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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1886
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- Deutsch
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3978 Nichtamtlicher Teil. 170, 26. Juli 1886. daß die Generalversammlung sich in Form einer Resolution darüber ausspricht, ob sie die Ansicht des Herrn Neff teilt, daß nämlich der »Ausverkauf« für den Buchhändler überhaupt als eine un geziemende und unstatthafte Geschäftsmanipulation angesehen werde; weiter können wir hier nicht gehen. Herr Chr. Limbarth - Wiesbaden: Meine Herren! Ich glaube, ein Beschluß sollte darüber von der Generalversammlung nicht gefaßt werden. Aber ich danke Herrn Neff dafür, daß er diese Angelegenheit zur Sprache gebracht hat. Ich will den vorliegenden Fall nicht näher untersuchen, denn Herr Neff hat ihn schon als einen solchen bezeichnet, welcher nur geeignet ist, den Buchhandel zu schädigen; aber wir wissen ja alle, daß die Schleuderei in so verschiedener Weise ihr Geschäft treibt, daß es wirklich unschön genannt werden darf. Ich glaube, daß es die Pflicht eines jeden von uns ist, nach Möglichkeit einem solchen Geschäftsgebaren entgegenzuarbeiten, und die Anregungen, welche Herr Neff gegeben hat, könnten dazu beitragen. Sie haben alle gehört, meine Herren, daß man in Berlin unter den dortigen Ver legern und Sortimentern eine Kommission gebildet hat, welche in jedem einzelnen Falle prüfen und feststellen soll, ob eine Schleuderet vorlicgt oder nicht. Liegt eine solche vor, so besteht die Verpflich tung, dagegen cinzuschreiten. Dieses Beispiel Berlins ist zur Nach ahmung zu enipfehlen. Aber es ist der große Nachteil, daß unter der Form des modernen Antiquariats die Schleuderei betrieben wird. Da werden solche Artikel angezeigt, selbst wenn sie vom Ver leger verramscht oder im Preise herabgesetzt sind, zu billigem Preise unter Beifügung des Ladenpreises und dazwischen noch hier und da bekannte Artikel, die nicht verramscht sind, ebenfalls billigst, selbst bis zum Nettopreis, um bei dem Publikum als Lockvögel zu dienen. Das lautet ungefähr so, wie: »Nur hereinspaziert, meine Herren, hier werden alte und neue Bücher billigst verkauft.« Das läuft mit »Ausverkauf« auf eins hinaus. Herr Moritz Levi-Stuttgart: Ich muß mich entschieden gegen jede Verdächtigung der Schleuderei verwahren; ich habe bereits in der Generalversammlung des Württembergischen Buchhändler vereins vom 14. Februar d. I. nachgewiesen, daß ich nicht einen Pfennig mehr Rabatt gebe, als ich zu geben berechtigt bin, und erklärte mich damals bereit, durch einen Verleger meine Ge schäftsbücher durchsetzen zu lassen; es wurde aber von diesem An erbieten Umgang genommen, da allgemein bewußt war, daß ich die Rabattnormcn strikte einhalte und in meinem Geschäft derartige Manipulationen, wie Herr Limbarth sie audcutete, nicht vorgenom men habe. Ich muß mir also jeden absichtlichen oder unabsicht lichen Vorwurf in dieser Beziehung entschieden verbitten. Vorsitzender: Ich habe schon vorher bemerkt und werde daran fesihalten, daß diese Sache nicht auf das persönliche Gebiet hinübergespiclt werden darf. Ein Name ist überhaupt nicht ge nannt worden. Herr Moritz Levi: Sie werden begreifen, daß, wenn es sich um den erwähnten Ausverkauf handelt, ich mich getroffen fühlen muß. Herr Engelhorn-Stuttgart: Meine Ansicht ist, daß man dem Antiquar nicht verbieten kann, seine abgesetzte Ware billiger zu verkaufen. Ebensowenig kann dem Verleger verboten werden, seine Ramschartikel billiger herzugeben, wenn er seinem Autor gegenüber keine Verpflichtung in dieser Beziehung übernommen hat. Herr Moritz Levi: Ich habe mehreren Herren Verlegern be reits vor einiger Zeit gesagt, daß ich gern bereit sei, entgegenzu kommen, insofern als ich zwar über Weihnachten meinen zweiten Laden beibehalten, jedoch in den diesbezüglichen Annoncen