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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1900
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- 10.01.1900
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248 Nichtamtlicher Teil. 7, 10. Januar 1900. hin, daß man deren 4000 habe, sandten Gebr. Stollwerck 4000 Briefumschläge nach Mannheim. Die Privatpost versah gegen sandten dann die 4000 nicht verschlossenen Sendungen nach Mannheim. Da die Voten der Privatpost fürchteten, die Kakao- büchsen würden aus den^Couverts herausfallen, so ^ordneten die aber tüe Angeklagten freiaesprochen, weil es angenommen hat, daß die Briefe nach der Absicht der Beteiligten offen von Köln nach Mannheim gesandt worden sind, was erlaubt war, und weil die Die von der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Verurteilung wegen Preßvergehens. — Die Gerichts verhandlung gegen den Redakteur des -Ulk« Sigmar Mehring wegen Beschimpfung von Einrichtungen und Gebräuchen der katholischen Kirche vor der IV. Strafkammer des Landgerichts I. zu Berlin erregt wegen der Höhe des Strafmaßes Aufsehen. Unter Anklage gestellt war ein in Nr. 37 des -Ulk- vom 15. Sep tember v. I. veröffentlichtes Gedicht unter der Ueberschrift -Die feige That von Rennes«. Das Gedicht bemängelt mit scharfer Kritik das Urteil des Militärgerichts von Rennes im Dreyfus- Prozeß. Nebenher gehen abfällige Bemerkungen über die Be kundung der Religiosität der Bewohner von Rennes und den Einfluß der Jesuiten. Das Gedicht hat in katholischen Kreisen großen Unwillen erregt. Eine Strafanzeige hatte ursprünglich keinen Erfolg beim Staatsanwalt; schließlich wurde aber die Straf verfolgung angeordnet.— Der Angeklagte bestritt, die Absicht gehabt zu haben, die katholische Kirche und ihre Einrichtungen zu verun glimpfen. Das Gedicht sei unter dem Eindruck des Urteils von Rennes entstanden, und sein Hauptgedanke sei zunächst das Mitleid mit Frankreich gewesen, das durch jenes Urteil in der Welt an Ansehen gewesen sei, habe er das Milieu schildern wollen, in dem sich der Prozeß abspielte. Es lasse sich schon grammatikalisch Nachweisen, daß er mit seinem Gedicht nur die Gesellschaft zu Rennes, nicht aber erachtete eine Beschimpfung von Einrichtungen der katholischen Kirche für vorliegend. Unter Beschimpfung im Sinne des § 166 sei nicht immer nur eine besonders rohe und grobe Beleidigung zu ver stehen, sondern es reiche nach einem Reichsgerichtserkenntnis schon ein stärkerer Grad der Achtungsverletzung aus. Der Angeklagte habe die katholische Kirche als solche verunglimpft und in bewußt absichtlicher Weise die Messe, die Beichte, das Kreuzzeichen, das Priestertum, das Priestergewand, den Jesuitenorden mit be schimpfenden Aeußerungen zu treffen gesucht. — Der Verteidiger, Justizrat Träger, führte dagegen aus, daß man selbst bei feinstem religiösen Gefühl und der größten Hochachtung vor der katholischen Kirche nicht zu der Ueberzeugung kommen könne, daß sich der An geklagte strafbar gemacht habe. Ohne untersuchen zu wollen, ob der können, beantrage er dessen Freisprechung. — Rechtsanwalt Mosse schloß sich diesen Ausführungen an. — Der Gerichtshof kam im Anschluß an die Ausführungen des Staatsanwalts zu der Ansicht, daß der Angeklagte mit Absicht und Bewußtsein die katholische Kirche für das Urteil in Rennes habe verantwortlich machen wollen und Messe, Beichte, Kreuzzeichen, Priestertum und Jesuiten orden beschimpft habe. Er erkannte, wie gemeldet, auf sechs Mo nate Gefängnis, sowie auf Unbrauchbarmachung der Platten und Formen. Vorstrafen bei Preßvergehen. — In bemerkenswerter