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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
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Börsenblatt f d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 143, 1. Huli 1920. kommt noch nicht ohne weiteres eine besondere Vergütung in Frage: es bedarf stets der Vereinbarung. Überstunden sollen überhaupt nach Möglichkeit vermieden werden. 6. Alle aus dieser Vereinbarung sich ergebenden Streit- und Zwei felsfragen sollen durch die aus je drei Mitgliedern bestehenden Tarif- ansschüssc der beiden vertragschließenden Teile verbindlich entschie den wevdcn. Diese Vereinbarungen gelten bis 1. Oktober 1920. Sie laufen stillschweigend um je einen Monat weiter, wenn nicht einen Monat vor her, also erstmalig am 1. September zum 1. Oktober 1920, von einer Vertragspartei die Kündigung erfolgt. Alsdann müssen neue Ver einbarungen innerhalb des Künöigungsmonats zum Abschluß gebracht werden. Neue Flugposten. — Am 4. Juli wird zwischen Hamburg und Westerland, am 15. Juli zwischen Berlin und Swinemünde eine täg lich einmalige Flugpostvcrbindung eingerichtet. Die Flugzeuge ver lassen Hamburg um 9 Uhr vormittags und Westerland um 3 Uhr nach mittags, Berlin um 6 Uhr vormittags und Swinemünde um 5 Uhr nachm. Fahrzeit -Hamburg—Westerland 2 Stunden, Berlin—Swine- mündc 1>6 Stunden. Zugelasscn sind gewöhnliche und eingeschriebene Postkarten, Briefe nnd Drucksachen, ferner Päckchen, dringende Pakete und Zeitungen. Die Sendungen müssen die deutliche Aufschrift Durch Flugpost« tragen und sind, möglichst unter Verwendung von Flugpostmarken, sreizumachen. Außer der gewöhnlichen (Gebühr unterliegen die Sendungen folgenden Flugzu- schlügen: Postkarten und Briefe bis 20 x 20 »s, Briefe Lider 2V bis 50 x und Drucksachen bis 50 § 80 Briefe und Drucksachen über 50 bis 100 x .// 1.00, über 100 bis 250 ^ .// 2.40, Drucksachen über 250 bis 500-x .// 4.80, über 500 § bis 1 !<§ und Päckchen bis 1 üx .// 9.60; dringende Pakete, die in keiner Ausdehnung 60 ern überschreiten dür fen, für jedes angefangcne .// 10.—. Für Einschreibung und Eil bestellung außerdem die gewöhnlichen Gebühren. Zeitungsbczieher können die Flugbeförderung ihrer Zeitungen gegen eine bei den Post- anstaltcn zu erfragende Gebühr für einen Monat deantragen, Zei- tungsvcrleger können ihre Zeitungen auch für eine oder mehrere Wochen an die von ihnen gewonnenen Bezieher durch Flugpost be fördern lassen. Aus Obcrschlcsicn. — Die Hinweise in Nr. 104 und 121 des Börsenblattes, daß Oberschlesien deutsches Gebiet, nicht aber Ausland ist, eine Ausfuhrbewilligung deshalb nicht nötig ist, sind anscheinend von den wenigsten Ver legern gelesen und beachtet worden. Es ist festgestellt, daß sich die Sendungen mit Ausfuhrbewilligung eher mehren, statt vermindern. Eine Thüringer Firma berechnet sogar 8 Prozent Ausfuhrbe- willigungsgcbühr, während die übrigen sich in Unkenntnis über Ober schlesien befindlichen Verleger die Ausfuhrgebiihr nur mit 2°/, bzw. gar nicht in Anrechnung brachten. Wenn Oberschlesien bereits zum Ausland gehörte, würde sich das dem unbesetzten Deutschland bereits fühlbar gemacht haben, aber in einer in vielen Beziehungen unangenehmen Art und Weise. Hoffentlich findet dieser dritte Hin weis bei den Herren Verlegern etwas mehr Beachtung, damit dem oberschlesischcn Sortiment künftighin die unnötige Anrechnung der Ausfuhrbcwillignngsunkosten erspart bleibt. Tarn 0 witz N. N 0 nge ' s Nachf 0 lgcr , H. Rottcr. Der Gesamtvcrein der Deutschen Geschichts- und Altert»msver- einc wird nach siebenjähriger Pause in diesem Herbst wieder eine Hauptversammlung veranstalten, nnd zwar in Weimar vom 28. bis 30. September. Am 27. September geht der Archivtag voran. PersoimlmchrWen. Das Eiserne Kreuz am weißen Bande ist dem Buchdrnckercibesitzer Herrn Rudolf Zickfeldt in Osterwieck (Harz) für seine Tätigkeit in der Kriegszeit bei der Presse-Abteilung des stellv. Generalkom mandos 11. Armeekorps in Cassel nachträglich von der preußischen Staatsregicrung verliehen worden. » Jubiläen. — Eine Reihe von Berufsgenossen kann am 1. Juli die Wiederkehr des Tages feiern, an dem sie sich vor 25 Jahren selbstän dig gemacht oder ein Geschäft übernommen haben. § Herr Hofbuchhändler Hermann Aigner in Ludwigsburg ! übernahm vor 25 Jahren von seinem Vater Julius Aigner die 1804 gegründete