sagen werde: »Verkauf von Büchern zu herabgesetzten Preisen«. Was ich zu solchen Preisen verkaufe, wissen die Herren ganz gut, nämlich daß es nur solche Artikel sind, die ich billiger verkaufen darf. Es sind dies solche Werke, von denen ich entweder die ganze Auflage erworben habe, oder welche vom Verleger selbst zu herabgesetzten Preisen abgegeben werden. Ich habe ein solch großes Lager von im Preise herabgesetzten Jugendschriften, daß, wenn ich solche ver kaufen will, ich absolut den hierzu nötigen Raum haben muß; in meinem Hause habe ich solchen leider nicht, und deshalb bin ich ge nötigt, denselben außerhalb desselben zu suchen, und das kann mir nicht verwehrt werden, da ich mir keine Schleuderei zu Schulden kommen lasse, resp. da ich keine neuen Bücher (Sortiment) mit mehr als dem statutenmäßigen Rabatt verkaufe. Herr Limbarth-Wiesbaden: Auf die von dem Herrn Engel horn gemachte Bemerkung gestatte ich mir zu erwidern, daß mir nicht in den Sinn gekommen ist, den Verlegern den Verkauf ihrer Ramschartikel zu herabgesetzten Preisen zu verbieten; ich meine, dieselben können verkaufen wie sie wollen Aber solche verramschte Artikel werden in der Regel als ein Aushängeschild für die Schleu derei benützt von Werken, die vielleicht erst vor einigen Wochen er schienen sind, und dem wollte ich Vorbeugen. Vorsitzender: Meine Herren! Herr Neff hat den Antrag gestellt, daß die Generalversammlung sich darüber aussprechen möchte, ob sie die Veranstaltung buchhändlerischer Ausverkäufe für der Würde des Buchhandels zuwiderlaufend erachtet. Vielleicht läßt sich durch die Beifügung der Worte: »falls nicht der Begriff des Antiquariats dabei hervorgehoben wird« als Amendement ein Weg finden, mit dem sich Herr Engelhorn einverstanden erklären kann. Gegen den Ausverkauf von Ramschartikeln zu herabgesetzten Preisen wird ja wohl niemand etwas einzuwendeu haben. Herr k)r Julius Hoffmann-Stuttgart: Ich bin der An sicht, daß der Gebrauch des Wortes »Ausverkauf« aus buchhänd lerischen Anzeigen unbedingt zu verbannen sein dürfte. Ich möchte also dafür stimmen, daß die Generalversammlung in diesem Sinne eine Resolution faßt. Herr Limbarth: Ich unterstütze den Antrag des Herrn 0r. Hoffmann, denn das ist das einzig richtige, was wir in dieser Frage beschließen können Der Ausverkauf im Buchhandel ist doch gewiß analog mit dem Ausverkauf in anderen Geschäften. Wenn man sagt: »Hier wird ausverkanft«, so wird damit ausgesprochen, daß alles billiger verkauft wird. Wenn der Betreffende nur ein zelne zurückgesetzte Sachen verkauft, so ist das noch kein »Aus verkauf«. Herr Winter-Heidelberg: Ich wollte nur kurz bemerken, daß ich mit dem Antrag des Herrn vr. Hoffmann einverstanden bin. Es handelt sich hier nicht um eine Prinzipienfrage, sondern um eine Frage des geschäftlichen Anstandes, und danach ist der Gebrauch des Wortes »Ausverkauf« entschieden zu verwerfen. Vorsitzender: Dann könnte man es,da ja auch Herr Neff die Fassung in die Worte »Veranstaltung von Ausverkäufen im Buch handel« wünscht, bei der von Herrn Neff vorgeschlagenen Resolution belassen. Ich bringe somit den Antrag des Herrn Neff zur Abstim mung. Derselbe geht dahin, die Generalversammlung wolle sich dahin aussprechen, daß sie die Veranstaltung von Ausverkäufen im Buchhandel für der Würde des Buchhandels zuwiderlaufend und unstatthaft erkläre. Herr Or. Julius Hoffmann: Die Fassnng dieses Antrages erscheint mir ganz richtig, nur glaube ich, daß wir auch die An kündigung, das öffentliche Ausschreiben von Ausverkäufen für unstatthaft erklären sollten. Denn, meine Herren, Sie werden mit mir darin einverstanden sein, daß der Ausdruck »Ausverkauf« auf das Publikum einen schlechten Eindruck macht, und daß man mit dem Begriff »Ausverkauf« unwillkürlich einen gewissen Grad I von Schwindel in Verbindung bringt, sofern der Betreffende diesen
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