Weise hat vor einigen Tagen ein Magdeburger Gericht die Strafe eines Redakteurs für eine Preßbeleidigung bemessen. Angeklagt war der Redakteur des sozialdemokratischen Blattes -Magdeburger Volksstimme« Wegen Beleidigung des preußischen Staats ministeriums wurde trotz Zubilligung der Strafmilderungs gründe des § l93 des Strafgesetzbuches auf eine Geldstrafe von 200 ^ erkannt. Dazu sagt nach Darstellung der Vossischen Zeitung das Urteil, die Unbescholtenheit des Angeklagten komme nicht strafmildernd in Betracht. Der wirkliche Thäter sei doch die Zeitung, die der Angeklagte mit seiner Person decke. Die Zeitung sei aber nicht unbescholten, sondern schon oft und sehr erheblich vorbestraft. Das müsse in Betracht gezogen werden, und keineswegs könne einer solchen Zeitung das Privileg, milder beurteilt zu werden, deshalb ^ zugebilligt werden, weil sie ihre gründe vorhanden gewesen wären. Versendung von Waren nach Brasilien. — Laut Gesetz vom 7. Dezember 1899 sind vom 1. Januar 1900 an die Exporteure oder Verlader von Waren nach Brasilien gehalten, zwecks Be glaubigung zwei gleichlautende Fakturen bei den brasilianischen und zwar in derselben Form, wie bisher für die Waren, die dem Wertzoll unterliegen. Die in Sachsen wohnhaften Exporteure haben die Fakturen an das brasilianische Vice-Konsulat zu Dresden einzureichen. (Lpzgr. Ztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: IntorvLtiovalsr^ ^vi386v8oba.ttlieli - littsrarwoüsr Nong.t8dsrioüt. 1900^ 8°.^8.^49—64* ^ 28 8. 595 k§rn. Liblio^rapüw.bLatalo^ 234 von Larl V7. SisrdewLun in ruvA. I^6x.-80. 8. 449—480. I'rommsl—üsckieüto. LataloA dir. 285. 8". 8. 1—36. 815 kirn. nsl)8t ^nriMASn. üan cklunA. Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf sätzen und Besprechungen. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Leipzig. VIII. Jahrgang 1899, Nr. 12, Dezember, gr. 8". S. 177—192. Belohnungen an Mitarbeiter. — Wie der Magdeburgischen Zeitung aus Bonn gemeldet wird, verteilte, wie alljährlich am Schlüsse des Jahres, so auch beim letzten Jahresschluß die Firma F. Sven neckens Verlag dort an diejenigen Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Laufe des vergangenen Jahres ihre zwanzig-, fünfzehn-, zehn- und fünfjährige Thätigkeit bei ihr zurückgelegt halten, Sparkassenbücher, und zwar mit Beträgen von 200, 150, 75 und 25 im Gesamtbeträge von rund 1000 Wie sehr die Arbeiterschaft der genannten Firma diese Anerkennung ihrer langjährigen Dienste schätzt, geht am besten daraus hervor, daß es Herrn Soennecken bis heute schon möglich war, unter seinen fast dreihundert Arbeitern über hundert Sparkassenbücher zu verteilen. Ausstellung für Buchkunst. — Aus Stuttgart wird uns von geschätzter Seite geschrieben: Die Ausstellung für Buchkunst, die zur Zeit im Lichthof des Landesgewerbe-Museums zu Stuttgart stattfindet, erfreut sich eines sehr lebhaften Besuches, sowohl von seiten der Fachleute, wie von seiten eines kunstsinnigen Publikums. Trotz der großen Be deutung, die Stuttgart als Verlagscentrum hat, ist doch leider hier nur wenig Gelegenheit, die bedeutenderen Erscheinungen des Auslandes zu sehen; wir müssen es also mit besonderem Danke begrüßen, daß uns auf dieser Ausstellung neben den schönsten Er zeugnissen unseres eigenen Vaterlandes auch eine mannigfaltige Auslese der besten, künstlerisch ausgestatteten, ausländischen Publi kationen vor Augen geführt wird. Es gereicht uns zur Genug tuung. beim Betrachten der die deutschen Verlagswerke enthalten den Schaukästen konstatieren zu können, wie gute Früchte die von
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