zur Be zeichnung des harten und Weichen orientalischen Kehllautes, wie in den Worten Khan und Dagh. Irw ist für den Laut von gu zu setzen, welches, wie auch g, nicht mehr anzuwenden ist. Ebenso wird pb in allen Fällen durch 1 ersetzt, v ist dem deutschen w gleich und w dem englischen Doppel-u. z- wird stets als Konsonant (mit dem Wert des deutschen j) gebraucht, darf daher nie am Ende eines Wortes stehen, wo es durch i oder s zu ersetzen ist. n endlich lautet wie ein weiches s. Die übrigen Buchstaben des Alphabets, namentlich auch die Vokale und Doppel vokale, werden wie im Deutschen angewendet. Die Vokale sind für gewöhnlich lang auszusprechen; Kürze derselben wird durch Verdoppelung des nachfolgenden Konsonanten angedeutet. Eine Verdoppelung des Vokals tritt in der Schreibweise eines Wortes nur dann ein, wenn der Laut bei der Aussprache deutlich zweimal gehört wird. Zollerhöhungen in Rußland. — Folgende Abänderungen des russischen Zolltarifs veröffentlicht der »Regierungs-Anzeiger«: Der Reichsrat hat, im Departement der Staatsökonomie und in der Plenarversammlung, auf Vorstellung des Finanzministers über die Abänderung der Zollgebühr für Schreibpapiermasse und die Festsetzung eines Zolls auf lithographische Erzeugnisse folgendes gutachtlich beschlossen: I. Die untenbezeichneten Artikel des allgemeinen Zolltarifs für den europäischen Handel sind folgendermaßen zu fassen: Art. 39. Bücher, Gravüren, Karten re. Zollsatz vom 2) Noten, Karten und Zeichnungen in Druck, Pud in Gold. Lithographie oder Photographie .... 4 Rbl. — K. 3) Bücher und periodische Zeitschriften, in aus ländischen Sprachen gedruckt, nicht aus genommen diejenigen, welche im Text oder als Beilage Noten, Karten, Zeichnungen, Gravüren und Muster in Druck, Litho graphie, Oleographie oder Photographie enthalten, werden zollfrei durchgelassen. Art. 183. Papierwaaren. 5) Cigaretteupapier, chinesisches, Umschlag papier (Seidenpapier), Papier mit Ver zierungen und Zeichnungen für Typographie-, Buchbinder- und Konditorarbeiten, Papier bogen mit Zeichnungen für Spielzeug, Stick musterpapier mit kolorierten und nicht kolo rierten Musterzeichnungen, sowie Gravüren, Ölbilder, Kupferstiche, Zeichnungen rc. in Druck, Litho- oder Photographie .... 7 „ 90 „ II. (Hier ohne unmittelbares Interesse) III. Die in P. I. angeführten Veränderungen mit dem 1. Ja nuar 1887 in Kraft treten zu lassen. Se. Kaiserliche Majestät hat das obige Gutachten des Reichs rats am 12. Juni 1886 Allerhöchst zu bestätigen gernht und be fohlen, dasselbe auszusühren. Falsches Geld. — Die Münchener »Allg. Ztg.« berichtet: Seit einiger Zeit befindet sich eine große Anzahl gefälschter Fünf markstücke sowohl in München als in anderen bayerischen Städten im Umlauf. Diese falschen Münzen sind an Größe und Dicke genau den echten Fünfmarkstücken von Silber gleich und in einer nach einem echten Stücke hergestellten Form aus einer Mischung von Zinn und Zink gegossen. Die falschen Stücke, welche meist die 537
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