Königliche Hofbuch-, Kunst- und Musikalienhandlung I. Aigner daselbst. An demselben Tage erwarb Herr Bernhard G cnsel in G r i m ma von seinem Vater die 1838 gegründete, wohl bekannte Buchhandlung unter der Firma Gustav Gensel, die er bei stetem Ausbau (insbesondere durch die Angliedernng einer Knnstab- teilung) kräftig entwickelt hat. Der Jubilar kann auf eine mit Freud und Leid gewürzte, an inneren Werten jedoch reiche Sortimentertätig keit zurückschauen, in der er in so manchem jungen Kollegen den siche ren Grund gelegt hat, sich im Daseinskämpfe später zu behaupten. Daß Herr Gensel sich nicht nur in seiner Heimatstadt, sondern auch l»ei sei nen Kollegen großen Ansehens erfreut, kommt darin zur Geltung, daß er seit dem Jahre 1907 als Vorstandsmitglied dem Buchhändlcr- verband für das Königreich Sachsen angehört. Diesen Herren schließt sich am 3. Juli Herr Otto Schwalbe in Mannheim an, der 1895 mit seinem Freunde Ernst Brockhoff die Dieter'sche Buch handlung in Mannheim erwarb, die sie unter der Firma Brockhoff K Schwalbe fortflihrten. Da sich Brockhoff einem andern Wirkungs kreise zuwandte, ist Herr Schwalbe seit 1903 Alleininhaber des gut gehenden Geschäfts. Gestorben: am 23. Juni nach kurzem Leiden Herr Karl Schwier, In haber des Verlags der Deutschen Photographcn-Zeitung in Weimar. Ter Verstorbene ist als langjähriger Herausgeber und Verleger der Deutschen Photographen-Zeitung und des Deutschen Photographen- Kalenders in weiten Kreisen des Buchhandels bekannt geworden. Nach Abgabe des größten Teiles seines Verlages hat er sich in der Haupt sache als Redakteur betätigt: ferner im Alter von 46 Jahren Herr vr. Jakob Friedrich Meißner in Nohrbach bei Heidelberg, Geschäftsführer der Firma: Fachpresse, Vcrlagsgcsellschaft m. b. H. in Heidel berg. Der in so jungen Jahren Abberufene, der auch Dozent für Zei- tuugskunde und Buchdrucktechnik an der Technischen Hochschule in Darmstadt war, hat das von ihm gegründete Geschäft mit großem Eifer nnd Erfolg geführt: er redigierte das Fachblatt für das gesamte Fach- zeitschriftenwcsen »Die Fachpresse«, nach der seine Firma sich nannte, selbst mit großem Geschick. Außerdem erschienen im Verlage des Ver storbenen noch die Zeitschriften »Der' Brückenbau , »Der städtische Tief bau«, »Der Mühlen- und Spcicherbau« und »Das Hobel- und Säge werk«. ^ Sprechsaal. Umsatzsteuer. (Antwort zu Nr. 129.) Bezüglich der Anwendung der erhöhten Sätze des neuen Umsatz steuergesetzes seit dem 1. Januar 1920 ist zu unterscheiden zwischen Ab schlußzeit des Lieferungsvertrages, Ausführung der Lieferung und Zahlung für die Lieferung. Entscheidend ist das zweite Moment, die Ausführung der Liefern n g. Erfolgte sic nach dem 1. Januar 1920, so ist in jedem Falle die erhöhte Umsatzsteuer zu entrichteis, auch wenn der Lieferungsvertrag noch aus dem Jahre 1919 stammt oder gar noch älter ist. War die Lieferung schon vor dem 1. Januar aus- gcführt und erfolgt lediglich die Zahlung dafür erst im Jahre 1920, so bleibe» dagegen nach tz 46 Abs. 3 der Übergangsbestimmungen die Sätze des alten Umsatzsteuergesetzes in Geltung. Hinsichtlich der Abwälzung der Steuer auf den Kunden ist zu bemerken: der volle Steuerbetrug kann dem Kunden in Rechnung ge stellt werden, wenn der 1920 zur Ausführung gelangende Lieferungs vertrag schon aus der Zeit vor dem 1. August 1918 stammt. Ist der Lieferungsvertrag später, aber doch noch vor dem 1. Januar 1920 ab geschlossen worden, erfolgt jedoch die Ausführung der Lieferung erst nach diesem Termin, sodaß sie imnmehr ebenfalls den erhöhten Sätzen des neuen Umsatzstcnergcsetzes unterliegt, so ist der Liefernde be rechtigt, dem Kunden den Unterschied zwischen den alten und den neuen Steuerbeträgen in Rechnung zu stellen. Diese Preiszuschläge können nicht als Grun'd zur Aufhebung des Vertrages benutzt werden. Sie dürfen aber überhaupt nicht erhoben werden, wenn die in Frage kom mende Leistung einer Höchstprcisfestsetzung unterliegt und der verein barte Preis eben den Höchstpreis darstellt. Red. Verantwort!. Ned. t. V: R t ch a r d A l b e r t t. — Verlag: DerBörsenveretn der Deutschen Buchs,ändler zu Leipzig, Deutsche« Buchhändlcrhau«. Druck: Namm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leiprtg. Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauS). 704
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